Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: Dezember 2010

Staatsaufbau

Kroatien ist seit der Verfassungsreform Ende 2000/Anfang 2001 eine stabile parlamentarische Demokratie. Das Parlament („Hrvatski sabor”) hat 153 Abgeordnete; die zweite Kammer des Parlaments (die Vertretung der Regionen) wurde im März 2001 abgeschafft. Das Land ist in 20 Bezirke eingeteilt, die auch mit den Begriffen “Provinz”, “Gespanschaft” oder “Komitat” bezeichnet werden. Hinzu kommt die besondere Verwaltungseinheit der Hauptstadt Zagreb. Die Verfassung folgt dem Grundsatz der Gewaltenteilung und enthält einen umfangreichen Katalog von Grundrechten und Grundfreiheiten. Die Judikative ist unabhängig, die Bestimmungen über das Verfassungsgericht sind in einem eigenen Abschnitt der Verfassung niedergelegt.

Die Änderungen der Verfassungsreform 2001 betrafen vor allem die Kompetenzverteilung zwischen den zentralen Staatsorganen und verfolgten in erster Linie das Ziel, Befugnisse des Staatspräsidenten auf Regierung und (in geringerem Umfang) Parlament zu verlagern. Die Konzentration politischer Macht beim Präsidenten, die die frühere, auf die Person von Franjo Tudman zugeschnittene Verfassung enthielt, wurde damit beseitigt. Allerdings behält der direkt gewählte Präsident weiterhin wichtige Kompetenzen in der Außenpolitik, im Zusammenhang mit der Regierungsbildung und den Parlamentswahlen sowie bei der Kontrolle von Streitkräften und Nachrichtendiensten. Die kommunale Selbstverwaltung ist rechtlich garantiert und wird zunehmend gestärkt. Kommunale Vertretungen werden gewählt, seit Mai 2009 werden Bürgermeister und Provinzvorsteher durch Direktwahlen bestimmt.

Grundlinien der Innenpolitik

Kernziel der kroatischen Politik ist die innere Modernisierung als Voraussetzung für die Integration in die euro-atlantischen Strukturen. Auf diesem Weg ist Kroatien seit 2000 weit vorangekommen. Seit den Parlamentswahlen im November 2003 und November 2007 ist eine von der HDZ (Kroatische Demokratische Gemeinschaft) geführte Regierung im Amt, die die Integration in die euro-atlantischen Strukturen vorantreibt und verwirklicht: Seit dem 01.04.2009 ist das Land Vollmitglied der NATO. Die seit dem 3. Oktober 2005 laufenden Beitrittsverhandlungen mit der EU sind inzwischen in eine abschließende Phase getreten; die kroatische Regierung hofft, in der ersten Hälfte 2011 die Verhandlungen abschließen zu können.

Zur umfangreichen Reformarbeit von Regierung und Parlament gehörten bislang eine Umgestaltung des Steuersystems, Reduzierung des Personalbestands in öffentlicher Verwaltung, Streitkräften und Nachrichtendiensten, die Umwandlung des Staatsrundfunks in eine öffentlich-rechtliche Anstalt sowie die Reform des Kindergelds und der Rentenversicherung. Ein weiterer Reformschwerpunkt liegt bei der Privatisierung der Staatsbetriebe und der Schaffung von Investitionsanreizen. Um den Wiederaufbau der kriegszerstörten Gebiete voranzutreiben, wurden die Gesetze über “Gebiete unter besonderer Fürsorge des Staates” und über Wiederaufbau novelliert. Reformen im Sozialbereich, insbesondere für den Bereich der staatlichen Gesundheitsfürsorge, sind noch nicht abgeschlossen. Die anspruchsvolle Reform der Justiz ist ein Schwerpunkt der Regierungspolitik. Das 2009 gestartete Anti-Korruptionsprogramm der Regierung gehört zu ihren zentralen Reformmaßnahmen. Diese Maßnahmen richten sich mittlerweile auch gegen Amtsträger höchsten Ranges. Der ehemalige Ministerpräsident Sanader wurde am 10. Dezember 2010 auf Basis eines internationalen Haftbebehls in Österreich festgenommen.

Minderheitenpolitik

In Kroatien leben zahlreiche nationale Minderheiten: Serben, Ungarn, Italiener, Slowenen, Bosnier, Slowaken, Deutsche, Roma und andere. Auf gesetzlicher, im Dezember 2002 novellierter Grundlage genießen die nationalen Minderheiten die Möglichkeit freier politischer Betätigung und öffentlicher Äußerung sowie kultureller Autonomie. Im Parlament sind acht der 153 Sitze für Vertreter der Minderheiten reserviert. Sie haben auch Anspruch auf Vertretung in kommunalen Gremien. Sprache und Schrift der Minderheiten sind in Gebieten, in denen sie stark vertreten sind, im amtlichen Gebrauch der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift gleichgestellt. Die kroatische Regierung unterstützt finanziell die Aufwendungen der Minderheiten für Unterricht, Publikationen, Rundfunk- und Fernsehsendungen und kulturelle Veranstaltungen.

Die serbische Minderheit stellt mit 4,5 Prozent der Gesamtbevölkerung die bedeutsamste der in Kroatien ansässigen Volksgruppen.

Kriegsfolgen

Die Kriegsfolgen belasten die innenpolitische und wirtschaftliche Entwicklung auch weiterhin. Bereits vor dem Krieg wirtschaftlich unterentwickelte Gebiete wurden durch den Krieg zusätzlich entvölkert und zerstört. Wiederaufbau und Minenräumung erfordern einen erheblichen materiellen und menschlichen Einsatz. Die Europäische Union, Deutschland und andere Staaten leisten beim Wiederaufbau und bei der Minenräumung wesentliche materielle Unterstützung.

Situation der Flüchtlinge

Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen 1991 – 1995 gibt es in Kroatien eine erhebliche Zahl von zurückgekehrten Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Nach offiziellen Angaben handelt es sich um über 380.000 Personen (registriert). Davon sind 132.000 Personen ethnische Serben, die übrigen sind Binnenvertriebene (überwiegend ethnische Kroaten).

Viele registrierte Flüchtlinge aus Kroatien befinden sich in Serbien, Montenegro und in Bosnien und Herzegowina. Die kroatische Regierung ist bemüht, noch bestehende (rechtliche) Hindernisse für eine Rückkehr der verbleibenden Flüchtlinge zu beseitigen. Sie arbeitet dabei auch mit den Regierungen Serbiens, Montenegros sowie Bosnien und Herzegowinas zusammen. Wesentliche Hindernisse für die Rückkehr der Flüchtlinge sind weiterhin die schlechte wirtschaftliche Situation in den früheren Kriegsgebieten, offene Eigentumsfragen, das Fehlen von Erwerbsmöglichkeiten sowie die zerstörte Infrastruktur und der Umstand, dass noch 1,5 Prozent der Gesamtfläche Kroatiens durch Landminen gefährdet ist. Ein großer Teil der Flüchtlinge hat daher die Integration im Aufnahmeland angestrebt. Der Wiederaufbau der kriegszerstörten Gebiete und die Rückkehr der Flüchtlinge wird vom Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR), von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und von der Europäischen Union weiterhin beobachtet und unterstützend begleitet.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC