Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 07.10.2009
Aktueller Hinweis
Am 30. September 2009 ereignete sich auf der indonesischen Insel Sumatra ein Erdbeben; mit Nachbeben muss gerechnet werden. Die örtlichen Behörden gehen davon aus, dass es zahlreiche Tote und Verletzte gegeben hat. Auch die Großstadt Padang ist betroffen. Es werden große Schäden an der Infrastruktur gemeldet. Reisende werden gebeten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Indonesien sind terroristische Anschläge auf von Ausländern frequentierte Ziele (Hotels, Bars, Restaurants etc.) nicht auszuschließen (zuletzt Anschläge auf zwei Hotels in Jakarta am 17.07.2009). Siehe hierzu Abschnitt „Sicherheitslage“.
Innenpolitische Situation
Beide Wahlen in diesem Jahr, die Parlamentswahlen am 9. April 2009 und die Präsidentenwahlen am 8. Juli 2009, verliefen durchweg friedlich, abgesehen von einigen wenigen gewalttätigen Zwischenfällen in den Provinz Papua und Aceh,.
Allgemein ist nach wie vor eine gewisse Vorsicht geboten beim Aufenthalt in Regionen mit ethnischem oder religiösem Konfliktpotential. Größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten dort gemieden werden.
Sicherheitslage
Die indonesischen Strafverfolgungsbehörden haben erhebliche Erfolge bei den Ermittlungen gegen terroristische Täter erzielt, die zu zahlreichen Verhaftungen und Verurteilungen geführt haben. Es ist damit zu rechnen, dass dieser Verfolgungsdruck anhält und intensiviert wird.
Am 17. Juli 2009 sind dennoch bei Bombenanschlägen auf zwei Hotels in der Hauptstadt Jakarta mehrere Menschen getötet worden, weitere erlitten teilweise schwere Verletzungen. Diese jüngsten Anschläge in Jakarta zeigen, dass es in Indonesien weiterhin terroristische Gruppierungen gibt, die die Fähigkeit und Motivation zur Durchführung von (Selbstmord-) Attentaten besitzen. Anschläge können deshalb für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Als potentiell gefährdet gelten Orte besonders in Jakarta und auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische Einrichtungen.
Die Sicherheitslage in der Provinz Aceh im Norden von Sumatra hat sich seit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens zwischen der indonesischen Regierung und der separatistischen „Bewegung Freies Aceh“ und den Gouverneurswahlen im Dezember 2006 grundlegend verbessert. Im Vorfeld der Parlamentswahlen im April 2009 gab es zwar einige Anschläge auf Zivilpersonen und politische Aktivisten, deren Hintergrund nicht geklärt wurde. Die Sicherheitslage wurde dadurch jedoch nicht generell und andauernd beeinträchtigt.
Ethnische und religiöse Spannungen
Ethnische, religiöse oder soziale Spannungen haben in den letzten Jahren in einzelnen Landesteilen wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsteilen geführt. In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon war es in den vergangenen Jahren zu Unruhen mit Toten und Verletzten gekommen, ebenso in Zentralsulawesi um die Stadt Poso. Auch in den Provinzen von Papua (ehem. Irian Jaya) kann sich die Sicherheitslage sowohl in den größeren Städten als auch in den abgelegenen Bergregionen plötzlich anspannen. Reisen in diese Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Für alle der bezeichneten Regionen gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt.
Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien leidet häufig an technischen Mängeln und generell am mangelnden Risikobewusstsein der Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheitsanforderungen und -vorkehrungen liegen deutlich unter europäischem Niveau. Der Straßenverkehr insbesondere außerhalb der Großstädte ist unfallträchtig, in den letzten Jahren häuften sich zudem Flugzeug- und Schiffsunglücke.
Flugverkehr
2007 wurde allen indonesischen Fluggesellschaften aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission wegen Sicherheitsbedenken der Betrieb in der Europäischen Union untersagt. Dieses Ein- und Überflugverbot wurde zwischenzeitlich für die indonesischen Fluggesellschaften Garuda Indonesia, Mandala Airlines und Ekspres Transportasi Antarbuena (Express Air) von der EU aufgehoben, da das Land mit dem Inkrafttreten des neuen Flugsicherheitsgesetzes Anfang 2009 mittlerweile die meisten Anforderungen der EU erfüllt und die genannten Fluggesellschaften den geforderten Sicherheitsanforderungen genügen. Für alle anderen indonesischen Fluggesellschaften bleibt das Ein- und Überflugverbot bis auf Weiteres in Kraft.
Piraterie
Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka ist durch Piraterie gefährdet.
Sportliche Aktivitäten
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann. Grundsätzlich sollte man aus Sicherheitsgründen nur vom Hotel oder Reisebüro empfohlene Reiseführer engagieren.
Hilfe im Notfall
Rettungsdienste verfügen nicht über die in Europa gängige Ausbildung und Ausrüstung. In weiten Landesteilen entspricht die medizinische Versorgung nicht deutschen Standards. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich aufgrund ihrer Konstitution oder Aktivitäten (z.B. Bergsteigen) besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im Ernstfall ein schnelle Evakuierung nach Jakarta oder Singapur gewährleisten.
Naturkatastrophen
Seit dem Tsunami-Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26.12.2004, das eine zerstörerische Flutwelle auslöste, ist es an der Westküste Sumatras und den vorgelagerten Inseln wiederholt zu Nachbeben gekommen. Allgemein muss in Indonesien überall mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.
In letzter Zeit sind in ganz Indonesien verstärkt vulkanische Aktivitäten zu verzeichnen. Am 02.09.2009 erschütterte ein Erdbeben die Südküste von Java, wo mehrere Menschen ums Leben kamen. Das Beben war bis in die Hauptstadt Jakarta zu spüren, richtete hier aber nur geringe Schäden an.
Bitte beachten Sie insoweit die Medienberichterstattung sowie das erhöhte, akute Risiko bei der Annäherung an aktive Vulkane und ihre Besteigung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 1. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen (siebentägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Bei Einholung des Visums bei der Einreise ist das Rückflugticket vorzulegen.
Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht (nicht!) verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise |
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Reisepass |
Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, aber nur mit Lichtbild; kann dennoch zu Rückfragen führen |
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Weitere Anmerkungen |
Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument. |
Sonstige Hinweise
Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen, und bei Drogenhandel droht u.U. die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Indonesische Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Die deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch Hepatitis B, Tollwut, Japanisches Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Das Risiko besteht ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Irian Jaya (Neu Guinea), Kalimantan (Borneo), Nord- und Zentralsulawesi, Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Bali, einschließlich Lombok. Auch im Nord- und Südosten von Sumatra, vor in allem Riau und Lampung, besteht ein hohes Malariarisiko.
Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Hochland von Jayawijaya, Irian Jaya (Neu Guinea), in tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der Südküste von Java einschließlich der Nationalparks, im Hinterland von Bali, auf der Insel Nias sowie auf den übrigen Inseln.
Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Touristikzentren auf Java und Bali, die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 65 % der Fälle in Indonesien!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby – Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Antikörpernachweis bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und sind bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra,,vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen, mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werden, Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen.
Auf einigen Inseln Indonesiens ist Tollwut endemisch. Seit Dezember 2008 ist es auch auf Bali zu vereinzelten Infektionen mit tödlichem Ausgang gekommen, ein Impfschutz wird ausdrücklich empfohlen.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Luftverschmutzung durch Waldbrände
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sicher in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder diesbezüglich empfindliche Personen sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen. Darüber hinaus wird empfohlen, sich – gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Indonesien – über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indonesien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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