Katar: Reise- und Sicherheitshinweise
Katar: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 30.11.2010
(Unverändert gültig seit: 29.11.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
Reisepass | Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*) (**) | |
Vorläufiger Reisepass | Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**) | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Weitere Anmerkungen |
(*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden. (**) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein. |
|
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
Kinderreisepass | Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**) | |
Reisepass | Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*)(**) | |
Personalausweis | Nein | |
Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes (**) | |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein | |
Weitere Anmerkungen |
(*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden. (**) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein. |
Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Einreise nach Katar die wenigsten Schwierigkeiten gibt, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.
Visum
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,–(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.
Fotografieren und Filmen aus touristischen Gründen ist in Katar grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für militärische Anlagen, öffentliche Gebäude, Moscheen, Paläste, Flug- und Seehäfen. Verstöße gegen das Verbot, diese Objekte aufzunehmen, können zur Festnahme des Fotografen, Beschlagnahme der Kamera und weiteren strafrechtlichen Maßnahmen führen. Personen, insbesondere Einheimische und Frauen, sollten nur nach vorheriger Erlaubnis fotografiert werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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