Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 04.10.2010

Aktuelle Hinweise

Am 10. Oktober 2010 finden in Kirgisistan Parlamentswahlen statt.

Gewaltsame Zusammenstöße im Umfeld der Wahlen können nicht ausgeschlossen werden. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Kirgisistan wird abgeraten, bis die Regierungsbildung abgeschlossen ist.

Von Reisen in den Süden des Landes, vor allem in die Gebiete (Oblaste) Osch und Dschalalabad, wird dringend abgeraten.

Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch, die am 10. Juni 2010 begonnen hatten, waren viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen. Derzeit ist die Lage ruhig, aber nach wie vor angespannt. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen am Wahltag und danach kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes, in dem es überwiegend ruhig geblieben war.

Alle deutschen und europäischen Staatsangehörigen, die sich gegenwärtig in Kirgisistan aufhalten, werden um besondere Vorsicht gebeten. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek – Almaty. Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint.

Kriminalität

Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.

In der Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit – vor allem nach Einbruch der Dunkelheit – zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Offizielle Landeswährung ist der Som. Die Währung ist voll konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, sofern diese zollrechtlich entsprechend deklariert werden. Der Umtausch von Bargeld ist in den größeren Städten problemlos möglich. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert. In der Hauptstadt Bischkek stehen vereinzelt Geldautomaten zur Verfügung, die internationale Kreditkarten sowie auch deutsche EC-Karten akzeptieren. Internationale Bar-Überweisungen können zum Beispiel über Western Union problemlos durchgeführt werden.

Sprachkenntnisse

Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).

Verhalten bei Polizeikontrollen

Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass zu verhaften. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.

Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten! Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass Touristen dazu genötigt wurden. Anschließend fehlte in der Regel Geld oder es wurde Schmiergeld in beträchtlicher Höhe verlangt. Wenn sie sich weigerten, wurden Touristen eingeschüchtert und beispielsweise mit Verhaftung wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ bedroht. Treten Sie selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin, lassen Sie die Situation aber nicht eskalieren. Notfalls rufen Sie die Botschaft an. Bitte melden Sie sich auch bei der Botschaft, wenn Sie zu Schmiergeldzahlungen genötigt wurden oder Geld gestohlen wurde, damit die Botschaft der Polizei derartige Vorkommnisse melden kann.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr).

Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.

Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Abteilung OWIR in der Hauptverwaltung des kirgisischen Innenministerium (GUWD) beantragt werden.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan oder Kasachstan ist grundsätzlich ein gültiges usbekisches bzw. kasachisches Einreisevisum (auch Transitvisum) erforderlich. Eine Ausnahme zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist seit 01.06.2009 in dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Touristenvisa geregelt. Danach dürfen deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Touristenvisum auch in die kasachischen Regionen Almaty und Shambyl einreisen, sowie deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Touristenvisum in die kirgisischen Regionen Issyk-Kul, Talas und Tschuj.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

 –

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Reisepass

Ja

Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, bis zum 14. Lebensjahr

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit gültigem Visum (auch ohne Foto)

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.

 

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) für Aufenthalte von 60 Tagen und länger. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte ‚OWIR‘ bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.

Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist besonders auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten; Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. bei Langzeitaufenthalten und Tierkontakten). Bei Ausflügen in die bewaldete Bergwelt besteht in den Frühsommermonaten die Gefahr einer durch Zecken übertragenen FSME-Erkrankung. Da lokal zugelassene Impfstoffe nicht zu empfehlen sind, sollte entsprechender Impfschutz ggf. in Deutschland erworben werden.

Malaria

Im Grenzgebiet zu Kasachstan nordwestlich von Bischkek gibt es ein geringes Malariarisiko. Auch aus den südlichen Provinzen Osch, Dschalal-Abad und Batken wurden ungewöhnlich viele Malariaerkrankungen gemeldet. Es handelt sich ausschließlich um Malaria tertiana durch P.vivax Infektionen. Sollten diese Regionen im Sommer und Herbst besucht werden, ist in den Abend- und Nachtstunden eine Expositionsprophylaxe durch geeignete langärmelige Kleidung und mückenabweisende Hautmittel (Repellentien) empfehlenswert. Bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen) muss auch an eine Malaria gedacht werden. Für die Behandlung sind Chloroquinpräparate in den meisten Fällen geeignet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Reisende, die sich besonderen Risiken aussetzen (in Kirgisistan u.a. Bergsteiger) müssen sich bewusst sein, dass auch in der Hauptstadt Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden können.

Vorsorglich wird daher empfohlen, von der Möglichkeit der Registrierung bei der Botschaft Gebrauch zu machen. So können im Notfall Angehörige und Krankenversicherung schnell kontaktiert werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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