Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 25.05.2010

Aktuelle Hinweise

Trotz generell positiver Entwicklung der Sicherheitslage in Kirgisistan in den letzten Wochen bleibt die Lage fragil. Im Norden des Landes war es am Ende der 40tägigen Trauerzeit (17. Mai) nicht zu den erwarteten Zwischenfällen gekommen; im Süden gab es jedoch auch gewaltsame Manifestationen. Auch wenn die Lage derzeit ruhig ist, kann es insbesondere im Süden jederzeit wieder zu Gewaltausbrüchen kommen. Das Auswärtige Amt bittet alle deutschen und europäischen Staatsangehörigen bei Reisen nach Kirgisistan und innerhalb des Landes, vor allem im Süden, um Vorsicht und empfiehlt, Menschenansammlungen zu meiden und nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr unterwegs zu sein.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bischkek.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek – Almaty. Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint.

Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.

In der Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit – vor allem nach Einbruch der Dunkelheit – zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, auf Spaziergänge bei Dunkelheit grundsätzlich zu verzichten, sowie in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars und an anderen typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig zu sein. Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen, zum Beispiel auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld ist in den größeren Städten problemlos möglich. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union problemlos durchgeführt werden.

Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).

Sonstiges
Während des Aufenthalts in Kirgisistan sollten Reisende stets ihren Reisepass mit sich führen. Die kirgisische Polizei hat die Befugnis, Reisende, die keinen Pass vorweisen können, zu verhaften. Gelegentlich werden Touristen auch unter dem Vorwand einer Personenkontrolle von Polizisten auf öffentlichen Straßen und Plätzen angehalten und um Vorlage ihrer Papiere und Geldbörse gebeten. Nicht selten hat anschließend Geld gefehlt.

Es kommt auch vor, dass an Polizeikontrollstellen (vor allem an Busbahnhöfen und Grenzübergängen) unter verschiedenen Vorwänden Schmiergelder in zum Teil beträchtlicher Höhe verlangt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr).

Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.

Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Abteilung OWIR in der Hauptverwaltung des kirgisischen Innenministerium (GUWD) (beantragt werden.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach dürfen deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja

Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Reisepass

Ja

Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, bis zum 14. Lebensjahr

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit gültigem Visum (auch ohne Foto)

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.

 

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) für Aufenthalte von 60 Tagen und länger. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte ‘OWIR’ bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.

 

Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.

 

 

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist besonders auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus  (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt – Tierkontakte). Bei Ausflügen in die bewaldete Bergwelt besteht in den Frühsommermonaten die Gefahr einer durch Zecken übertragenen FSME-Erkrankung. Da lokal zugelassene Impfstoffe nicht zu empfehlen sind, sollte entsprechender Impfschutz ggf. in Deutschland erworben werden.

Malaria

Im Grenzgebiet zu Kasachstan nordwestlich von Bischkek gibt es ein geringes Malariarisiko. Auch aus den südlichen Provinzen Osch, Dschalal-Abad und Batken wurden ungewöhnlich viele Malariaerkrankungen gemeldet. Es handelt sich ausschließlich um Malaria tertiana durch P.vivax Infektionen. Sollten diese Regionen im Sommer und Herbst besucht werden, ist in den Abend- und Nachtstunden eine Expositionsprophylaxe durch geeignete langärmelige Kleidung und mückenabweisende Hautmittel (Repellentien) empfehlenswert. Bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen) muss auch an eine Malaria gedacht werden. Für die Behandlung sind Chloroquinpräparate in den meisten Fällen geeignet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.

Vorsorglich wird daher empfohlen, von der Möglichkeit der Registrierung bei der Botschaft Gebrauch zu machen. So können im Notfall Angehörige und Krankenversicherung schnell kontaktiert werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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