Luxemburg: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 23.11.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen und besondere strafrechtliche Bestimmungen
Seit dem 1. Oktober 2007 gilt im Großherzogtum Luxemburg die Promillegrenze von 0,5 (abgesenkt von 0,8), für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt die Promillegrenze von 0,2. Drogenschnelltests wurden eingeführt. Die Strafen für Verkehrssünder wurden empfindlich verschärft. Bei Verstößen können hohe Verwarngelder oder Geldstrafen verlangt werden; auch der Führerschein kann noch an Ort und Stelle eingezogen werden. Wer die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% (oder mindestens 40km/h) überschreitet, muss ebenfalls mit dem sofortigen Führerscheinentzug rechnen. Seit dem 1. April 2008 (verbindlich teils ab 1. Juni 2008) gelten außerdem viele Neuerungen im luxemburgischen Straßenverkehr, so z. B. die Pflicht zum Tragen von Warnwesten in bestimmten Situationen, das Verbot der Mischbereifung und ähnliche Vorschriften.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Personalausweis |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
Weitere Anmerkungen: |
Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 |
Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Personalausweis |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
Weitere Anmerkungen: |
Minderjährige Personen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. |
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden – für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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