Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: November 2010

Innenpolitische Entwicklungen nach der Unabhängigkeit

Nach der Unabhängigkeit am 9. September 1991 kam es zu Spannungen zwischen der kommunistischen Regierung unter Präsident Nabijew und einer starken nationaldemokratisch-religiösen Opposition, die sich zur Vereinigten Tadschikischen Opposition (UTO) zusammenschloss (Demokratische Partei Tadschikistans, Partei der Islamischen Wiedergeburt und Lali Badachschon). Trotz Machtbeteiligung der Opposition brach im Mai 1992 der Bürgerkrieg aus, der bis zu 100.000 Opfer gefordert haben soll.

Innertadschikische Gespräche unter russischer und iranischer Vermittlung führten am 17.09.1994 zu einem Waffenstillstand (Dokument von Teheran). Der Bürgerkrieg wurde mit Unterzeichnung des “Allgemeinen Abkommens über Frieden und Nationale Versöhnung in Tadschikistan” durch Präsident Rachmon und Oppositionsführer Nuri am 27.06.1997 in Moskau beendet. Zum Vorsitzenden der mit der Umsetzung der Friedensvereinbarungen beauftragten Nationalen Versöhnungskommission (NVK) wurde der 2006 verstorbene UTO-Chef Nuri gewählt.

1994 wurde Emomali Rachmon erstmals zum Präsidenten Tadschikistans gewählt.

Entwicklung nach Bürgerkriegsende

Zu den wichtigsten Ergebnissen der NVK-Tätigkeit zählen die Rückführung aller Flüchtlinge aus Afghanistan, der Austausch der Kriegsgefangenen und eine Amnestie für bürgerkriegsbedingte Straftaten. Der Opposition wurde eine 30 Prozent-Quote an hohen Regierungsämtern eingeräumt, die jedoch nie erfüllt wurde. Heute hat kein einziger Oppositionspolitiker mehr ein Regierungsamt inne. Nach Aufhebung des Verbots der Parteien und politischen Gruppierungen der UTO am 12.08.1999 konnten sich diese und andere Parteien registrieren lassen und am politischen Leben teilnehmen. Tadschikistan hat ein Zweikammer-Parlament mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren. Die Abgeordneten des Unterhauses werden laut Verfassung in gleicher, freier, direkter und geheimer Wahl gewählt. Es gilt ein gemischtes Mehrheits- und Verhältniswahlrecht sowie eine Fünfprozent-Klausel. Die Abgeordneten des Oberhauses werden zum Teil von den Regionen, zum Teil vom Staatspräsidenten ernannt. Die ersten Wahlen zum Unterhaus fanden am 27.02.2000 statt. Sie wurden von den Vereinten Nationen und der OSZE beobachtet und trugen zu einer ersten Konsolidierung der lange durch Misstrauen bestimmten Beziehungen zwischen Regierung und Opposition bei.

Aktuelle innenpolitische Lage

Am 22. Juni 2003 stimmte die Bevölkerung in einem Referendum Verfassungsänderungen zu, insbesondere der Wiederwahlmöglichkeit des Staatspräsidenten. Die Parlamentswahlen vom 28.02.2010, die laut Urteil der OSZE trotz kleinerer Verbesserungen nach wie vor nicht dem OSZE-Standard entsprachen, erbrachten keine wesentlichen Veränderung in der Zusammensetzung des von der Regierungspartei dominierten Unterhauses. Von den 63 Sitzen werden 55 von der Regierungspartei gehalten. Die Präsidentschaftswahlen am 06.11.2006 gewann Staatspräsident Rachmon mit angeblich 79 Prozent der Stimmen. Echte Gegenkandidaten gab es nicht. Sowohl die Parlaments- als auch die Päsidentschaftswahlen wurden von der OSZE/ODIHR beobachtet und heftig kritisiert. Die nächsten Präsidentschaftswahlen finden 2013 statt.

Menschenrechte

Im Vergleich zur Zeit des Bürgerkriegs hat sich die Menschenrechtslage deutlich verbessert. Tadschikistan hat alle wichtigen Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen unterzeichnet. Im regionalen Vergleich steht das Land relativ gut da. Insbesondere wurde i.J. 2009 ein „Beauftragter der Regierung für die Wahrung der Menschenrechte“ – ein sogenannter Ombudsmann – per Dekret des Präsidenten eingesetzt, der inzwischen eine arbeitsfähige Behörde aufgebaut hat. Dennoch bestehen Defizite (z.B. menschenunwürdige Bedingungen in Strafvollzugsanstalten). Sorge bereitet ein zunehmender Druck auf unabhängige Medien, gegen den der Beauftragte für die Freiheit der Medien der OSZE ebenso wie die EU sich bereits mehrfach ausgesprochen haben. Das Verhältnis zur Mehrheitsreligion in Tadschikistan, dem Islam, dem 98% der Bevölkerung angehören, ist von Kontrollbemühungen der Regierung und der Unterdrückung als fundamentalistisch angesehener Praktiken gekennzeichnet. Grundlage bildet das 2009 in Kraft getretene „Gesetz über Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen“, das von OSZE und EU in vielen Punkten kritisiert wurde. Tadschikistan hat die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe kraft Gesetzes mit Rückwirkung zum 30. April 2004 ausgesetzt. Für Frauen ist die Todesstrafe gänzlich abgeschafft.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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