Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung

Unverändert gültig seit: 10.09.2010

Reisewarnung

Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt.

Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Equateur, Orientale und Nord- und Süd-Kivu, wo regelmäßig Kämpfe zwischen Regierungstruppen und verschiedenen Rebellengruppen stattfinden, sowie in der Provinz Orientale besonders für den Bezirk Haut-Uélé und den Garamba-Nationalpark im äußersten Nordosten des Landes, wo die ugandische Rebellenorganisation „Lord’s Resistance Army“ (LRA) weiterhin aktiv ist.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die Sicherheitslage ist im gesamten Land weiterhin fragil.

Der Osten des Landes (Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Nordost-Katanga) ist nicht befriedet, hier gibt es immer wieder aufflammende Unruhen unterschiedlicher Intensität. Dies gilt seit Herbst 2009 auch für die Provinz Equateur. Seit Anfang 2009 werden in den Kivu Provinzen erneut Militäraktionen gegen verbliebene Rebellengruppen durchgeführt. Auch in Teilen der Provinzen Katanga und Bas-Congo ist die Lage infolge dort operierender Rebellengruppierungen nicht stabil.

Die Hauptstadt Kinshasa ist, abgesehen von der Kriminalität, derzeit relativ sicher, sofern sie auf dem Luftweg erreicht wird. Auch hier können jedoch jederzeit unvermittelt auftretende gewaltsame Demonstrationen nicht ausgeschlossen werden.

In allen Regionen des Landes kann es zu nicht vorhersehbaren, gewalttätigen Unruhen bzw. spontanen gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Dabei entsteht immer wieder erheblicher materieller Schaden, z.B. infolge von Plünderungen und Brandschatzungen. Wegen der schlechten humanitären und sozialen Lage kommt es, beispielsweise durch demobilisierte Sicherheitskräfte, regelmäßig u.a. zu Raubüberfällen.

Die Deutsche Botschaft in Kinshasa kann generell bei bewaffneten Auseinandersetzungen sowohl in der Hauptstadt als auch in anderen Landesteilen nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Die Kriminalität ist in der Demokratischen Republik Kongo vergleichbar derer in anderen afrikanischen Metropolen. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, Meiden bestimmter Stadtviertel, Auftreten nie alleine, sondern in kleinen Gruppen mit örtlicher Begleitung usw.).

Wiederholt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gebeten und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus. Hohe Gewaltbereitschaft geht zudem von jugendlichen Straßenbanden aus (sog. „shégués“), die in den Städten – auch in der Hauptstadt Kinshasa – insbesondere an stark belebten Orten operieren.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden. Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört jegliches Fotografieren, insbesondere des Flughafens, von militärischen Einrichtungen, sonstigen Anlagen von strategischer Bedeutung oder uniformierter Personen. Die Unterscheidung zwischen Verbotenem und Erlaubtem ist nicht immer erkennbar. Fotografen sollten sich rechtzeitig um eine Fotografiererlaubnis beim Informationsministerium bemühen.

PRESSE ET INFORMATION
Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries
C/Gombe
Tel: 099991027, 0817008811

Im Straßenverkehr sollte man im Falle einer Begegnung mit einem Konvoi des Präsidenten, eines der Vize-Präsidenten oder eines anderen Würdenträgers soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis der Konvoi vorbeigefahren ist.

Gleiches gilt abends bei Sonnenuntergang – und auch früh morgens – für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Fährverkehr

Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind in einem schlechten Zustand und nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.

Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren sind meist unterbrochen; es kommt immer wieder zu Unglücken.

Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl von kleineren Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der sog. „schwarzen Liste“ der EU-Kommission. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle.

Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden. Der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen ist hingegen absolut unsicher und erfolgt unter fahrlässiger Missachtung der grundsätzlichsten Sicherheitsvorkehrungen, so dass es immer wieder zu schweren Unglücken kommt, so zuletzt am 04. 09. 2010 auf dem Fluss Kassai mit ca. 200 Todesopfern.

Reisegenehmigungen

Für Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasai-Provinzen, ist weiterhin eine Sondergenehmigung erforderlich, die vor Reiseantritt vom Innenministerium bzw. der Einwanderungsbehörde bewilligt werden muss (mehrere Tage Bearbeitungsdauer, Kosten ca. 250 USD, Adresse siehe unten). Das Erfordernis eines „Laissez-Passer Special“ des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem „Laissez-Passer“ oder einer „ordre de mission“ bestehen und nicht alle Kontrollstellen die neue Rechtslage umsetzen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher weiterhin empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine Genehmigung der „Direction Générale de Migration“ (DGM) einzuholen (siehe auch Einreisebestimmungen).

