Kambodscha: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 21.04.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach einer vorübergehenden Entspannung des Konfliktes durch teilweisen Abzug der Truppen vom Preah Vihear Tempel hat sich die Situation durch aggressive Rhetorik beider Seiten erneut verschärft. Bei Preah Vihear und an anderen umstrittenen Stellen der gemeinsamen Grenze kommt es immer wieder zu kleineren Schusswechseln zwischen den Truppen beider Seiten. Auch wenn die kambodschanischen Tourismusbehörden derzeit keine Hinderungsgründe für einen Besuch des Tempels sehen, wird im Hinblick auf die jederzeitige Möglichkeit des Wiederaufflammens bewaffneter Konflikte von einem Besuch abgeraten.
Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand unter
Kriminalität
In den vergangen 12 Monaten gab es in den touristischen Zentren gewaltsame Raubüberfälle sowie tätliche Angriffe gegen Ausländer. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh und Siem Reap ist außerdem ein Anstieg der Diebstahlkriminalität zu beobachten. Insbesondere bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks ist erhöhte Wachsamkeit angezeigt, da häufig Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen werden und Verletzungen der Bestohlenen dabei billigend in Kauf nehmen. Sollten Pässe, Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.
Minengefahr
In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.
Verkehrsinfrastruktur
Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat bezüglich Kambodscha erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt . Den Mitarbeitern der deutschen Botschaft ist die Nutzung der Cambodia Angkor Airways von und nach Siem Reap gestattet.
Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Allgemeine Reiseinformationen
Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden.
Die klimatisch beste Reisezeit für Kambodscha ist Oktober bis Februar.
Geld / Kreditkarten
Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar abgewickelt, die Landeswährung Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über EC- oder Kreditkarten sind bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Kambodscha ist ein Visum erforderlich. Visa können vor Reisebeginn bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung oder bei Einreise an den Internationalen Flughäfen Pochentong (Phnom Penh) und Siem Reap eingeholt werden. An folgenden Grenzübergängen werden ebenfalls Visa bei der Einreise ausgestellt:
- Grenze zu Vietnam: Bavet International Checkpoint, Svay Rieng Provinz, Kaam Samnor International Checkpoint, Kandal Provinz
- Grenze zu Thailand: Cham Yeam International Checkpoint, Koh Kong Provinz, Poi Pet International Checkpoint, Banteay Mean Chey Provinz, O’Smach International Checkpoint, Oddar Mean Chey Provinz, Chrom, Oddar Mean Chey Provinz, Prum, Pailin Province, Dong‘ Battambang Provinz
- Grenze zu Laos: Dong Kralor, Stung Treng Provinz
Das kambodschanische Außenministerium bietet seit Januar 2010 unter gegen Zahlung einer Gebühr von 10,- USD per Kreditkarte einen Ausfüllservice für die Visa-Antragsformulare bei der Einreise an. Die Bearbeitungsdauer beträgt drei Arbeitstage, es sind dieselben Fragen zu beantworten wie beim Ausfüllen des Formulars für Visa bei Einreise selbst.
Die Visavoraussetzungen sind auch im Internet unter oder der kambodschanischen Einwanderungsbehörde unter abrufbar.
Touristenvisa können auch maximal zwei Wochen vor Reiseantritt online über die Webseite des kambodschanischen Außenministeriums als so genannte e-Visa beantragt werden. Die Zahlung der Visagebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Mehr Informationen unter
Ein Touristenvisum wird mit einer Gültigkeit von vier Wochen ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt auch dann nur vier Wochen, wenn in dem Visum ein Zeitraum von drei Monaten genannt ist, innerhalb dessen die Einreise möglich ist. Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, auf der die Gültigkeit der Aufenthaltsdauer bestätigt wird. Um Missverständnisse bezüglich einer Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden. Touristenvisa können einmalig für einen Monat beim gegenüber des Flughafens Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbüro des Innenministeriums verlängert werden.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums wird bei der Ausreise eine Strafgebühr von USD 5,- pro Tag seit Ablauf des Visums erhoben. Ist das Visum bereits mehr als 1 Monat abgelaufen, beträgt die Gebühr 6,- USD pro Tag.
Gemäß einer Bestimmung des kambodschanischen Tourismusministeriums vom 20.12.1999 gilt für jeden Direktflug nach Siem Reap, dass jeder Besucher mindestens eine Nacht dort bleiben muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja |
vorläufiger Reisepass |
ja |
Personalausweis |
nein |
Vorläufiger Personalausweis |
nein |
Weitere Anmerkungen |
Notwendige Mindestgültigkeit des Passes: 6 Monate ab Einreise |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
ja |
Reisepass |
ja |
Personalausweis |
nein |
Vorläufiger Personalausweis |
nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
ja. Im Visum des Elternteils wird ein Vermerk („plus 1 Kind“) angebracht |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja |
Weitere Anmerkungen |
Notwendige Mindestgültigkeit des Passes: 6 Monate ab Einreise |
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab USD 10.000,- müssen deklariert werden.
Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. 10 Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen.
Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen. Kontaktanschrift: 6-8 Norodom Blvd., Phnom Penh, Tel. / Fax: +855-23-214 065
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.
Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten, siehe auch ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Ein Risiko besteht ganzjährig, verstärkt während der Regenzeiten. Ein hohes Risiko besteht in den meisten Landesteilen, extrem hoch jedoch im Norden und Westen (Grenzgebiet zu Thailand, hier auch Multiresistenzen). Ein mittleres Risiko besteht in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von Südosten nach Nordwesten entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap. Ein geringes Risiko besteht innerhalb eines Gürtels um Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap bis Angkor Wat und Siem Reap, Phnom Penh ist bisher malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ notwendig. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Wichtig: Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
ist im Lande ein Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Andere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Kambodscha ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern der rechten Randspalte.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Mekong!). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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