Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: Februar 2011

Staatsaufbau und Regierungsform

Die Dominikanische Republik ist eine Präsidialrepublik nach US-amerikanischem Vorbild. Sie besteht aus 31 Provinzen und dem Hauptstadtbezirk Santo Domingo. Der mit großen Vollmachten ausgestattete Präsident, der zugleich Regierungschef und Oberbefehlshaber von Armee und Polizei ist, wird für vier Jahre direkt gewählt. Er ernennt die Gouverneure der Provinzen und hat ein Veto-Recht in der Gesetzgebung. Seit August 2004 stellt die Partido de la Liberación Dominicana (PLD) unter Präsident Dr. Leonel Fernández Reyna die Regierung. Die sozialdemokratisch ausgerichtete Partei “Partido Revolucionario Dominicano” (PRD) und die Partido Reformista Social Cristiano (PRSC) sind die beiden Oppositionsparteien im Parlament. Fernández, der das Land mit der PLD bereits in den Jahren 1996-2000 und wiederum seit 2004  regiert hatte, wurde 2008 bereits im ersten Wahlgang zum Präsidenten wieder gewählt.

Der Nationalkongress besteht aus zwei Kammern, dem Senat mit 32 Senatoren und dem Abgeordnetenhaus mit 150 Abgeordneten. Die letzten Parlamentswahlen fanden am 16.05.2010 statt und waren für die Regierungspartei PLD ein überwältigender Erfolg; sie verfügt nunmehr über die absolute Mehrheit im Senat (31 von 32 Sitzen) und im Abgeordnetenhaus. Die Abgeordneten werden ebenso wie der Präsident jeweils für 4 Jahre gewählt; die derzeitige Amtsperiode der Abgeordneten beträgt jedoch ausnahmsweise 6 Jahre, damit im Jahre 2016 Parlaments- und Präsidentenwahl am selben Tage stattfinden können. Durch die Reduzierung vom Wahlterminen sollen u.a. die generell geringe Wahlbeteiligung erhöht und die Kosten gesenkt werden.

Die katholische Kirche, mit der ein Konkordat besteht, verfügt über großen Einfluss. Sie nimmt kritisch Stellung zu politischen Fragen. Der Rektor der katholischen Universität übt eine staatlich anerkannte Vermittlerrolle bei Problemen im innenpolitischen Bereich aus.

Die Gewerkschaften genießen volle Freiheit. Zunehmenden Einfluss gewinnen Zusammenschlüsse von Nachbarschaftsverbänden und Gemeindeinteressenverbänden, d.h. die Zivilgesellschaft.


Rolle der Frau

Frauen sind zunehmend stärker im öffentlichen Leben repräsentiert, allerdings liegt ihre Anzahl in Regierung und Verwaltung gemäß UNDP-Angaben aus 2007/2008 nur bei 32%. Vor allem sind sie auf technischer und administrativer Ebene tätig. Eine Anzahl von Frauen bekleideten bedeutende politische Posten, so übte z.B. 2000-4 erstmalig eine Frau das Amt der Vizepräsidentin aus (Dr. Milagros Ortíz Bosch), mehrere Ministerämter werden von Frauen besetzt. Es besteht ein Frauenministerium unter Leitung einer Ministerin (Alejandrina Germán). In den unteren Schichten sind Frauen häufig alleine für die Versorgung der Familie zuständig; sie werden meist geringer als Männer entlohnt. Trotz verstärkter Strafverfolgung hält die familiäre Gewalt gegen Frauen an. Die große Zahl allein stehender, z.T. minderjähriger Mütter wird von der Weltbank als eines der größten Entwicklungshindernisse der Dominikanischen Republik bezeichnet.


Menschenrechte

Die Menschenrechtsbilanz ist im Regionalvergleich zwar eher positiv, in vielen Bereichen aber verbesserungswürdig, wie auch Amnesty International (ai) feststellt. Es gibt keine politischen Gefangenen, die Todesstrafe ist abgeschafft, die freie politische Betätigung und Meinungs- und Pressefreiheit sind gewährleistet. Die Dominikanische Republik hat das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Bei Polizei und Justiz gibt es jedoch weiter erhebliche Defizite. Die Regierung bekämpft mit neuen Konzepten (z.B. Alkoholverbot nach 24.00 Uhr, zeitweise Verbote des Tragens von Waffen) die in den letzten Jahren ansteigende Kriminalität.
Die überwiegende Zahl aller Häftlinge befindet sich ohne Urteil in Haft (nach Schätzungen 70%). Eine Freilassung auf Kaution ersetzt häufig die Durchführung eines Verfahrens. Die seit einigen Jahren gültige Strafprozessordnung nach US-amerikanischem Vorbild stärkt die Rechte des Angeklagten im Verfahren und weist dem Staatsanwalt eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung des Hauptverfahrens zu, allerdings dauern viele Verfahren wegen Überlastung der Justiz mehrere Jahre. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen sind teilweise wegen Überbelegung prekär. Zur Verbesserung der Haftbedingungen ist ein Programm zum Neubau und zur Modernisierung von Gefängnissen mit Unterstützung der EU in die Wege geleitet worden.

Problematisch ist die Situation der haitianischen Arbeiter, von denen sich ein Großteil illegal im Lande aufhält. Sie sind hauptsächlich in Niedriglohnbereichen, insbesondere als Bauarbeiter und im Zuckerrohranbau sowie in Privathaushalten beschäftigt. Immer wieder kommt es zu Übergriffen durch Polizei und Bevölkerung; Kinderarbeit und Menschenhandel sind verbreitet. Häufig finden Massenabschiebungen mit zum Teil gewaltsamen Übergriffen ohne jede Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung statt.

Deutschland engagiert sich im Bereich der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit über die politischen Stiftungen. Die EU finanzierte im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds das Reformprojekt PARME zur Modernisierung des Staates mit Schwerpunkt im Bereich Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Gefängniswesen.


Drogenproblematik

Die Drogenbekämpfung hat für die Dominikanische Republik vorrangige Bedeutung, da sie Transitland für Drogen aus Südamerika (insbesondere Kolumbien) in die USA und in geringerem, aber steigendem Umfang nach Europa ist. Die Regierung unternimmt Anstrengungen zur Eindämmung der Drogenkriminalität, in die teilweise allerdings auch hohe Amtsträger verwoben sind, was die Bekämpfung schwierig macht. Durch engere regionale Zusammenarbeit verstärkt die Regierung den Kampf gegen die Drogenkriminalität. Erstmalig fand im März 2007 ein trinationaler Drogengipfel unter Beteiligung der Präsidenten aus Kolumbien und Haiti statt, bei dem auch ein Vertreter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft teilnahm. Die Regierung erhält in größerem Umfang technische, materielle und operationelle Unterstützung seitens der USA, in kleinerem Umfang von Kanada und den europäischen Staaten, darunter auch Deutschland. Ein Gesetz gegen Geldwäsche wurde Anfang des Jahres 2002 vom Kongress verabschiedet.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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