Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise
Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 07.12.2010
(Unverändert gültig seit: 06.12.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Mehrfach kam es zu Übergriffen der Bevölkerung auf fotografierende Ausländer, die ohne koreanische Begleiter in Pjöngjang zu Fuß unterwegs waren. Meist folgte anschließend eine Festnahme des Ausländers durch die Polizei. Deswegen sollte beim Fotografieren auch offenkundig harmloser Motive stets umsichtig vorgegangen und gegebenenfalls um Erlaubnis gefragt werden.
Die medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, ist absolut unzureichend. Selbst auf Ersthelfer nach Autounfällen bei Überlandfahrten muss unter Umständen stundenlang gewartet werden. Sicherheitsgurte sollten wo immer möglich unbedingt benutzt werden, sind aber auch in für den Tourismus vorgesehenen Fahrzeugen oft nicht vorhanden.
Die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende nach Nordkorea bisher nicht beeinträchtigt. Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach den Ereignissen um den Untergang des südkoreanischen Kriegsschiffs „Cheonan“, den Artilleriebeschuss der Insel Yonpyong am 23. November 2010 und den Äußerungen Nordkoreas zu den gemeinsamen militärischen Übungen der USA und Südkoreas. Aufgrund der jüngsten Zwischenfälle entlang der Demarkationslinie (DMZ bzw. NLL) kann eine Zunahme der Spannungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Demokratische Volksrepublik Korea ist weltweit eines der Ausländern am wenigsten geöffneten Länder. Dem entsprechend ist Tourismus nur als Gruppen-oder Individualreise, in jedem Fall mit ständiger Begleitung durch einen Dolmetscher, zugelassen. Alle Besuche außerhalb der Hauptstadt sind genehmigungspflichtig, sie – wie im Übrigen der gesamte Reiseverlauf – werden von den Sicherheitsorganen strikt überwacht. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht, die touristische Infrastruktur auch in den zugänglichen Gebieten hat sehr niedriges Niveau.
Die Demokratische Volksrepublik Korea wird seit Jahren von einer Versorgungskrise heimgesucht, die auch Auswirkungen auf Reisende hat. Mit Strom- und Wasserausfällen muss selbst in der Hauptstadt gerechnet werden; die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt.
Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung. Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.
Die durch das Nuklearprogramm Nordkoreas hervorgerufenen politischen Spannungen auf der koreanischen Halbinsel haben keine Auswirkungen auf die Sicherheit deutscher Staatsbürger in Nordkorea.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Demokratische Volksrepublik Korea ein Visum, das in der Regel von der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea in Berlin ausgestellt wird (in Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere DVRK-Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden). Die Bearbeitungszeit beträgt im allgemeinen mindestens 4 Wochen. Im Regelfall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich. Die Antragsunterlagen können der DVRK-Botschaft vorab auf dem Postweg zugeschickt werden. Zur Visa-Erteilung selbst ist persönliche Vorsprache nötig.
Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich (Gültigkeit bei Einreise 3 Monate |
vorläufiger Reisepass | nein |
Personalausweis | nein |
vorläufiger Personalausweis | nein |
weitere Anmerkungen | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich (Gültigkeit bei Einreise 3 Monate |
Reisepass | Einreise möglich, Visum erforderlich (Gültigkeit bei Einreise 3 Monate |
Personalausweis | nein |
vorläufiger Personalausweis | nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Einreise möglich, Visum erforderlich (Gültigkeit bei Einreise 3 Monate |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
nein |
weitere Anmerkungen |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen etc. sind bei der Einreise zu deklarieren. Mobiltelefone sind zu deklarieren und zu hinterlegen. Computer werden auf Internet- und Telefoniefähigkeit untersucht. Devisen müssen bei Einreise deklariert werden. Die Währung für Ausländer ist offiziell der Euro. Alle Ausgaben müssen in Fremdwährung (EURO/US-Dollar) beglichen werden; Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren aller als sicherheitsrelevant geltenden Bereiche (militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken etc.) ist verboten. Gleiches gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch ärmlichere Teile der Städte. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.
Drogenbesitz wird strengstens geahndet.
Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können den Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandsstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten keinen westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in anderen Ländern behandelt werden. Daher sollte der Abschluss einer Flug-Rückholversicherung für medizinische Notfälle erwogen werden.
Die Trinkwasseraufbereitung ist mangelhaft. Durchfall und Hepatitis A treten deshalb häufig auf. V.a. in ländlichen Gebieten kann die Japanische Encephalitis auftreten. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Reisemediziner beraten und impfen lassen.
Auch in der Demorkratischen Volksrepublik Korea ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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