Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: Januar 2011

Staatsaufbau

Tunesien ist eine Präsidialrepublik. Art. 1 der Verfassung beschreibt es als freien, unabhängigen und souveränen Staat, dessen Religion der Islam, dessen Sprache das Arabische und dessen Regierungsform die Republik ist. Tunesien ist ein zentralistischer Staat mit 24 Gouvernoraten.

Verfassungsorgane

Der Staatspräsident ist Staatschef, Regierungschef und Oberster Befehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt und entlässt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Regierungsmitglieder. Ihm obliegt die “Allgemeine Reglementierungsgewalt”.

Die Legislative bilden zwei Parlamentskammern: die 214 Sitze starke “Chambre des Députés” – direkt gewählt und die 126 Sitze starke “Chambre des Conseillers” – indirekt gewählt bzw. vom Staatspräsidenten ernannt und aufgrund der Verfassungsreform von 2002 im Juli 2005 zum ersten Mal konstituiert. Die Gesetzesinitiative obliegt der Chambre des Députés und dem Präsidenten, wird aber fast ausschließlich von letzterem wahrgenommen. In der Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés) haben die Oppositionsparteien 53 Sitze.

Aktuelle innenpolitische Lage

Nachdem Staatspräsident Ben Ali nach wochenlangen Protesten am 14.01.2011 das Land verlassen hat, steht Tunesien vor einem Neubeginn. Die tunesische Gesellschaft ist geprägt von einer breiten Mittelschicht. Das Bevölkerungswachstum betrug 2010 nach offiziellen Angaben 1,0 Prozent. Die Schulausbildung ist gut, der Alphabetisierungsgrad hoch. Die Senkung der wachsenden Jugend- und Jungakademikerarbeitslosigkeit ist eine Priorität(nach offiziellen Angaben lag die Arbeitslosenrate 2009 bei 14,7 Prozent).

Staat und Religion

Moscheen sind nur zu Gebetszeiten geöffnet. Die Predigten werden überwacht. Parteien auf religiöser Grundlage sind nicht erlaubt. Fundamentalismus und Extremismus werden konsequent und auch in Fällen des bloßen Verdachts bekämpft.

Rolle der Frau

Art. 6 der Verfassung garantiert die Gleichheit aller Bürger. Monogamie und Ehescheidung sind gesetzlich garantiert. Die weitgehende Emanzipation der Frauen wurde bereits in der ersten Verfassung des Landes festgelegt, Tunesien spielt hier eine Vorreiterrolle in der arabischen Welt. Im islamisch geprägten Familienrecht derzeit noch existierende Benachteiligungen bei Scheidung und Erbfall sollen durch Novellierung bestehender Gesetze beseitigt werden. Frauen sind im Arbeitsalltag fest integriert. 25 Prozent der Frauen waren 2007 berufstätig. Sie stellen rund 50 Prozent der Lehrkräfte und 39 Prozent der Staatsbediensteten. Über die Hälfte der Studierenden sind Frauen. Die Zahl der Unternehmerinnen in Tunesien wird für das Jahr 2007 mit 6000 angegeben.

Menschenrechtspolitik

Die Verfassung garantiert die Menschenrechte und eine unabhängige Justiz. Ein umfangreicher Gesetzesrahmen zur Wahrung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten wurde geschaffen. Tunesien ist den meisten internationalen Menschenrechtskonventionen beigetreten. In der Praxis gibt es weiter Defizite. Diverse Nichtregierungsorganisationen verfolgen kritisch die Menschenrechtslage in Tunesien, zum Beispiel amnesty international, Human Rights Watch.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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