Kiribati: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 04.11.2009
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Kiribati besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
In Kiribati gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Alle Deutsche, die nach Kiribati reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter
Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.
Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson StreetWellington 6011, Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: (0064 – (4) 473 60 63
Fax: (0064 – (4) 473 60 69
Internet:
Email:
Kiribati unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Anfragen können jedoch an den kiribatischen Honorarkonsul in Hamburg gerichtet werden.
Adresse:
Honorarkonsul der Republik Kiribati
Herr Frank Leonhardt
Neumühlen 13
22763 Hamburg
Tel.: 040 / 36 14 61 12
Fax: 040 / 36 14 61 23
Email:
Geld/ Kreditkarten
Währung in Kiribati ist der australische Dollar.
Die Bezahlung per Kreditkarte ist in Kiribati nicht möglich. Reisende sollten daher genügend Bargeld für die Dauer des Aufenthaltes mitführen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Kiribati National Tourism Office unter www.visit-kiribati.com verfügbar.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja |
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Weitere Anmerkungen |
Visum wird bei Einreise ausgestellt wenn Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt wird |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja |
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Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja |
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Weitere Anmerkungen |
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Visum
Deutsche Touristen erhalten das erforderliche Visum bei der Einreise
Besondere Zollvorschriften
Devisen dürfen uneingeschränkt eingeführt werden. Bis zu 225 Gramm Tabak oder Zigarren bzw. 200 Zigaretten dürfen zollfrei eingeführt werden. Ebenfalls zollfrei ist die Einfuhr von je 1 Liter Spirituosen und Wein (nur von Personen über 21 Jahren). Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.
Zollfrei, jedoch bei der Einreise zu deklarieren ist die Einfuhr folgender Gegenstände: ein Fernglas, eine Fotokamera, sechs unentwickelte Filme, ein transportables Radio, ein Kassettenrecorder, eine Schreibmaschine sowie Sportausrüstung.
Für Pflanzen, Samen, Tiere und Tierprodukte bestehen strenge Quarantänevorschriften. Die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und pornographischen Veröffentlichungen ist verboten.
Die Ausfuhr von menschlichen Überresten, mehr als dreißig Jahre alten Artefakten, historischen Kampfschwertern und traditionellen Gegenständen unterliegt Einschränkungen. Detaillierte Informationen sind erhältlich beim Ministry of Communication, Transport and Tourism Development, Tourism Division, P.O. Box 487 Betio, Tarawa (Tel. +686 26003, Fax +686 26193, E-Mail: secretary@mict.gov.ki).
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vor Erwerb, Besitz, Abgabe sowie der Ein- und Ausfuhr von jeglicher Menge von Rauschgiften aller Art wird eindringlich gewarnt. Für den Besitz selbst geringer Mengen von Rauschgift sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen.
Infektionskrankheiten, Vorsorge
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und der Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze etc. wird empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kiribati entspricht nicht deutschem Standard. Krankenhäuser und eine Notfallversorgung befinden sich nur in der Hauptstadt.
Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000