Honduras: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 16.03.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigende Kriminalität, wachsende Gewaltbereitschaft auch unter Drogeneinfluss und eine geringe Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen haben das Risiko bei Reisen nach und in Honduras in den letzten Jahren erhöht. Seit 2008 ist ein Anstieg von Entführungen in San Pedro Sula, Santa Barbara, Tegucigalpa und La Ceiba zu beobachten. Besonders besorgniserregend sind dabei gewalttätige Jugendbanden, die nach Weltbankberichten in Honduras mittlerweile über 40.000 Anhänger verfügen. Bewaffnete Raubüberfälle sind an der Tagesordnung. Honduras hat eine der höchsten (pro-Kopf-) Mordraten in ganz Lateinamerika. In 2008 ist die Mordrate nach Auskunft der honduranischen Behörden im Vergleich zum Vorjahr um weitere 25% (!) auf nunmehr 4.473 (2007: 3.574) Opfer gestiegen. Dies entspricht einer Mordrate von rund 59 Morden pro 100.000 Einwohnern. In den Monaten September und Oktober 2009 musste ein weiterer sprunghafter Anstieg der Gewaltkriminalität (vor allem Morde und Entführungen) verzeichnet werden. Auch deutsche Staatsangehörige zählen zu den Opfern.
Vor Reisen per Anhalter wird (insbesondere Frauen) dringend abgeraten. Aber auch die Benutzung von Taxis und Überlandbussen ist nicht ungefährlich. Gelegentlich kommt es zu Überfällen durch die Taxifahrer selbst. Die Benutzung offizieller Radiotaxis wird deshalb empfohlen, da dort Fahrer, Nummer des Fahrzeugs und Fahrtziel von der Taxizentrale notiert werden.
Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán, aber auch den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Besondere Vorsicht wird an der Karibikküste (Festland) empfohlen, insbesondere in und um Tela, La Ceiba und San Pedro Sula. Auf Strandbesuche nach Einbruch der Dunkelheit sollte verzichtet werden.
Wegen der häufigen Überfälle und Diebstähle sollten Reisende Schmuck, größere Mengen an Zahlungsmitteln sowie Dokumente möglichst im Hotelsafe aufbewahren und unsichere Stadtviertel – insbesondere bei Dunkelheit – meiden. Ausweispapiere sollten in Kopie mitgeführt werden.
Eine Sondereinheit der honduranischen Polizei, die speziell zum Schutz von Touristen gebildet wurde, bietet Reisegruppen eine Eskorte bei Überlandfahrten an. Der Schutz durch die „Policía Turística“ kann über den jeweiligen Reiseveranstalter gegen geringfügige Mehrkosten gebucht werden. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit Gruppenreisen per Bus wahrzunehmen.
Frauen wird empfohlen, bei Weisungen der Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) zum Mitkommen auf der Begleitung durch eine weitere Person zu bestehen.
Wirtschaft
Potentiellen Investoren in Honduras wird empfohlen, sich an die Deutsch-Honduranische Industrie- und Handelskammer (www.deinternational.com.hn) in Tegucigalpa zu wenden, um spezifische Auskünfte über das Investitionsklima und Sicherheitsaspekte, auch der rechtlichen Sicherheit, einzuholen. Das im Jahre 1998 in Kraft getretene bilaterale Investitionsschutzabkommen hilft theoretisch, Vorbehalte zu überwinden, jedoch ist die Anwendung der inhaltlichen Substanz des Abkommens aus letzter Erfahrung schwierig und mit juristischen Hürden verbunden.
Naturkatastrophen
Honduras liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Während der Hurrikan-Saison muss in den touristisch erschlossenen Gebieten vor allem an der Karibikküste und auf den Inseln „Islas de la Bahia“ mit Beeinträchtigungen bei Verkehrsverbindungen sowie Strom- und Wasserversorgung gerechnet werden. Häufig kommt es nach starken Regenfällen zu Überschwemmungen. Die Anweisungen der Behörden (z.B. Evakuierungsmaßnahmen) sollten befolgt werden. Bitte informieren Sie sich sowohl vor als auch während Ihres Hondurasaufenthaltes regelmäßig in den Medien und Internet über aktuelle Unwetterwarnungen.
Allgemeine Reiseinformationen
Honduras besitzt an der Nordküste vier Häfen: Puerto Cortés, Tela, Puerto Castilla und La Ceiba, und an der Südküste einen Hafen: San Lorenzo. Diese Häfen werden von Fracht- und Containerschiffen angelaufen. Schiffsreisen mit Kombifrachtern sind nicht mehr möglich.
