Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 02.02.2010
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
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Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
- Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
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Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
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Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
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Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
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Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do’an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der „Immigration Authority“ beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Weitere Anmerkungen: |
Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten). |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus |
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Reisepass |
JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
JA |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
nein |
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Weitere Anmerkungen |
Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten). |
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten – bis hin zur Zurückweisung – führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert wurden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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