Irland: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 06.02.2011
(Unverändert gültig seit: 05.02.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Irland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

In der Hauptreisezeit werden insbesondere in Dublin häufig Taschendiebstähle verübt. Reisende sollten entsprechende Vorsicht walten lassen und auch in Geschäften und Restaurants/ Pubs auf ihre persönlichen Gegenstände und Ausweise immer achten.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, wenn gültig
Vorläufiger Reisepass Ja, wenn gültig
Personalausweis Ja, wenn gültig
Vorläufiger Personalausweis Ja, wenn gültig
Weitere Anmerkungen:

Irland ist NICHTVertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957

 

Dokumente müssen daher bei Ein- UND Ausreise gültig sein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, wenn gültig
Reisepass Ja, wenn gültig
Personalausweis Ja, wenn gültig
Vorläufiger Personalausweis Ja, wenn gültig
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, wenn Elternpass gültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja
Weitere Anmerkungen

Dokumente müssen bei Ein- UND Ausreise gültig sein

 

Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder eines Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben, benötigen zur Ein- und Ausreise entweder einen Europapass oder einen Personalausweis.

Visum/ Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Für deutsche Staatsangehörige gibt es auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie benötigen keine Aufenthalts- und/ oder Arbeitserlaubnis.

Besondere Zollvorschriften

Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten jedoch teilweise besondere Bestimmungen, die bei den irischen Behörden rechtzeitig erfragt werden sollten.

Bestimmungen zur Mitnahme und Einfuhr von Haustieren

Allgemeines

Nach einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung, welche seit dem 1. Oktober 2004 gilt, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden, der sog. EU-Heimtierausweis.

Dieser Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Ausweis eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Ausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Einreise von Deutschland nach Irland

Bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der EU nach Irland oder Großbritannien muss ein EU-Heimtierausweis für das Tier mitgeführt werden, der vollständig ausgefüllt und von einem eingetragenen Tierarzt unterschrieben und abgestempelt sein muss. Die Mitgliedstaaten Irland und Großbritannien sind darüber hinaus ermächtigt, bei der Einreise von Haustieren ohne Quarantäne für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen Tollwut (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beizubehalten.

Bei der Einreise eines Haustieres nach Irland wird daher vorausgesetzt, dass 

  • das Tier einen EU-Heimtierausweis mit sich führt,
  • die Einreise mit einem von der irischen bzw. britischen Regierung genehmigten Transportunternehmen und auf einer genehmigten Route erfolgt. Eine Liste dieser Transportunternehmen und Routen ist im Internet abrufbar unter

    oder

  • das Tier über drei Monate alt ist,
  • das Tier in Begleitung entweder des Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reist,
  • das Tier über einen Mikrochip identifizierbar ist. Eine andere Form der Identifizierung (z.B. Tätowierung) wird nicht akzeptiert. Der Mikrochip sollte dem ISO Standard 11784 oder Annex A zum ISO Standard 11785 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, muss ein eigener Scanner mitgeführt werden,
  • das Tier nach WHO Standard gegen Tollwut geimpft ist. Diese Impfung muss in einem geeigneten Land und nach der Implementierung des Mikrochips erfolgt sein,
  • eine Blutprobe erfolgreich nach der Tollwutimpfung abgenommen worden ist, die die Antikörper gegen Tollwut bestätigt,
  • Identifizierung, Impfung und Bluttest durch einen Tierarzt attestiert wurden,
  • mindestens 6 Monate nach dem erfolgreichen Bluttest vergangen sind, bevor das Tier nach Irland oder Großbritannien einreist. Diese Vorkehrung soll garantieren, dass das Tier nicht mit Tollwut infiziert ist. Das Tier muss sich während dieser 6 Monate in einem gelisteten Land aufgehalten haben,
  • das Tier innerhalb der letzten 24 bis 48 Stunden vor dem Einchecken am Fähranleger oder am Flughafen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden ist. Die Behandlung gegen Zecken muss mit einem milbentötenden, zum Einsatz gegen Zecken lizenzierten Mittel vorgenommen werden. Ein Zeckenhalsband ist nicht ausreichend. Das Präparat zur Behandlung gegen Bandwürmer muss Praziquantel enthalten. Die Behandlung muss vom Tierarzt im Reisepass mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden ebenso wie Name und Hersteller des verabreichten Präparates.

Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss das Tier nach seiner Ankunft in Irland oder Großbritannien sechs Monate in offizieller Quarantäne verbleiben oder es muss zurückgeschickt werden. Fehlt es lediglich an einer Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer, verbleibt das Tier bis zu 72 Stunden in Quarantäne, bis die erforderliche Behandlung nachgeholt wird.

Für die direkte Verbringung von Haustieren aus dem Vereinigten Königreich nach Irland oder umgekehrt sind keine besonderen Dokumente erforderlich.

Hinsichtlich anderer Tiere als Katzen und Hunde gibt es weitere zahlreiche Einschränkungen bezüglich der Mitnahme nach Irland.

Für weitere Informationen sollte das irische Landwirtschaftsministerium direkt kontaktiert werden:

Live Trade Section
Animal Health and Welfare Division
Department of Agriculture and Food
Agriculture House
Kildare Street
Dublin 2
Ireland
Tel: 00353-1-607 2000 – Telefonzentrale
Tel: 00353-1-607 2827 – Abteilung für Katzen und Hunde
e-mail:

Einreise von Irland nach Deutschland

Bei der Einreise eines Haustieres von Irland oder Großbritannien nach Deutschland wird vorausgesetzt, dass das Tier durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung identifiziert werden kann, erfolgreich gegen Tollwut geimpft wurde und einen EU-Heimtierausweis bei sich führt.

Im Gegensatz zur Einreise nach Irland und Großbritannien kann auch Tieren, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, die Einreise nach Deutschland gestattet werden, sofern sie mit einem Mikrochip versehen wurden, ein bis auf die Tollwutimpfung voll ausgefüllter Heimtierausweis für sie mitgeführt wird und sie bis dahin an ihrem Geburtsort gehalten wurden, ohne mit wild lebenden, möglicherweise mit Tollwut infizierten Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies gilt auch für Welpen, die noch von der Mutter abhängig sind und diese begleiten.

Quellen:

Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die EU:

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft in Berlin erbeten werden. Allgemeine Information zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.

Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland  können bei der Botschaft angefordert werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.

Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Personen, die ein niedriges Einkommen haben, können bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Health Board) eine sog. „medical card“ beantragen, die es ermöglicht, die meisten ärztlichen Leistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden.

In Irland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.

Die Europäische Krankenversicherungskarte, die von der Krankenkasse ausgestellt wird, ist vor der Reise einzuholen. Diese berechtigt zur Behandlung in Irland und ist direkt beim Arzt oder im Krankenhaus abzugeben.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik „Urlaub im Ausland“.

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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