Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 10.11.2010
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Marokko– wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie für religiöse Kultstätten. Im wüstenartigen marokkanischen Grenzgebiet zu Algerien könnten Reisende besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein.
Von Reisen in die Westsahara wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Auch in Marokko sind trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung terroristische Gruppen weiterhin aktiv und planen unverändert Anschläge. Die marokkanischen Innenbehörden gehen weiterhin von einer hohen Gefahr weiterer terroristischer Anschläge im Lande aus.
Auch ein Übergreifen der bislang vor allem in Algerien terroristisch aktiven AQM auf marokkanisches Gebiet wird von Sicherheitskreisen nicht ausgeschlossen.
Reisen über Land
Von Fahrten durch die Westsahara wird dringend abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht allein befahren werden. Insbesondere die Strecken zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur, Straßenverkehr
Marokko verfügt – insbesondere in den touristischen Zentren wie Marrakesch und Agadir – über eine gute Infrastruktur .
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Besonders unberechenbar fahren die Mercedes-Überlandtaxis. Sehr gefährlich sind Überholmanöver. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Die Landgrenze nach Algerien ist geschlossen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.
Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen (Kinder-)Reisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit).
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden (s. o.)
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr von Dirham ist strikt untersagt. Bei der Einfuhr von Devisen ab einem Gegenwert von 50.000,– Dirham (derzeit ca. 4.500,– €), empfiehlt der marokkanische Zoll eine freiwillige Deklaration, da bei Wiederausfuhr von Devisen ab dieser Höhe die Herkunft nachgewiesen werden muss.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar. Besondere Vorsicht gilt bei Fahrten durch das Rifgebirge, dem weltweit größten Cannabisanbaugebiet.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Marokko sind nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV / AIDS
19.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Marokko gemeldet. 2004/2005 waren 0,1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 2 % der Prostituierten HIV-positiv.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Malaria
Das Vorkommen (ausschließlich Malaria tertiana durch P. vivax) beschränkt sich auf einzelne ländliche Gegenden der Provinz Chefchaouen von Mai bis Oktober. Seit 2005 wurden keine Malariafälle mehr berichtet. Es besteht keine Notwendigkeit einer medikamentösen Malariaprophylaxe.
Zur Vorbeugung mückengebundener Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich ausgezeichnete Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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