Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 04.12.2009
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken.
In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen – wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen – ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.
Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) –oder– eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.
Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers,
- ausgefüllter Visumantrag,
- 2 aktuelle Passfotos,
- Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,
- mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros unter Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.
Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.
Übersetzung von Passdaten
Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.
Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:
„Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden.“
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Vorläufiger Reisepass |
Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass. Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt. Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Reisepass |
Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, bis zum 12. Lebensjahr Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein. |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt. |
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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