Malawi: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 25.09.2009
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Malawi besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Malawi verzeichnet eine angestiegene Kriminalität mit vermehrten Diebstählen, in Einzelfällen auch mit Gewaltanwendung. Dies gilt insbesondere für die Städte Lilongwe, Blantyre und die Touristenziele Senga Bay (Salima), Nkhata Bay und Cape Maclear. Reisenden wird empfohlen, abendliche Spaziergänge, Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit und Nachtfahrten, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen zu vermeiden. Autofenster und –türen sollten immer verriegelt sein, da Diebe oft stehende Fahrzeuge an Ampeln und Kreuzungen ins Visier nehmen.
Ohne Kenntnisse der englischen Sprache gestaltet sich eine Reise in Malawi schwierig. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, dagegen privat betriebene Minibusse und die sog. „Stagecoach“- Busse, die für Überlandfahrten eingesetzt werden. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, so dass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Überlandfahrten bei Dunkelheit bergen generell erhöhte Unfall- und Überfallrisiken in sich. Sie sollten generell vermieden werden. Vorsicht ist auch vor sogenannten „tour-guides“ geboten, die ihre Dienste als Reiseleiter anbieten. Von Dezember bis April ist Regenzeit, was das Fortkommen auf den z.T. ungeteerten Straßen erschweren kann. Meist ist der Süden des Landes betroffen, bei Fahrten auf unbefestigten Straßen in der Regenzeit sollten unbedingt vorher Informationen zum Straßenzustand eingeholt werden.
Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist bei Tauschbüros und Banken möglich. Die Mitnahme von Reiseschecks in US-Dollar wird empfohlen, auch wenn diese lediglich in den größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, meist jedoch mit einem hohen Aufschlag von ca. 8%. An Bankautomaten kann anhand der deutschen EC-Karte (maestro) Bargeld (Landeswährung) abgehoben werden, allerdings meist zu recht schlechten Wechselkursen.
Seit Mitte 2009 führt die malawische Einwanderungsbehörde (Immigration) verstärkt Personenkontrollen durch. Dabei werden regelmäßig Nachweise zu gültigen Reisedokumenten und Aufenthaltstiteln verlangt. Nach Aussage des Chief Immigration Officers müssen keine Originale dieser Unterlagen vorgelegt werden. Das Auswärtige Amt rät aus diesem Grunde dringend dazu, jederzeit eine Kopie des Reisepasses und ggfs. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung bei sich zu führen. Ersatzweise werden Unterlagen empfohlen, die auf einen laufenden Prozess bei Immigration und Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Diese Dokumente können z.B. bei Straßensperren oder Polizeikontrollen sowie auch vereinzelt in Hotels oder und Restaurants verlangt werden. Falls Sie zum Ziel einer solchen Aktion werden und es sich nicht um uniformierte Beamte handelt, wird geraten, sich höflich einen Ausweis vorlegen zu lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Malawi. Bei der Einreise erteilt der Grenzbeamte zunächst eine kostenlose Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen. Ist ein längerer Aufenthalt erwünscht, muss nach der Einreise ein entsprechender Antrag bei Malawi Immigration gestellt werden. Diese Behörde erteilt auf Antrag kostenpflichtige Verlängerungen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen (Verlängerung um 30 Tage: MK 5000 = ca. EUR 25, Verlängerung um 60 Tage MK 10000 = ca. EUR 50). Nach 90 Tagen kann der Aufenthalt außerdem durch Beantragung einer kostenpflichtigen „Temporary Residence Permit“ verlängert werden. Weitere Informationen erteilt die malawische Botschaft in Berlin bzw. Malawi Immigration nach der Einreise.
Flugreisende sollten im Besitz eines Rückflugtickets sein. Bei der Einreise aus anderen afrikanischen Ländern wird manchmal der Nachweis eines Gelbfieberschutzes verlangt. Der Impfausweis sollte mitgeführt werden.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, sofern darin ausreichend Platz für Ein- und Ausreisestempel ist. Für Kinder ab 7 Jahren ist allerdings ein Lichtbild erforderlich. Anderenfalls sollte die Einreise mit Kinderpass/-reisepass erfolgen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.
Das Ausführen von bis zu 3.000 Malawi Kwacha pro Person ist gestattet und wird am Flughafen streng kontrolliert.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit geahndet. Die Todesstrafe wird verhängt, aber seit 1994 nicht mehr vollstreckt.
Homosexualität unter Männern wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Medizinische Hinweise
Aktuell
Wegen der neuen Influenza A(H1N1)-erfolgen an den Grenzen stichprobenartige Kontrollen bei Einreisenden auf grippeähnliche Symptome. In Verdachtsfällen werden Proben entnommen und nach Südafrika versandt. Eine Behandlung erfolgt i.d.R. in einem der Zentralkrankenhäuser. Das Land wurde vor kurzem mit 19.000 Dosen Tamiflu versorgt.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Aufgrund der stichprobenartigen Gesundheitskontrollen ist es unbedingt ratsam, bei der Einreise einen Impfausweis bei sich zu führen.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen wird zusätzlich Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt kann insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Malawi !) bei nicht-immunen Europäern tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS, Geschlechtskrankheiten
Diese Erkrankungen sind im Lande weit verbreitet. Die Prävalenz betrug im Jahre 2007 12 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
In Malawi ist die Cholera endemisch (letzter grosser Ausbruch im November letzten Jahres, nicht zuletzt bedingt durch schlechte sanitäre Verhältnisse in den dicht besiedelten Slumbezirken Lilongwes).
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Eine Choleraimpfung ist für Risikoreisende (Reisende in Endemiegebieten) erhältlich.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis
Die bakterielle Hirnhautentzündung wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit übertragen. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein. (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY).
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Norden des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Kontakt mit Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport) besonders im Malawisee. Süßwasserkontakt dort sollte daher grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Der Standard der medizinischen Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen. Bei Verkehrsunfällen oder Erkrankungen außerhalb der Städte ist die Notfallversorgung nicht gesichert. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Malawi-Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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