Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 03.06.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Kanada besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Alkohol und Rauchen

Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt.

In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc. verboten.

Führerschein

Alle kanadischen Provinzen haben mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in  Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden.

Kanadische Mietwagenfirmen können zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin unter www.dfait-maeci.gc.ca/canadaeuropa/germany/embassyfaqA-de.asp#Fuehrerschein.

Strafzettel

Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine „Verjährung“, was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen kann.

Kriminalität

Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da Diebstähle vorkommen- auch auf bewachten Parkplätzen!

Außerdem wird angeraten, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist deutschen Staatsangehörigen die visumfreie Einreise für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, mit Foto

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Foto

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Einreise von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden. Genauere Informationen sowie einen Vordruck für diese Einverständniserklärung finden Sie auf folgenden Internetseiten:

oder

Weitere Voraussetzungen für die Einreise

Bei Ihrer Einreise nach Kanada wird Ihnen zunächst ein Beamter der Einwanderungsbehörde einige Fragen stellen.

So müssen Sie zum Beispiel über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten Ihres Aufenthaltes für sich selbst sowie ggf. auch für unterhaltsberechtigte Angehörige zu decken.

Auch müssen Sie vor Ihrer Einreise sicherstellen, dass Ihre Rückkehr in das Heimatland gesichert ist. Dazu gehört zum Beispiel ein Rückflugticket.

Haben Sie die Fragen des Beamten der Einwanderungsbehörde beantwortet, bekommen Sie einen Stempel in Ihren Reisepass, der das Datum anzeigt, zu dem Sie wieder ausreisen müssen.

Personen, die durch Ihre Einreise die Gesundheit der kanadischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gefährden könnten, sind grundsätzlich für die Einreise nach Kanada nicht zugelassen. Ebenso wird im Regelfall Personen, die Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben die Einreise nicht gestattet. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an die Visa-Abteilung der zuständigen kanadischen Vertretung.

Näheres zu den Einreisebestimmungen für Erwachsene und Kinder finden Sie im Internet unter:

Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Besondere Zollvorschriften

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln.

Waffen

Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Die Einfuhr muss bei der Einreise deklariert werden.

Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Kanada haben, müssen bei der Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten; außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Lizenz haben, müssen ihre Waffen nicht nur angeben, sondern auch ein „non-resident firearms declaration form“ in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim ersten Grenzübertritt nach Kanada zusammen mit den Waffen vorzeigen. Nach Bearbeitung durch den kanadischen Zollbeamten und Bezahlung einer Gebühr von derzeit 25 Can $ gilt die Deklaration als temporäre Waffenlizenz für bis zu 60 Tage; kostenlose Verlängerung ist möglich. Die meisten Provinzen und Territorien haben eigene Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada bei der entsprechenden Provinz oder dem Territorium erkundigen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Canadian Firearms Centre
Ottawa, Ontario, Canada K1A 1M6
Fax: 001 613 957-7325
E-Mail:
Internet:

Gegenstände des persönlichen Bedarfs

Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.

Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Kaution zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.

Lebensmittel

Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Bereits vor Beginn der Reise sollten Sie sich auf folgenden Internetseiten der kanadischen Grenzbehörde und der „Food Inspection Agency“ darüber informieren, ob das gewünschte Produkt eingeführt werden darf:

und

Alkoholische Getränke

Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein, bzw. etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich dürfen 9 Liter weitere alkoholische Getränke eingeführt werden (Ausnahme: Northwest Territories). Dafür sind dann Einfuhrzoll und Getränkesteuern sowie eine Gebühr an die Provinzregierung am Einreiseort zu entrichten.

Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.

Tabak

Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.

Einfuhr von Zahlungsmitteln

Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden.

Weitere Information für Reisende nach Kanada finden Sie unter

oder telefonisch unter 001 204 983-3500 oder 001 506 636-5064

Medizinische Hinweise

Wie in den benachbarten USA beginnt auch in Kanada ab Juni die Westnil – Fiebersaison, eine grippeähnliche Viruserkrankung, die durch vorwiegend nachtaktive Mücken auf Menschen übertragen werden kann. Schwere Komplikationen – auch Todesfälle – kommen vor. Über 2.000 Erkrankungen wurden im letzten Jahr registriert – vorwiegend aus den Provinzen Saskatchewan, Manitoba und Alberta. Ca. 140 schwerere Verläufe, glücklicherweise keine Todesfälle, wurden bekannt. In diesem Jahr sind bisher noch keine Erkrankungen aufgetreten. Insbesondere ältere Menschen und Immungeschwächte sollten sich zur Sicherheit vor Mückenstichen schützen.

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.

Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an sogenannte „walk-in clinics“, und im Notfall gehen Sie direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses.

Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch meist chemische Zusätze, die den Geschmack beeinflussen.

Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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