Kultur- und Bildungspolitik

Kultur- und Bildungspolitik

Stand: März 2011

Das schweizerische Bildungssystem

Bund und Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen. Die 26 Kantone und Halbkantone verfügen über weitgehende Autonomie, daher sind die Strukturen unterschiedlich ausgeformt und stark kantonal geprägt. Im Bereich der Pflichtschule ist aber seit 2001 die Harmonisierung eine strategische Priorität der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Ein erster Durchbruch gelang im Juli 2007, als die Kantonsregierungen die „Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule“ (HarmoS-Konkordat) einstimmig genehmigten. Zehn Kantone traten der Vereinbarung bei. Dort konnte das Konkordat zum 01. August 2009 in Kraft treten. Zur Verbesserung der Qualität der Pflichtschule legt es verbindliche Bildungsziele und Leistungsstandards sowie wichtige Eckwerte für die Organisation der Pflichtschule fest. Die beigetretenen Kantone sind nunmehr verpflichtet, innerhalb von sechs Jahren für die Anpassung der Schulstrukturen sowie die Anwendung der Bildungsstandards zu sorgen.

Die Kantone haben die alleinige Zuständigkeit für die Vorschulstufe (Kindergarten) und den obligatorischen Schulbereich (Primarstufe und Sekundarstufe I). Die Primarstufe ab dem sechsten bzw. siebten Lebensjahr und die Sekundarstufe I bilden die Basis des schweizerischen Schulsystems. Sie umfassen in der Regel neun Jahre. Mit dem Abschluss der Sekundarstufe I endet die Schulpflicht. Die HarmoS-Kriterien sehen eine Einschulung ab vier Jahren und damit eine Erhöhung der Schulpflicht auf elf Jahre vor.

Nach der Pflichtschule treten Jugendliche in die Sekundarstufe II über. Sie ist unterteilt in allgemeinbildende und in berufsbildende Ausbildungsgänge. Allgemeinbildende Schulen sind Maturitätsschulen (Gymnasien) und Fachmittelschulen (FMS). Die Berufsbildung kann in Lehrbetrieben mit ergänzendem Unterricht in den Berufsfachschulen oder in einem schulischen Vollzeitangebot wie Lehrwerkstätten oder beruflichen Vollzeitschulen absolviert werden.

Im Tertiärbereich besitzt der Bund die Regelungskompetenz für die höhere Berufsbildung (Höhere Fachschulen). Er ist außerdem für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich und Lausanne verantwortlich. Die einzelnen Standortkantone sind ihrerseits zuständig für ihre kantonalen Universitäten und für die Pädagogischen Hochschulen (PH). Für die letzteren gelten auch interkantonale Rechtsgrundlagen. Die Kunst- und Musikhochschulen sowie die Pädagogischen Hochschulen sind teils integriert in Fachhochschulen, teils sind sie selbständig.

Eine hilfreiche Gesamtübersicht und weitergehende Informationen geben die Webseiten des und der mit jeweils weiterführenden Links.

Die Website des Staatssekretariats für Bildung und Forschung führt über “Themen” -> “Universitäten” -> zur Seite “Studieren in der Schweiz”, die Links zu allen Schweizer Hochschulen anbietet.


Fremdsprachenunterricht

Deutsch ist eine der vier Landessprachen der Schweiz (neben Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) und wird an allen Schulen unterrichtet. Nach langjährigen Diskussionen hat das Schweizer Parlament im Herbst 2007 ein Sprachengesetz des Bundes verabschiedet. Es legt fest, dass die Wahl der ersten Fremdsprache an den Schulen Zuständigkeit der Kantone bleibt. In den nicht-deutschsprachigen Kantonen ist Deutsch erste Fremdsprache.


Wissenschaft, Kunst und Literatur

Die Schweiz mit ihrem reichen Geistesleben und ihrer vielfältigen Kulturszene hat seit jeher bedeutenden Wissenschaftlern, Autoren und Kunstschaffenden, die hier gelebt und gewirkt haben, fruchtbare Arbeitsbedingungen geboten. Engagement für Kultur ist in Politik und Gesellschaft hoch angesehen, Sponsoring und privates Mäzenatentum sind daher weit verbreitet. Wissenschaft und Forschung gehören zu den Prioritäten der Schweizer Politik. Das Vierjahresprogramm 2008 bis 2011 für Bildung, Forschung und Innovation sieht eine Ausgabensteigerung um 3,3 Milliarden Schweizer Franken (auf 21,2 Milliarden Schweizer Franken) vor allem zugunsten von Spitzenforschung und Berufsbildung vor.

