Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 20.05.2010
Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Kirgisistan, insbesondere in den Süden des Landes, wird derzeit abgeraten.
Bei Reisen nach Kirgisistan wird um besondere Vorsicht gebeten. Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, sich ständig über die aktuelle Sicherheitslage informiert zu halten und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die Lage in Kirgisistan ist nach wie vor gespannt.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Gegnern der Regierung und den Sicherheitskräften sind seit Anfang April zahlreiche Menschen getötet bzw. verletzt worden.
Der ehemalige Präsident Bakijew hat am 15. April seinen Rücktritt erklärt. Eine provisorische Regierung hat die Amtsgeschäfte übernommen.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Bischkek.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek – Almaty. Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint.
Kriminalität
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit – vor allem nach Einbruch der Dunkelheit – zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, auf Spaziergänge bei Dunkelheit grundsätzlich zu verzichten, sowie in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars und an anderen typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig zu sein. Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen, zum Beispiel auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld ist in den größeren Städten problemlos möglich. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union problemlos durchgeführt werden.
Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Sonstiges
Während des Aufenthalts in Kirgisistan sollten Reisende stets ihren Reisepass mit sich führen. Die kirgisische Polizei hat die Befugnis, Reisende, die keinen Pass vorweisen können, zu verhaften. Gelegentlich werden Touristen auch unter dem Vorwand einer Personenkontrolle von Polizisten auf öffentlichen Straßen und Plätzen angehalten und um Vorlage ihrer Papiere und Geldbörse gebeten. Nicht selten hat anschließend Geld gefehlt.
Es kommt auch vor, dass an Polizeikontrollstellen (vor allem an Busbahnhöfen und Grenzübergängen) unter verschiedenen Vorwänden Schmiergelder in zum Teil beträchtlicher Höhe verlangt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr.)
Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.
Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums beantragt werden.
Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan ist stets ein gültiges usbekisches Einreisevisum erforderlich. Gleichfalls benötigen Reisende ein gültiges kasachisches Visum (auch Transitvisum), wenn sie über Kasachstan nach Kirgisistan ein- oder von Kirgisistan über Kasachstan ausreisen wollen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Weitere Anmerkungen: |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus |
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Reisepass |
Ja Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, bis zum 14. Lebensjahr |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, mit gültigem Visum (auch ohne Foto) |
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Weitere Anmerkungen |
Minderjährige, die ohne Eltern reisen, müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen bei sich führen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass. |
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) für Aufenthalte von 60 Tagen und länger. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte ‚OWIR‘ bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.
Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist besonders auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt – Tierkontakte). Bei Ausflügen in die bewaldete Bergwelt besteht in den Frühsommermonaten die Gefahr einer durch Zecken übertragenen FSME-Erkrankung. Da lokal zugelassene Impfstoffe nicht zu empfehlen sind, sollte entsprechender Impfschutz ggf. in Deutschland erworben werden.
Malaria
Im Grenzgebiet zu Kasachstan nordwestlich von Bischkek gibt es ein geringes Malariarisiko. Auch aus den südlichen Provinzen Osch, Dschalal-Abad und Batken wurden ungewöhnlich viele Malariaerkrankungen gemeldet. Es handelt sich ausschließlich um Malaria tertiana durch P.vivax Infektionen. Sollten diese Regionen im Sommer und Herbst besucht werden, ist in den Abend- und Nachtstunden eine Expositionsprophylaxe durch geeignete langärmelige Kleidung und mückenabweisende Hautmittel (Repellentien) empfehlenswert. Bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen) muss auch an eine Malaria gedacht werden. Für die Behandlung sind Chloroquinpräparate in den meisten Fällen geeignet.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.
Vorsorglich wird daher empfohlen, von der Möglichkeit der Registrierung bei der Botschaft Gebrauch zu machen. So können im Notfall Angehörige und Krankenversicherung schnell kontaktiert werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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