Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 20.08.2010

Aktuelle Hinweise

Die derzeit starken Regenfälle führen landesweit zu temporären Unterbrechungen der Verkehrswege und der Infrastruktur.

Es besteht ein erhöhtes Risiko durch gewalttätige Angriffe in vielen Landesteilen, vor allem in der Hauptstadt. Anschläge (teilweise mit Granaten) auf Busse des öffentlichen Nahverkehrs haben zugenommen.

Weitere Hinweise

Die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert sich zunehmend im gesamten Land. Daher wird empfohlen, bei allen Reisen innerhalb Guatemalas erhöhte Sicherheitserwägungen (nächtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermärkten, Banken und Einkaufszentren ) anzustellen. Insbesondere in Huehuetenango und Coatepeque kommt es immer wieder zu Unruhen, Gewalt und Brandschatzungen.

Überall im Land muss jederzeit mit unerwarteten gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Dabei können unbeteiligte Besucher Schaden nehmen. Reisenden wird entsprechend vorsichtiges Verhalten angeraten. Längere Aufenthalte bedürfen zusätzlicher Vorsorge. Zunehmend kommt es landesweit zu Fällen von Lynchjustiz. Außerdem häufen sich gewaltsame Auseinandersetzungen von Drogenbanden, insbesondere im Grenzgebiet zu Mexiko, in Alta- Verapaz (Cobán), San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Izabal, Jutiapa, Zacapa, Escuintla und Petén.

Die Vulkane Acatenango / Chimaltenango und Tajamulco waren in den jüngsten Vergangenheit Schauplatz krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Der Pacaya ist von Inguat wieder zum Besteigen mit lokalen Führern frei gegeben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Bei Reisen nach Guatemala ist erhöhte Vorsicht geboten. Guatemala hat eine der höchsten Kriminalitätsraten in Lateinamerika. Vor allem im Stadtgebiet von Guatemala-Stadt, aber auch im Landesinneren, kommt es täglich zu bewaffneten Überfällen, deren Opfer häufig auch Touristen sind. Die Hemmschwelle zum Einsatz exzessiver Gewalt ist sehr niedrig.

Das gesamte Grenzgebiet Guatemala-Mexiko ist Einflussgebiet der organisierten Kriminalität sowie Schauplatz gewaltsamer Auseinandersetzungen von Jugendbanden. Die Grenzstadt nach Mexiko, Tecún Umán, gilt als Kriminellen-Hochburg.

Am Rio Dulce im Departement Izabal kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Segel- und Motoryachten, bei denen auch Gewalt angewendet wird. Es wird empfohlen, den Fluss nur tagsüber zu befahren und abends nicht allein zu ankern, sondern an einer der mehreren hoteleigenen Molen am Rio Dulce.

Der Besitz von Waffen ist weit verbreitet. Grundsätzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne irgendeine Warnung ausgegangen werden. Vermeiden Sie es deshalb, die Täter durch Widerstand herauszufordern. Es ist allemal sinnvoller, die geforderten Gegenstände (Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) widerstandslos herauszugeben und sich ruhig zu verhalten. Ratsam ist auch, stets einen „verzichtbaren“ Geldbetrag mit sich zu führen. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte Sicherheitskräfte bzw. Personen in Uniform begangen. Überfälle werden außer auf Einzelpersonen und öffentliche Busse auch auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren verübt.

Überfälle werden zwar nicht gezielt auf Mietwagen verübt, sind jedoch wegen der hohen Kriminalität häufig, insbesondere im Grenzgebiet zu Mexiko.

Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets u.ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ausweisen zu können.

Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente (Pass, Flugschein, Reisekrankenversicherung ) an die Deutsche Botschaft (Fax: 00502 – 23652270, E-Mail : info@guat.auswaertiges-amt.de ) zu senden.

