Marschallinseln: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 28.04.2011
(Unverändert gültig seit: 27.04.2011)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für die Marshallinseln bestehen derzeit keine landesspezifische Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Auf den Marshallinseln gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
25/F Tower II
RCBC Plaza
6819 Ayala Avenue
1200 Makati City
Metro Manila, Philippinen
Tel.: 0063/(0)2/ 702 3000
Fax: 0063/(0)2/ 702 3015
Visa-Fax: 0063/(0)2/ 702 3045
Internet:
E-Mail:
Die Marshallinseln unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die Botschaft der Republik der Marshallinseln in Washington/USA.
Adresse:
Embassy of the Republic of the Marshall Islands
2433 Massachusetts Avenue N.W.
Washington D.C. 20008, USA
Tel.: 001 202 – 234 5414
Fax: 001 202 – 232 3236
Internet:
E-Mail:
Mangels eigener Landeswährung wird auf den Marshallinseln der US-Dollar (USD) verwendet. Visa, Mastercard und American Express werden von den meisten größeren Geschäftshäusern akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise in die Republik der Marshallinseln für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | JA ! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Vorläufiger Reisepass | JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Reisepass | JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Besuchsaufenthalt kein Visum.
HIV-Test
Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen, bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme oder für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein HIV-Test Pflicht. Ausländische Testergebnisse können unter Umständen anerkannt werden.
Flughafengebühr
Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr in Höhe von 20 USD (Befreiung für über 60jährige) erhoben.
Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise ist eine Zollerklärung abzugeben. Für Waffen, Munition und Drogen bestehen Einfuhrverbote. Für den eigenen Verbrauch dürfen bis zu 300 Zigaretten, 75 Zigarren oder 8 Unzen Rauchtabak und bis zu 2 Liter Alkohol zollfrei eingeführt werden. Der Wert von Geschenken darf den Betrag von 300 US-$ nicht übersteigen. Weitergehende Informationen über besondere Zollvorschriften liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.
Exportverbote bestehen unter anderem für Korallen und Schildkrötenpanzer.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Choleraimpfung ist bei Einreise aus einem Infektionsgebiet erforderlich. Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A sollte bestehen. Bei Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu empfehlen.
Denguefieber
Denguefieber, eine von tagaktiven Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt auf den Marschallinseln wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung gegen ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung (ab Sonnenuntergang helle Kleidung, lange Hosen und Ärmel), Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc.
Malaria kommt auf den Marschallinseln nicht vor. Schutz gegen Sandfliegen ist anzuraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000