Macau: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 11.05.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Macao besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Einreisebestimmungen
Visum / Reisedokumente
Deutschen Staatsangehörigen wird bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Voraussetzung ist, dass der Reisende einen gültigen deutschen Reisepass vorlegt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort der Public Security Police Force, Praceta de 1 Outubro, Edf. Comforseg, Macau, (Tel.++853-2857 3333, Fax: ++853-2878 0826) problemlos möglich und sollte ggf. auch durchgeführt werden. Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u.U. einjährige Wiedereinreisesperre verhängen.
Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft in Berlin zu richten.
Visumanträge zur Arbeitsaufnahme sind beim Labour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR, Rotunda de Carlos da Maia, Edf. Do Estado, Macau, (Tel.++853-2856 4109, E-Mail: dsalinfo@dsal.gov.mo) zu stellen.
Investoren aus Deutschland können in Macau längerfristige Visa mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren auf Grundlage des sog. ‘Investment Scheme’ erhalten. Diese werden vom Macau Trade and Investment Promotion Institute, N° 918 Avenida da Amizade, 1°-4° andar,World Trade Center, Macau, (Tel:++853-28710 300, E-Mail: ipim@ipim.gov.mo, ausgestellt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus – |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
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Weitere Anmerkungen |
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass. |
Besondere Zollvorschriften
Besucher dürfen folgende Güter zollfrei einführen: 200 Zigaretten / 250 g Tabak oder 50 Zigarren / 100 Zigarillos (insgesamt maximal 250 g Tabakprodukte), 1 Liter Wein oder 1 Liter Alkohol mit weniger als 30% vol. sowie andere Güter bis zu einem Wert von 10.000 Patacas (ca. 10.000 Hongkongdollars). Elektrogeräte sind mit einem Einfuhrzoll in Höhe von 5 % belegt. Ausfuhrzölle bestehen nicht.
Einfuhrbeschränkungen bestehen hinsichtlich Fisch, Schalentieren, Fleisch und Gemüse, die alle einer Einfuhrgenehmigung bedürfen. Nicht eingeführt werden dürfen unter anderem Feuerwaffen, Betäubungsmittel, gefährdete Tier- oder Pflanzenarten und Pestizide. Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage des Zollamtes in Macau: http://www.customs.gov.mo/ .
Medizinische Hinweise
Reisende aus Europa müssen bei Einreise nach Macau keine Schutzimpfungen vorweisen. Für alle Reisende wird aber ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphterie und Hepatitis A empfohlen.
In Macau treten regelmäßig Denguefieber-Erkrankungen auf, weshalb ein konsequenter Mückenschutz rund um die Uhr empfohlen wird.
Die gesundheitliche Versorgung in Macau ist gut. Im Übrigen sind zahlreiche Spezialmediziner und Krankenhäuser in Hongkong schnell zu erreichen. Ärztliche Dienstleistungen in Macau und Hongkong sind ausgesprochen teuer.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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