Geld / Kreditkarten
Die honduranische Währung ist der Lempira: 1,- Lempira = 100 Centavos (Kurs: 1,– Euro = rd. 25 Lempiras). Bare Euro können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingelöst werden. Akzeptiert werden (nicht überall) namhafte internationale Kreditkarten (z.B. Visa, Master Card, American Express) sowie US-Dollar-Reiseschecks und Schecks, die in US-Dollar auf eine US-Bank bezogen sind sowie bare US-Dollar (möglichst keine 100-USD-Banknoten). Zunehmend kann auch an Geldautomaten, die im MAESTRO-System integriert sind, Bargeld mit der EC-Karte abgehoben werden. Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen.
Flugverbindungen
Es gibt keine direkte Flugverbindung von Deutschland aus. Die kürzeste Verbindung ist über Miami, das von Lufthansa täglich angeflogen wird. Von Miami nach Tegucigalpa und San Pedro Sula besteht eine tägliche Flugverbindung durch TACA (über San Salvador und auch direkt) und American Airlines, letztere ohne Zwischenlandung. Weitere Verbindungen bestehen über Houston (von Deutschland aus mit Lufthansa zu erreichen) und Weiterflug nach Tegucigalpa mit TACA oder Continental Airlines, oder über Atlanta mit Delta Airlines.
Die Hauptflughäfen sind Tegucigalpa, San Pedro Sula, La Ceiba und Roatán. Die salvadorianische TACA fliegt (über San Salvador) alle mittelamerikanischen Länder an; weiterhin fliegt die panamaische COPA Tegucigalpa und San Pedro Sula an. Seit September 2007 fliegt die kubanische Aero Caribbean einmal wöchentlich von Tegucigalpa nach Havanna. Die honduranische Inlandsfluggesellschaften Isleña, SOSA und Atlantic Airlines verbinden die Hauptstadt mit den Flughäfen im Landesinneren.
Straßenverkehr
Auf den Hauptstraßen, vor allem zwischen San Pedro Sula und Tegucigalpa, verkehren Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden.
Das geteerte Straßennetz ist spärlich, im Nordosten kaum vorhanden. Allerdings sind die geteerten Straßen bis auf einige Teilstrecken von relativ guter Qualität. Auf den unbeleuchteten Straßen, die häufig Schlaglöcher aufweisen, sollte nach Einbruch der Dunkelheit wegen reduzierter Verkehrssicherheit und erhöhter krimineller Gefahr nicht mehr über Land gefahren werden. Außerhalb der Überlandstraßen ist die Benutzung von geländegängigen Fahrzeugen ratsam.
Taxis
Taxis sind ein weiteres preiswertes Verkehrsmittel, jedoch sind die Fahrzeuge in der Regel in schlechtem technischen Zustand, und die Fahrweise ist in der Regel gewöhnungsbedürftig. Der Preis muss vor Antritt der Fahrt ausgehandelt werden. Autofahren ist in Honduras mit besonderen Risiken verbunden.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
vorläufiger Reisepass |
ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Reisepass |
ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
nein |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
weitere Anmerkungen |
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Visum
Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum „Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus“ bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung „Lempiras“.
Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg.
Die früher ebenfalls häufig angewandte – allerdings nicht offizielle – Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr toleriert!
Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist.
Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Ausreise mit Minderjährigen
Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.
Ausreisegebühr
Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von rd. 35,- US-Dollar zu entrichten.
Einreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das honduranische „Ley Antidrogas“ sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz (auch Kleinstmengen!) mit erheblichen Geldstrafen belegt und ausgewiesen.
Bitte nehmen Sie keine Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise ins Gastland sind Pflichtimpfungen nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberschutzimpfung vorliegen. Abweichend von offiziellen Bestimmungen kann allerdings, insbesondere bei Einreise aus einem Land, in dem Cholera vorkommt , ein Choleraimpfzertifikat verlangt werden.
Für Kurzreisen nach Honduras empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Poliomyelitis, Tetanus und Diphterie. Für Langzeitaufenthalte sollte außerdem ein Impfschutz gegen Hepatitis B, Typhus und ggfs. Tollwut bestehen.
Denguefieber
In der Hauptregenzeit, d.h. in der Regel in den letzten Monaten des Jahres, kommt es landesweit zu epidemieartigem Auftreten von Denguefieber. Dengue-Virus-Infektionen werden wie auch die in ländlichen Gebieten von Honduras vorkommende Malaria von unterschiedlichen Mücken übertragen. Impfungen gegen Denguefieber oder Malaria sind nicht möglich. Der Schutz besteht im Vermeiden von Mückenstichen (Kleidung, mückenabweisende Mittel, Verhalten). Vor einer Reise ist eine tropen- bzw. reisemedizinische Beratung sehr sinnvoll.
Weitere Empfehlungen
Auf persönliche Hygienemaßnahmen sollte besonders geachtet werden. Es sollte nur abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser getrunken werden. Rohe Speisen bzw. ungeschältes Obst sollten vermieden werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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