Internationale Atomenergie Organisation (IAEO)

Internationale Atomenergie Organisation (IAEO)

Die IAEO ist die wichtigste internationale Organisation für die globale nukleare Zusammenarbeit. Sie setzt sich zum Ziel, den Beitrag der Kernenergie zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand in der Welt zu erhöhen („Atoms for Peace“). In diesem Rahmen fördert sie Maßnahmen zur Erhöhung der (Betriebs-) Sicherheit und des Schutzes kerntechnischer Anlagen und Materialien sowie Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit. Die IAEO ist ein wichtiger Pfeiler des Nichtverbreitungssystems. Durch Inspektionen soll sie verhindern, dass Nuklearmaterial entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen für militärische Zwecke missbraucht wird.

Die Organisation

Die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) wurde 1957 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Ihr gehören derzeit 150 Mitgliedstaaten an. Oberste beschlussfassende Organe sind die Generalkonferenz und der Gouverneursrat mit 35 Staaten, dem Lenkungsausschuss der IAEO. Generaldirektor ist seit dem 1. Dezember 2009 der Japaner Yukiya Amano. Im IAEO-Sekretariat arbeiten über 2300 Mitarbeiter. Der Haushalt der IAEO wird sich 2011 auf circa 331 Mio. € belaufen, die aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden. Hinzu kommt ein Fonds für Technische Zusammenarbeit mit einem Volumen von 85 Mio. US-$.

Für ihre gute, politisch oft heikle Arbeit wurden die IAEO und ihr damaliger Generaldirektor Dr. Mohammed El-Baradei im Dezember 2005 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Deutsche Beteiligung

Die Bundesrepublik Deutschland trat der Organisation 1957 bei. Im Gouverneursrat ist Deutschland seit 1972 ununterbrochen vertreten, seit 1995 durch den Leiter der Ständigen Vertretung bei den Internationalen Organisationen in Wien. Deutschland ist mit 8,4 % Beitrag nach den USA und Japan drittgrößter Beitragszahler. Zusätzlich leistet Deutschland freiwillige Beiträge vor allem zur Stärkung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen.

Umfassende Sicherungsabkommen und Zusatzprotokoll

Gemäß Artikel III des 1968 geschlossenen Vertrages über die nukleare Nichtverbreitung (NVV) ist es die Aufgabe der IAEO, durch die Vereinbarung von Sicherungsmaßnahmen (safeguards) mit allen Nichtkernwaffenstaaten sicherzustellen, dass aus deklarierten Nuklearaktivitäten kein spaltbares Material für die Herstellung von Atomwaffen abgezweigt wird. Diese Verifizierung eingegangener Verpflichtungen ist wesentlicher Bestandteil des NVV und von zentraler Bedeutung für die Stabilität des Nichtverbreitungsregimes.

Durch die Sicherungsabkommen wird der gesamte deklarierte Spaltstofffluss in einem Staate IAEO-Kontrollen unterworfen. Dies erwies sich spätestens seit der Entdeckung nicht deklarierter Nuklearaktivitäten in Irak als ergänzungsbedürftig. Die IAEO entwickelte daher ein Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen, das 1997 vom IAEO-Gouverneursrat verabschiedet wurde. Es ermöglicht der IAEO durch die zusätzlich vereinbarten Informationsverpflichtungen und Kontrollmaßnahmen eine Versicherung darüber abzugeben, dass es in einem Mitgliedsland keine Hinweise auf nicht deklarierte Aktivitäten auf dem Nuklearsektor gibt und somit das gesamte Nuklearmaterial ausschließlich friedlichen Zwecken dient.

Bis Anfang März 2011 haben 139 Staaten dieses Protokoll unterzeichnet, in 107 Staaten (darunter Deutschland und alle EU-MS) ist es in Kraft. Deutschland setzt sich wie die EU insgesamt dafür ein, dass das Zusatzprotokoll zum akzeptierten Standard im Nichtverbreitungsregime wird.

Gesicherte Brennstoffversorgung und Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufs

Die Anreicherung von Uran und die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennstäbe sind „dual use“-Technologien: Sie sind wichtig für die Produktion von Brennstäben für zivile Kernkraftwerke, aber auch von großer Bedeutung für den Bau von Kernwaffen. Betreiber von Kernkraftwerken benötigen eine verlässliche Versorgung mit Brennstäben. Die internationale Staatengemeinschaft hat andererseits ein großes Interesse daran, dass dieser zivile Zweck keinen Vorwand für militärische Absichten bietet. Eine Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes könnte zu einer noch sichereren Brennstoffversorgung beitragen und gleichzeitig Proliferationsrisiken vermindern, da eine gemeinsame Verantwortung mehrerer Staaten Missbräuchen vorbeugen dürfte. In der IAEO wird derzeit über verschiedene Modelle einer Multilateralisierung der Anreicherung beraten. Die Bundesregierung hat dazu einen eigenen Vorschlag gemacht und angeregt, für interessierte Staaten die Möglichkeit zu schaffen, in eine Urananreicherungsanlage unter IAEO-Kontrolle zu investieren.

Sicherheit von Kernkraftwerken und Nuklearmaterial

Vor dem Hintergrund der Atomgesetznovelle hat sich die deutsche Mitarbeit in der IAEO in den letzten Jahren auf die Erhöhung der Sicherheit und die Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen konzentriert.

Die IAEO fördert den Erfahrungsaustausch in Fragen der Sicherheit von Kernkraftwerke und organisiert freiwillige Sicherheitsüberprüfungen, bei denen Kernkraftbetreiber von Kollegen beraten werden. („peer reviews“). Sie hat in diesem Bereich grundlegende Standards erarbeitet. Sie organisiert ferner Seminare für Staaten, die den Einsatz der Kernkraft ernsthaft erwägen, und weist sie auf die vielfältigen und oft schwierig zu bewältigenden Herausforderungen hin.

Darüber hinaus engagiert sich die IAEO bei der Verbesserung des physischen Schutzes von Nuklearanlagen sowie des Schutzes gegen Entwendung von Nuklearmaterial. Sie hat Verhaltensregeln niedergelegt, um vor allem vor terroristischem Missbrauch zu schützen. Im Rahmen eines Aktionsprogramms organisiert sie Schulungen und berät Betreiber.

Förderung der Anwendung nuklearer Technologien

Die IAEO unterstützt durch Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit viele Entwicklungsländer beim Einsatz von nuklearen Technologien u.a. in den Bereichen Medizin (vor allem Krebsbekämpfung), Hydrologie (Altersbestimmung von Wasser durch Isotopenanalyse) oder Schädlingsbekämpfung (z.B. Sterilisierung von Tse-Tse-Fliegen).


Stand 18.03.2011

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