Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
Unverändert gültig seit: 04.11.2009
Reisewarnung
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt.
Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu, wo regelmäßig Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen stattfinden, sowie den Bezirk Haut-Uélé und den Garamba-Nationalpark im äußersten Nordosten des Landes, wo die ugandische Rebellenorganisation „Lord’s Resistance Army“ (LRA) weiterhin aktiv ist. Alle dort ansässigen Deutschen sind aufgefordert, das Land zu verlassen. Reisen in diese Teile des Landes sollten unter keinen Umständen stattfinden.
Aktueller Hinweis – Ebola hämorrhagisches Fieber
Aus Mweka in der Provinz West-Kasai werden seit November 2008 43 Fälle von Ebola hämorrhagischem Fieber gemeldet. 14 der Erkrankungen verliefen bisher tödlich; Der letzte Ausbruch von Ebolafieber hatte zwischen Juni und September vorigen Jahres in Kasai Occidental zu etwa 400 Erkrankungen und 170 Todesfällen geführt, von denen allerdings nur 25 Erkrankungen einschließlich 10 Todesfällen bestätigt werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass der Erreger in dieser Region bei tierischen Reservoiren (z.B. Affen, Fledermäusen) endemisch ist. Das abgelegene Infektionsgebiet im zentralen Südosten der DRC ist touristisch nicht erschlossen und wird praktisch nicht bereist. Seitens der WHO sind keine Reisebeschränkungen vorgesehen jedoch ist seitens der örtlichen Behörden sowie der Nachbarländer einschließlich des Grenzverkehrs mit Angola sowie im Rahmen von Quarantänemaßnahmen mit Behinderungen zu rechnen. Der Kontakte mit Kranken ist zu vermeiden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt.
Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu.
Die Sicherheitslage ist im gesamten Land weiterhin fragil. Der Osten des Landes (Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Nordost-Katanga) ist nicht befriedet, hier gibt es immer wieder aufflammende Unruhen unterschiedlicher Intensität. Seit Anfang 2009 werden in den Kivus erneut Militäraktionen gegen verbliebene Rebellengruppen durchgeführt. Die Städte Goma und Bukavu sind zurzeit sicher, soweit sie auf dem Luftwege erreicht werden. Auch in Teilen der Provinzen Katanga und Bas-Congo ist die Lage nicht stabil.
In allen Regionen des Landes kann es zu nicht vorhersehbaren gewalttätigen Unruhen kommen. Dabei entsteht immer wieder erheblicher materieller Schaden, auch in Folge von Plünderungen. Wegen der desolaten humanitären und sozialen Lage kommt es, z.B. durch demobilisierte Milizionäre, u.a. zu Raubüberfällen. Mit spontanen gewaltsamen Auseinandersetzungen muss im gesamten Land gerechnet werden.
Die Deutsche Botschaft in Kinshasa kann generell bei bewaffneten Auseinandersetzungen in der Hauptstadt sowie in anderen Landesteilen nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten.
Allgemeine Reiseinformationen
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu.
Kriminalität
Die Kriminalität ist in der Demokratischen Republik Kongo normalerweise nicht höher als in anderen afrikanischen Ländern. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, Meiden bestimmter Stadtviertel, Auftreten in kleinen Gruppen mit örtlicher Begleitung usw.). Hohe Gewaltbereitschaft geht von jugendlichen Straßenbanden aus („shégués“), die in den Städten insbesondere an stark belebten Orten operieren.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden. Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet werden und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört das Fotografieren, insbesondere des Flughafens, von militärischen Einrichtungen, sonstigen Gegenständen von strategischer Bedeutung oder auch nur uniformierter Personen. Die Trennlinie zwischen Verbotenem und Erlaubtem ist nicht immer erkennbar. Fotografen sollten sich rechtzeitig um eine Fotografiererlaubnis beim Informationsministerium bemühen.
PRESSE ET INFORMATION
Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries
C/Gombe
Tel : 099991027, 0817008811
Im Falle einer Begegnung mit eines Konvoi des Präsidenten oder einer der Vize-Präsidenten sollte man soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis er vorbeigefahren ist.
Gleiches gilt abends bei Sonnenuntergang – und auch früh morgens – für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.
Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Fährverkehr
Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind in einem desolaten Zustand und allenfalls mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.
Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren sind meist unterbrochen; es kommt immer wieder zu Unglücken.
Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl von kleineren Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen mit Ausnahme der Linie „Hewa Bora Airways“ stehen auf der sog. „schwarzen Liste“ der EU-Kommission. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle; sie verfügen über keinerlei technische Ausstattung.
Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden; nicht dagegen der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen.
Reisegenehmigungen
Für Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasai-Provinzen, ist weiterhin eine Sondergenehmigung erforderlich, die vor Reiseantritt vom Innenministerium bzw. der Einwanderungsbehörde bewilligt werden muss (mehrere Tage Bearbeitungsdauer, Kosten ca. 250 USD, Adresse siehe unten). Das Erfordernis eines „Laissez-Passer Special“ des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem „Laissez-Passer“ oder einer „ordre de mission“ bestehen und nicht alle Kontrollstellen die neue Rechtslage umsetzen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher weiterhin empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine Genehmigung der „Direction Générale de Migration“ (DGM) einzuholen (siehe auch Einreisebestimmungen).
