Internationales Seerecht

Internationales Seerecht

Inkraftsetzung

Am 16. November 1994 ist das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Kraft getreten, ergänzt um ein Übereinkommen vom 28. Juli 1994 zur Durchführung der Regelungen zum Meeresbergbau. Bisher (Stand: 31. Juli 2010) sind 160 Staaten (einschließlich EU) dem SRÜ und 138 Staaten dem Durchführungsübereinkommenbeigetreten. Das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung grenzüberschreitender und weit wandernder Fischarten vom 04. August 1995 ist am 11. Dezember 2001 in Kraft getreten (der Beitritt Deutschlands erfolgte gemeinsam mit allen anderen Staaten der EU am 19. Dezember 2003). Derzeit zält das Übereinkommen 77 Vertragsparteien.


Verhandlungsgeschichte

Die Verhandlungen zur Schaffung des SRÜ dauerten über 25 Jahre. Erster Anstoß war 1967 die Forderung, den Meeresboden zum “gemeinsamen Erbe der Menschheit” zu erklären. Der daraufhin von der VN-Generalversammlung eingesetzte Meeresbodenausschuss führte zur III. VN-Seerechtskonferenz, die 1973 begann und 1982 mit der Verabschiedung des SRÜ abgeschlossen wurde. Die in Teil XI des Seerechtsübereinkommens getroffenen Regelungen zum Meeresbergbau – insbesondere zu Abgabenlasten, Bergbaubeschränkungen sowie Technologietransfer und Entscheidungsverfahren in der Internationalen Meeresbodenbehörde – führten zunächst zur Ablehnung des Seerechtsübereinkommens durch die meisten westlichen Industriestaaten. Ein informeller Konsultationsprozess unter Leitung des VN-Generalsekretärs führte schließlich zu einer Modifikation des Teils XI SRÜ in Form des Durchführungsübereinkommens vom 28. Juli 1994. Es machte den Weg frei für eine weltweite Akzeptanz des SRÜ.


Das Übereinkommen

Das SRÜ ist mit insgesamt 320 Artikeln der umfangreichste und bedeutsamste multilaterale Vertrag, der im VN-Rahmen entwickelt wurde. Er ersetzt die vier Genfer Seerechtskonventionen von 1958 und trifft Regelungen über nahezu alle Bereiche des Seevölkerrechts (Abgrenzung der verschiedenen Meereszonen wie Küstenmeer, Anschlusszone, Meerengen, Archipelgewässer, ausschließliche Wirtschaftszone, Festlandsockel, Hohe See; Nutzung dieser Gebiete durch Schifffahrt, Überflug, Rohr- und Kabelverlegung, Fischerei und wissenschaftliche Meeresforschung; Schutz der Meeresumwelt; Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie; Regelung des Meeresbodenbergbaus; Streitbeilegung, insbesondere Errichtung des Internationalen Seegerichtshofes). Durch das SRÜ wurden sowohl geltendes Seevölkerrecht kodifiziert als auch neue seevölkerrechtliche Normen geschaffen wie beispielsweise im Bereich des Meeresumweltschutzes. Auf jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen beraten die Vertragparteien über die Umsetzung des Übereinkommens.

Die SRÜ-Vorschriften zur Piraterie stellen die Grundlage für das in jüngster Zeit akut gewordene Frage der Bekämpfung der Piraterie, insbes. vor der Küste Somalias, dar.


Institutionen

Internationaler Seegerichtshof
© picture-alliance/dpa

Internationaler Seegerichtshof

Internationaler Seegerichtshof

© picture-alliance/dpa

Das Seerechtübereinkommen hat drei neue Institutionen geschaffen: den Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg, die Internationale Meeresbodenbehörde (IMB) in Kingston/Jamaika (bestehend aus Versammlung, Rat und Sekretariat) und die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (FSGK). Mit dem ISGH hat erstmals eine bedeutende Rechtsinstitution aus dem weiteren VN-Bereich ihren Sitz auf deutschem Boden. Im Februar 2011 verkündete der ISGH ein von der IMB erbetenes Rechtsgutachten zu Haftungsfragen bei Aktivitäten auf dem Meeresboden. Bish heute sind ihm insgesamt 19 Fälle vorgelegt worden.


Das deutsche Küstenmeer

Das Gesetz zur Ausführung des SRÜ-Vertragssystems (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/94), das die erforderliche Anpassung innerstaatlicher Rechtsvorschriften vornimmt, ist am 15. Juni 1995 in Kraft getreten. Auf der Grundlage des SRÜ hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 1. Januar 1995 das deutsche Küstenmeeres auf bis zu 12 sm ausgeweitet und eine ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee eingerichtet. Damit wurden insbesondere die Voraussetzungen für einen wirksameren Umweltschutz und eine Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs geschaffen.

Das deutsche Küstenmeer

Das Gesetz zur Ausführung des SRÜ-Vertragssystems (Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/94), das die erforderliche Anpassung innerstaatlicher Rechtsvorschriften vornimmt, ist am 15. Juni 1995 in Kraft getreten. Auf der Grundlage des SRÜ hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 1. Januar 1995 das deutsche Küstenmeeres auf bis zu 12 sm ausgeweitet und eine ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee eingerichtet. Damit wurden insbesondere die Voraussetzungen für einen wirksameren Umweltschutz und eine Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs geschaffen.


Stand 08.04.2011

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC