Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: Dezember 2010

Staatsaufbau

Die Republik Österreich ist ein bundesstaatlich verfasster demokratischer Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahre 1920 in der Fassung von 1929 (B-VG) bildet das Kernstück der österreichischen Bundesverfassung. Der im Jahre 2003 eingesetzte “Österreich-Konvent” hatte den Auftrag, Vorschläge für eine neue Verfassung zu erarbeiten. Er endete am 31. Januar 2005, ohne formal das Ziel erreicht zu haben. Es liegt zwar ein Verfassungsentwurf als Ausgangspunkt für weitere Bemühungen vor, doch wurde dieser vom Plenum des Konvents seinerzeit nicht genehmigt.

Österreich besteht aus neun Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Jedes Bundesland hat eine Landesregierung, an deren Spitze der vom Landtag gewählte “Landeshauptmann” (in Wien: der Bürgermeister) steht. Die österreichischen Bundesländer haben im Verhältnis zum Gesamtstaat weniger Kompetenzen als die deutschen Länder. Die Landtagsabgeordneten werden nach den gleichen Grundsätzen wie die Abgeordneten des Nationalrates gewählt. Die Landesregierungen setzen sich jedoch überwiegend entsprechend dem Parteienproporz im Landtag zusammen. Nur in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien bilden sich die Regierungen im “freien Spiel der Kräfte” auf der Grundlage von Mehrheitsverhältnissen oder Koalitionsabsprachen.

Der Bundespräsident geht aus gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Volkswahl direkt hervor. Seine Amtszeit dauert sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Seine Befugnisse entsprechen weitgehend denen des deutschen Bundespräsidenten. Sie gehen allerdings bei der Regierungsbildung deutlich darüber hinaus, da er den Bundeskanzler be- und ernennen kann. Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr bevollmächtigten Bundesministers. Am 25. April 2010 bestätigten die Österreicher schon im ersten Wahlgang den bisherigen Amtsinhaber und früheren SPÖ-Politiker Heinz Fischer als Staatsoberhaupt.

Regierung und Opposition

An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Er hat im Gegensatz zum deutschen Bundeskanzler keine Richtlinienkompetenz. Seine Regierung besteht aus vierzehn Bundesministern, assistiert von zurzeit sechs Staatssekretären. Er führt die Regierungsgeschäfte mit einem Vizekanzler.

Seit 2. Dezember 2008 besteht eine große Koalition zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Österreichischen Volkspartei (ÖVP). Der amtierende Bundeskanzler, Werner Faymann, leitet als SPÖ-Parteivorsitzender (Bundesparteiobmann) zugleich die größere Koalitionspartei. Vizekanzler Josef Pröll ist zugleich Chef der ÖVP.

Die parlamentarische Opposition bilden die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), die Grünen und das Bündnis Zukunft Österreichs (BZÖ).

Nationalrat und Bundesrat

Die Organe der Gesetzgebung sind der Nationalrat (Parlament) und der Bundesrat (Länderkammer). Beide Kammern treten zur Vereidigung des Bundespräsidenten als Bundesversammlung zusammen.

Der Nationalrat ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung. Seine 183 Abgeordneten stehen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl alle vier Jahre zur Wahl, zuletzt am 28. September 2008. Das aktive Wahlrecht hat man in Österreich bereits ab 16 Jahren, das passive ab 18 Jahren. Der Nationalrat wählt aus seiner Mitte den Ersten Präsidenten des Nationalrats (derzeit Barbara Prammer, SPÖ), den Zweiten Präsidenten (derzeit Fritz Neugebauer, ÖVP) und den Dritten Präsidenten (derzeit Martin Graf, FPÖ).

Stärkste Kraft wurde die SPÖ mit 29,26 Prozent (57 Sitze, -6,08 Prozent). Die ÖVP verlor 8,35 Prozent und kam auf 25,98 Prozent (51 Sitze), ein historisches Tief. Drittstärkste Partei wurde die FPÖ mit 17,54 Prozent (34 Sitze, +6,5 Prozent). Das BZÖ des danach tödlich verunglückten Kärntner Landeshauptmanns Haider konnte seinen Stimmenanteil fast verdreifachen und erreichte 10,7 Prozent (21 Sitze). Die fünfte Partei im Nationalrat, die Grünen, verloren 0,62 Prozent und kamen auf 10,43 Prozent (20 Sitze).

Die Wahlbeteiligung lag bei 78,81 Prozent und war damit für österreichische Verhältnisse relativ niedrig.

Die 64 Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen gewählt. Die Einwohnerzahl der Bundesländer entscheidet darüber, wie viele Mitglieder jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Für Gesetzesbeschlüsse bedarf es der Zustimmung beider Kammern, wobei der Bundesrat jedoch nur ein temporäres Vetorecht (aufschiebende Wirkung) besitzt.

Judikative

Die “Höchstgerichte” in Österreich sind der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof. Dem Verfassungsgerichtshof kommt vor allem die Prüfung von Gesetzen auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung sowie von Verordnungen und Bescheiden im Hinblick auf ihre Gesetzmäßigkeit zu. Die Richter des VfGH (Präsident, Vizepräsident, sechs weitere Richter) ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Der Verwaltungsgerichtshof überprüft die Bescheide der öffentlichen Verwaltungsbehörden. Der Oberste Gerichtshof ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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