Weitere Hinweise
Wer in die DR Kongo reist, sollte in jedem Fall die Deutsche Botschaft in Kinshasa kontaktieren (allemagne@kinshasa.diplo.de).
Die Botschaft empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, die sich – auch nur kurzfristig – in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sich in die von der Botschaft geführte Deutschenliste eintragen zu lassen. Dies erleichtert in konsularischen und anderen Notfällen die konsularische Betreuung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt.
Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum (Visa werden nicht an der Grenze/am Flughafen ausgestellt!), das von der kongolesischen Botschaft in Bonn ausgestellt wird (Hinweis: Da die kongolesischen Botschaften im Ausland von ihren Visa- und Gebühreneinnahmen leben, sind diese entsprechend teuer). Die Einreisevisa können ggf. in Kinshasa verlängert werden.
Für die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die „Direction Générale de Migration“ (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zwecks Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die DGM-Zentrale in Kinshasa unter folgender Adresse kontaktiert werden:
Direction Générale de Migration
65, Boulevard du 30 Juin
Commune de Gombe
Kinshasa
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums zu informieren, um einen illegalen Aufenthalt in der DR Kongo zu vermeiden.
Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines „Visa d’Etablissement“ vorgeschrieben. Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer „autorisation parentale“, der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer „prise en charge“ durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, mit Foto, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise |
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Reisepass |
Ja, gültig noch mindestens 6 Monate bei Einreise |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Keine Angabe |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Keine Angabe |
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Weitere Anmerkungen |
Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich mit gültigen Kinderreisepässen oder Reisepässen einzureisen. |
Ebenso wird für die Einreise ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der vorgeschriebenen Impfungen benötigt (s.u. „Medizinische Hinweise“).
Besondere Zollvorschriften / Devisenhinweise
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu.
Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Kenntnisse vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichen Wert können leicht ad hoc für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.
Für die Bezahlung von Waren ist seit 2001/2002 neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, Euro) möglich, das Geschäftsleben ist dollarisiert. Der Besitz von Devisen ist frei. Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,– USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,– USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt.
Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Seit Januar 2002 werden auch Euro akzeptiert; der Umtausch zum Franc Congolais wird über den USD-Kurs bestimmt und ist etwas ungünstiger.
Der Gebrauch von Kreditkarten ist auf wenige Stellen beschränkt. Nur in den beiden größten Hotels in Kinshasa (Hotel Memling, Grand Hôtel), bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu.
Besondere strafrechtliche Vorschriften sind nicht bekannt. Sollten Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, empfiehlt sich die Beziehung eines mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwaltes. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen auf Anfrage die deutsche Botschaft.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für die Provinzen Nord- und Süd-Kivu.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und ist auch medizinisch indiziert. Das Mitführen eines internationalen Impfpasses bei der Einreise (und ggf. Weiterreise in die Republik Kongo) ist vorgeschrieben; es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise mit sich zu führen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe ist notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Es besteht ein landesweit hohes Risiko für Darminfektionen, speziell Durchfallerkrankungen einschließlich Ruhr und Cholera. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition kann eine Cholera-Schluckimpfung sinnvoll sein (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern). Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Die WHO hat für dieses Jahr vor größeren Ausbrüchen gewarnt, bisher blieben aber die Fallzahlen hinter denen des Vorjahres zurück. Reisende sollten tetravalent geimpft sein, vor allem bei Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.
Pest
Seit Mai 2006 besteht ein von der WHO bestätigter regionaler Ausbruch von Pest im Nordosten des Landes (Ituri, Provinz Orientale), einem bekannten und angesichts der Sicherheitslage kaum bereisten Naturpestherd. Berichtet wird vorrangig von der ansonsten selteneren Lungenpest, aber auch Beulenpest ist aufgetreten. Die primäre Lungenpest wird durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen und führt innerhalb 1-3 Tagen zu einem lebensbedrohlichen Krankheitsbild mit Fieber, Luftnot und schwerer Pneumonie. Eine Antibiotikabehandlung innerhalb 24h nach Symptombeginn oder auch prophylaktisch nach Exposition ist notwendig und lebensrettend. Begünstigt wird die Erkrankung und hier insbesondere die primäre Beulenpest durch schlechte hygienische Verhältnisse, Kontakt zu Nagern (Überträger ist der Rattenfloh) und Kranken soll vermieden werden. Eine Gefährdung für Reisende ist derzeit nicht zu erkennen und nicht zu erwarten.
Poliomyelitis
Poliomyelitis (sog. Kinderlähmung) zirkuliert in verschiedenen Provinzen, 2007 wurden 36 paralytischen Erkrankungen nachgewiesen. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Bei Reisen sollte für sicheren Impfschutz gesorgt werden.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Schlafkrankheit und Tollwut sind weit verbreitet. Risiko auch für örtliche Auftritte von Affenpocken sowie von viralen hämorrhagischen Fiebern.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer – vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. Zumutbare Behandlungsmöglichkeiten bei akuten Erkrankungen bietet das „Centre Médical de Kinshasa“ (CMK), Avenue de Wagenia 168, B.P. 95 86 Kinshasa, Tel.: 00243-89 50 300. Dieses Gesundheitszentrum verfügt auch über eine Notaufnahme, das „Centre Privé d’Urgence“ (CPU).
Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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