Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: März 2011

Staatsaufbau

In Liechtenstein, der letzten Erbmonarchie im deutschen Sprachraum, findet ein in aller Regel reibungsloses Zusammenspiel von Monarchie und Demokratie statt. Nach einer Volksabstimmung im März 2003 stellt die überarbeitete Verfassung von 1923 das Verhältnis des Fürstenhauses zu Volk und Staat auf eine neue Grundlage.

Fürst und Volk bleiben aber weiterhin Träger der Souveränität. Am 15.08.2004 setzte Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn Erbprinz Alois als seinen Stellvertreter ein und übertrug ihm die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts, bleibt jedoch selbst in dieser Funktion.

Laut Verfassung ist die katholische Kirche die liechtensteinische Landeskirche und genießt bestimmte Vorrechte. Liechtensteins Bevölkerung ist zu rund 80 Prozent römisch-katholisch. Am 21. Dezember 1997 wurde mit der Einsetzung des bisherigen Bischofs von Chur als Erzbischof von Vaduz ein neues Erzbistum für das Territorium des Fürstentums Liechtenstein begründet. Im übrigen garantiert die liechtensteinische Verfassung die Religionsfreiheit.

Parlament

Im liechtensteinischen Landtag sind seit Einführung des direkten Wahlrechts im Jahre 1918 zwei Parteien ständig vertreten, die Vaterländische Union (VU) und die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP). Seit 1993 besteht mit der „Freien Liste“ (FL) eine dritte, grün-alternative Gruppierung. Der Landtag hat 25 Sitze. Nach den Landtagswahlen am 08.02.2009 verfügte die VU über die Mehrheit von 13 Mandaten. Die FBP erhielt elf Mandate, die FL nur noch ein Mandat. Die beiden großen Parteien VU und FBP haben sich darauf geeinigt, die in der vorangegangenen Legislaturperiode erprobte große Koalition unter Führung von Klaus Tschütscher (VU) fortzusetzen. Nach dem Parteiaustritt eines VU-Abgeordneten im Februar 2011 hat die VU die absolute Mehrheit im Parlament verloren.

Grundlagen und Hauptprobleme

Die liechtensteinische Innenpolitik ist grundsätzlich basisdemokratisch geprägt. Dabei wirken die verfassungsmäßigen Rechte von Fürstenhaus, Volk, Parlament und Landesregierung zusammen. Schwerpunkte der Regierungsarbeit sind vor allem die Neuausrichtung des Finanzplatzes und die Sicherung eines ausgeglichenen Staatshaushalts. Besondere Bedeutung misst die Regierung der Stärkung des Finanzplatzes zu, dessen Rahmenbedingungen mit dem Projekt „Futuro“ und der am 01.01.2011 in Kraft getretenen Steuerreform weiter verbessert werden sollen. Am 6. Oktober 2010 hat die Regierung mit der „Agenda 2020“ ein langfristiges Strategiepapier vorgelegt, das sich mit der Entwicklung des Landes in den kommenden zehn Jahren beschäftigt und entsprechende Handlungsstrategien enthält.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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