Die Deutschschweiz ist Teil eines großen gemeinsamen Kulturraums mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein. Das Interesse wie auch das Angebot an deutsch geprägten Kulturveranstaltungen in allen Bereich der Kunst und Kultur ist groß, der kulturelle und wissenschaftliche Austausch zwischen Deutschland und der Schweiz, insbesondere der Deutschschweiz, ist intensiv.

Der im Jahr 2000 in die Verfassung aufgenommene „Kulturartikel“ 69 hält an der primären Zuständigkeit der Kantone für Kultur fest, erlaubt aber dem Bund, kulturelle Projekte von gesamtschweizer Interesse zu fördern. Planung und Umsetzung der schweizerischen Kulturpolitik und -förderung erfolgen durch das Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung “Pro Helvetia”. Das Parlament hat Ende 2009 ein neues Kulturförderungsgesetz für die nationale Kulturförderung verabschiedet, das die Aufgabenteilung zwischen BAK und „Pro Helvetia“ festlegt. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Organisationseinheit “Präsenz Schweiz” im Außenministerium ist für die kulturpolitischen und öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten zur Darstellung der Schweiz im Ausland verantwortlich.

In seiner Kulturbotschaft vom 23.02.2011 über die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes beantragte der Schweizer Bundesrat für die Jahre 2012 bis 2015 insgesamt
637,9 Millionen Schweizer Franken.

Schweizer Kulturinstitutionen verfügen in der Regel über anspruchsvolle und professionelle Internetangebote. Allgemeine Informationen finden sich auf den deutschsprachigen Fassungen der nachfolgend genannten Internetseiten:

Im Übrigen verfügen alle größeren Städte über eigene, in der Regel hochwertige und aktuelle Internetseiten, die auf das jeweilige Kulturangebot verweisen.


Medien

Die Schweizer Printmedien befinden sich seit einigen Jahren in einem Konzentrationsprozess. Die Leserzahlen der großen Schweizer Tages- und Wochenzeitungen (zwischen 300.000 und 1,3 Millionen) sind wie in den Vorjahren auch 2010 insgesamt leicht zurückgegangen. Die Online-Dienste der Printmedien werden ausgebaut.

2007 trat das novellierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft, mit Neuregelungen zur stärkeren Förderung von Privatsendern aus Rundfunkgebühren sowie zur Rundfunkwerbung. Die neue Ausführungsverordnung verpflichtet Kabelnetzbetreiber zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen und bestimmter lokaler/regionaler Programme sowie von ausländischen Programmen mit besonderem Beitrag zur Kultur und (Meinungs-)Bildung (u.a. Arte, 3sat, Euronews, ARD). 2011 soll das 2009 vom Verwaltungsrat der Schweizer Rundfunkgesellschaft (SRG) beschlossene Projekt “Konvergenz und Effizienz” vollzogen sein (Konkretisierung der Zusammenlegung von Radio und Fernsehen, Berücksichtigung von neuen Entwicklungen, wie zum Beispiel Wandel des Medienkonsums und neuer Technologien).


Programme der Europäischen Union

Seit längerer Zeit zählt eine völkerrechtlich abgesicherte Vollbeteiligung an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union zu den wichtigsten bildungspolitischen Zielen der Schweiz. Am 15. Februar 2010 wurde ein entsprechendes bilaterales Bildungsabkommen unterzeichnet. Es wird ab 01.01.2011 provisorisch angewendet (die Ratifizierung steht von beiden Seiten noch aus) und Schweizer Bürgern eine rechtlich abgestützte und den EU-Partnern weitgehend gleichgestellte Teilnahme an den aktuellen EU-Programmen „Jugend in Aktion“ (außerschulische Jugendaktivitäten) und „Lebenslanges Lernen“ (allgemeine und berufliche Bildung) ermöglichen. Für die Teilnahme an diesen Programmen in den Jahren 2011 bis 2013 ist in dem Abkommen ein Beitrag von insgesamt 50,1 Millionen Euro (circa 77 Millionen Schweizer Franken) vereinbart. In der Zwischenzeit nimmt die Schweiz weiterhin indirekt durch eine projektweise Beteiligung von Schweizer Institutionen an diesen EU-Programmen teil.

Im Mediensektor werden Schweizer Filmschaffende im Rahmen der Anwendung eines Abkommens am Förderprogramm „MEDIA 2007“ (2007-2013) der EU beteiligt.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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