Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: April 2011

Staatsaufbau

Staatsform Italiens ist seit einer Volksabstimmung von 1946 die Republik. Staatsoberhaupt ist nach der 1948 in Kraft getretenen Verfassung der vom Parlament und von Vertretern der Regionen für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Der derzeitige Amtsinhaber Giorgio Napolitano wurde am 10. Mai 2006 gewählt. Das Parlament besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern mit nahezu identischen Zuständigkeiten im Gesetzgebungsverfahren (bicameralismo perfetto): dem Abgeordnetenhaus (630 Abgeordnete) und dem Senat (315 Senatoren sowie so genannte „Lebenszeitsenatoren“), die aus freien und geheimen Wahlen hervorgehen. Die Gewaltenteilung und ein Verfassungsgericht sind konstitutionell verankert. Administrativ ist Italien in 20 Regionen (davon fünf mit besonderem Autonomiestatus), 103 Provinzen und 8102 Gemeinden gegliedert. Die Justiz ist unabhängig. Das italienische Wahlrecht stellte bis 2005 eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht dar. Nach einer Wahlrechtsreform Ende 2005 gilt nun ein reines Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus.

Innenpolitische Lage

An der Spitze der im Mai 2008 vereidigten 63. Nachkriegsregierung Italiens steht Ministerpräsident Silvio Berlusconi, der seine Partei „Volk der Freiheit“ (PdL – Vereinigung der Mitte-Rechts-Parteien Forza Italia, Alleanza Nazionale im April 2009) gemeinsam mit der Lega Nord sowie weiteren Kleinparteien bei den Parlamentswahlen vom 13./14. April 2008 zu einem klaren Sieg geführt hat.

Im Mittelpunkt der Regierungspolitik standen zunächst Maßnahmen zur Lösung des als drängend empfundenen Müll-Problems hauptsächlich in Neapel und in Kampanien, zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit (Kampf gegen illegale Immigration und Kleinkriminalität) sowie zur Rettung der Fluggesellschaft Alitalia. Zu den weiteren Prioritäten zählen die sogenannten institutionellen Reformen, darunter die Einführung stärkerer Elemente eines fiskalischen Föderalismus (Verabschiedung Föderalismusreform April 2009), eine Reform des Justizsektors sowie Maßnahmen zur Stärkung der Rolle des Regierungschefs, der – im Gegensatz zu deutschen Bundeskanzlern – keine Richtlinienkompetenz innehat. Italienische G8 Präsidentschaft und das Erdbeben in den Abruzzen sowie der anschließende Wiederaufbau prägten die erste Jahreshälfte 2009 für die Regierung Berlusconi, im weiteren Verlauf verdüsterten Skandale und juristische Verfahren gegen den Premier das Bild. Mittlerweile hat Kammerpräsident Fini eine Abspaltung vollzogen und in Kammer und Senat seine eigenen Fraktionen gebildet sowie im Februar 2011 seine neue Partei FLI (Futuro e libertà per l’Italia) gegründet. Die darüber vorübergehend verlorene Mehrheit in der Kammer, hat MP Berlusconi durch Abwerbung von mittlerweile knapp 30 Abgeordneten der Opposition Ende Februar wieder herstellen können.

Die Opposition wird vom Vorsitzenden der Demokratischen Partei, Pierluigi Bersani, angeführt. Die Demokratische Partei war im Herbst 2007 aus einem Zusammenschluss von Linksdemokraten und der linkskatholischen „Margherita“-Partei hervorgegangen. Weitere wichtige Oppositionsparteien: Italia dei Valori, IdV, unter dem ehemaligen Staatsanwalt Antonio di Pietro und die christdemokratische Unione di Centro, UdC, unter Pierferdiando Casini, der sich gemeinsam mit der Fini-Partei FLI zum sogenannten „Terzo Polo“ (dritter Pol) zusammengeschlossen hat.

Menschenrechte

Die italienische Verfassung enthält einen Grundrechtekatalog. Ein der deutschen Verfassungsbeschwerde entsprechendes Rechtsinstrument gibt es hingegen nicht. Italien ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention und hat auch die Individualbeschwerde von Einzelpersonen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt. Auch hat Italien die internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Italien setzt sich zudem international aktiv für die Wahrung der Menschenrechte ein, u.a. in den Vereinten Nationen, dem Europarat und der OSZE. Besonderes Verdienst gebührt Italien für das von ihm im VN-Rahmen initiierte Moratorium zur Verhängung der Todesstrafe.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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