Weitere Hinweise

Wer in die DR Kongo reist, sollte in jedem Fall die Deutsche Botschaft in Kinshasa kontaktieren   oder

Die Botschaft empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, die sich – auch nur kurzfristig – in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sich auf der Website der Botschaft unter vollständiger Nennung der  dort erbetenen Angaben in die „Deutschenliste“ einzutragen. Dies erleichtert in konsularischen und anderen Notfällen die konsularische Betreuung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum (Visa werden nicht an der Grenze/am Flughafen ausgestellt!), das von der kongolesischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird (Hinweis: Da die kongolesischen Botschaften im Ausland von ihren Visa- und Gebühreneinnahmen leben, sind diese entsprechend teuer).

Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die „Direction Générale de Migration“ (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zwecks Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die DGM-Zentrale in Kinshasa unter folgender Adresse kontaktiert werden:

Direction Générale de Migration
65, Boulevard du 30 Juin
Commune de Gombe
Kinshasa

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums zu informieren, um einen illegalen Aufenthalt in der DR Kongo, der höchstwahrscheinlich ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich zieht, zu vermeiden.

Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines „Visa d’Etablissement“ vorgeschrieben. Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer „autorisation parentale“, der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer „prise en charge“ durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, mit Foto, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise

Reisepass

Ja, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Keine Angabe

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Keine Angabe

Weitere Anmerkungen

Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich mit gültigen Kinderreisepässen oder Reisepässen einzureisen.

Ebenso wird für die Einreise ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen (insbesondere Meningitis-Impfung) benötigt (s.u. „Medizinische Hinweise“).

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften / Devisenhinweise

Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Informationen vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichen Wert können leicht ad hoc für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

Für die Bezahlung von Waren ist seit 2001/2002 neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, Euro) möglich, das Geschäftsleben ist dollarisiert. Der Besitz von Devisen ist frei. Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,– USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,– USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt.

Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Seit Januar 2002 werden auch Euro akzeptiert; der Umtausch zum Franc Congolais wird über den USD-Kurs bestimmt und ist etwas ungünstiger.

Die Möglichkeit des Gebrauchs von Kreditkarten ist auf sehr wenige Stellen beschränkt. Nur in den beiden größten Hotels in Kinshasa (Hotel Memling, Grand Hôtel), bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc). 

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. 

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Besondere strafrechtliche Vorschriften sind nicht bekannt. Sollten Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, empfiehlt sich die Beziehung eines mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwaltes. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen auf Anfrage die deutsche Botschaft.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und ist auch medizinisch indiziert. Das Mitführen eines internationalen Impfpasses bei der Einreise (und ggf. Weiterreise in die Republik Kongo) ist vorgeschrieben; es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise mit sich zu führen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (vierfach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe ist notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Es besteht ein landesweit hohes Risiko für Darminfektionen, speziell Durchfallerkrankungen einschließlich Ruhr und Cholera. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition kann eine Cholera-Schluckimpfung sinnvoll sein (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern). Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Die WHO hat für dieses Jahr vor größeren Ausbrüchen gewarnt, bisher blieben aber die Fallzahlen hinter denen des Vorjahres zurück. Reisende sollten tetravalent geimpft sein, vor allem bei Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.

Pest

Seit Mai 2006 besteht ein von der WHO bestätigter regionaler Ausbruch von Pest im Nordosten des Landes (Ituri, Provinz Orientale), einem bekannten und angesichts der Sicherheitslage kaum bereisten Naturpestherd. Berichtet wird vorrangig von der ansonsten selteneren Lungenpest, aber auch Beulenpest ist aufgetreten. Die primäre Lungenpest wird durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen und führt innerhalb 1-3 Tagen zu einem lebensbedrohlichen Krankheitsbild mit Fieber, Luftnot und schwerer Pneumonie. Eine Antibiotikabehandlung innerhalb 24h nach Symptombeginn oder auch prophylaktisch nach Exposition ist notwendig und lebensrettend. Begünstigt wird die Erkrankung und hier insbesondere die primäre Beulenpest durch schlechte hygienische Verhältnisse, Kontakt zu Nagern (Überträger ist der Rattenfloh) und Kranken soll vermieden werden. Eine Gefährdung für Reisende ist derzeit nicht zu erkennen und nicht zu erwarten.

Poliomyelitis

Poliomyelitis (sog. Kinderlähmung) zirkuliert in verschiedenen Provinzen, 2007 wurden 36 paralytischen Erkrankungen nachgewiesen. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Bei Reisen sollte für sicheren Impfschutz gesorgt werden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Schlafkrankheit und Tollwut sind weit verbreitet. Risiko auch für örtliche Auftritte von Affenpocken sowie von viralen hämorrhagischen Fiebern.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe  oder

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer – vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. Zumutbare Behandlungsmöglichkeiten bei akuten Erkrankungen bietet das „Centre Médical de Kinshasa“ (CMK), Avenue de Wagenia 168, B.P. 95 86 Kinshasa, Tel.: 00243-89 50 300. Dieses Gesundheitszentrum verfügt auch über eine Notaufnahme, das „Centre Privé d’Urgence“ (CPU).

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC