Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 19.04.2011
(Unverändert gültig seit: 18.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Als eines der ärmsten Länder der Welt verfügt Lesotho nur über wenig Angebote für Touristen. Bedingt durch Armut und hohe Arbeitslosigkeit leidet das Land unter einer hohen Gewaltkriminalität. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru (Umgebung des Victoria Hotels in der Stadtmitte), bei Reisen von Leribe zum Katse-Staudamm, sowie an Aussichtspunkten vorsichtig sein. Aber auch in anderen ländlichen Gebieten haben Überfälle und Autoraub (“carjacking”) zugenommen. Die neue Umgehungsstraße zum Flughafen Maseru war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden.

Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, Überlandfahrten bei Dunkelheit und Parken des Fahrzeugs in unbeleuchteten Straßen sind sehr gefährlich.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Lesotho ist ein bergiges Land. Maseru, die Hauptstadt des „Königreichs des Himmels“, liegt 1500m über dem Meeresspiegel, die höchsten Gipfel des Landes erreichen 3500 m. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Winter (Juni bis Oktober) keine Seltenheit. Reisende sollten daher und aufgrund möglicher schneller Wetteränderungen über entsprechende Kleidung und Ausrüstung verfügen.

Wirtschaftliche Entwicklung

Nach Unruhen 1998 hat sich die politische Situation in Lesotho merklich verbessert. Im Februar 2007 fanden erneut friedliche Wahlen statt. Die Auswirkungen der HIV/AIDS-Pandemie sind weiterhin eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.

Die weltweite Wirtschaftskrise war auch in Lesotho spürbar, insbesondere aufgrund des Nachfragerückgangs in den beiden wichtigen Exportbereichen Textilien und Diamanten. 2010 hat sich die wirtschaftliche Lage wieder positiv zu entwickeln begonnen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Lesotho möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens noch 6 Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens noch 6 Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche  
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit mindestens noch 6 Monate über die Reise hinaus
Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens noch 6 Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, allerdings nur mit Foto

Weitere Anmerkungen

 

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.

Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.

 

Visum

Ein Visum ist bei einem Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten nicht erforderlich.

 

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen:

  • 400 Zigaretten oder 50 Zigarren,
  • ein Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke,
  • eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die Strafen für den Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen sind empfindlich, und Verurteilte müssen mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen rechnen.

Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und ist mit hohen Strafen bedroht.

Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Die Behörden liefern keine untere Altersbegrenzung – aus ärztlicher Sicht liegt diese bei 9 -12 Monaten. Die ehemals verlangte Nachweis einer Choleraimpfung wird derzeit nicht mehr gefordert.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Lesotho zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Medizinische Versorgung
Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte vorhanden sein und verschreibungspflichtige Medikamente sollten mitgebracht werden. Gute ärztliche Versorgung ist in Bloemfontein/Südafrika (ca. 130km westlich von Maseru) gegeben.

HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 23,2 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer,  empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Darminfektionen mit Durchfall sind landesweit möglich.

Einige Grundregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler), vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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