Guatemala-Stadt

Die Mehrzahl der Überfälle auf Einzelpersonen findet in der Zone 1, 4, 5, 9, 18 und auf den verschiedenen Busbahnhöfen statt. Es wird geraten, die Zone 1 vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Überfälle sollten nicht durch das Tragen von wertvollen Gegenständen wie Schmuck, teuren Sonnenbrillen, Fotoapparaten u.ä, herausgefordert werden. Halsketten, Ohrringe und Uhren werden häufig ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen der Bestohlenen entrissen. Davor schützt erfahrungsgemäß auch das Tragen billigen Modeschmucks nicht. Mit Taschen- und Trickdieben muss überall gerechnet werden. Auch der bewaffnete Raub von Fahrzeugen („Carnapping“) ist an der Tagesordnung.

Von Fahrten in die um die Hauptstadt gelegenen Elendsviertel wird dringend abgeraten.

Auch die insbesondere von Guatemalteken der Oberschicht und Ausländern bewohnten Stadtviertel der Zonen 9, 10, 13, 14, 15 und 16 sind nicht mehr sicher. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich möglichst nicht allein auf die Straße begeben.

In den Zonen 9, 10 und 14 werden Geschäftsreisende und Touristen regelmäßig unmittelbar nach Verlassen der Hotels oder auch Bürogebäude überfallen. Mehrere Banden haben sich u.a. auf den Raub von Laptops und Mobiltelefonen spezialisiert. Insbesondere bei Bankgeschäften ist besondere Vorsicht angezeigt.

In der Zone 10 („Zona Viva“) kommt es abends des Öfteren zu Schießereien.

Von der Benutzung von Stadtbussen (rot) und den Bussen „Transurbano“- außer Transmetro (grün) – wird dringend abgeraten.

Sonstige touristische Zentren

Antigua

In der Umgebung von Antigua und in Antigua selbst ist erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt hier u.a. immer wieder zu Überfällen und in letzter Zeit auch wieder vermehrt zu sexuellen Straftaten. Insbesondere in den Abendstunden sollten Sie in Antigua nicht mehr allein auf die Strasse gehen. Im Stadtzentrum kommt es immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen auf Touristen. Oft werden auch Rucksäcke von Touristen mit Hilfe von Ablenkungsmanövern gestohlen. Taschen oder Rucksäcke sollten deshalb niemals z.B. neben den Stühlen in Cafés etc. abgestellt werden. Trotz Polizeipräsenz am Aussichtspunkt „Cerro de la Cruz“ kommt es dort immer wieder zu Übergriffen auf Touristen.

Tikal

Die Maya-Ruinen von Tikal werden durch die Touristenpolizei (Politur) gesichert, die auf den Hauptwegen patrouilliert. Trotzdem kommt es auch dort zu sporadischen Überfällen. Für alle Ruinenstätten des Petén gilt, dass sie nur im Rahmen eines organisierten Ausflugs besichtigt werden sollten, die von einer Reihe von Reisebüros in der Hauptstadt und in Flores angeboten werden. Vor den sog. „sunrise- tours“ wird dringend abgeraten, da in den frühen Morgenstunden noch keine Polizeipräsenz im Park von Tikal gesichert ist. Gleiches gilt für die Ruinen in Sayaxché im Dept. Petén. Es wird dringend geraten, nach Flores per Flugzeug anzureisen.

Department Sololá

Fahrten insbesondere auf Seitenstraßen im Dept. Sololá und der CA-1 sind wegen sich häufender Überfälle gefährlich. Insbesondere die alte Strecke über Patzun gilt es zu vermeiden. Hier operiert eine Bande insbesondere an den Wochenenden. Autos, Busse etc. werden durch die Bande „gestaut“ und systematisch ausgeraubt. Im Departement Sololá kommt es vermehrt zu Fällen von Lynchjustiz.

Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See)

Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) sollten in den Abendstunden nicht allein aufgesucht werden. In Panajachel häufen sich in letzter Zeit sexuelle Übergriffe auf Touristen. Vorsicht geboten ist bei Wanderungen um den Atilánsee. Insbesondere zwischen den Orten San Pablo la Laguna und San Marcos la Laguna sowie zwischen San Pedro la Laguna und Santiago de Atitlan kommt es immer wieder zu Überfällen auf Touristen.

Reisen über Land

Das wichtigste Verkehrsmittel in Guatemala ist der Autobus. Überlandbusse, die sog. „chicken- busses“ (in letzter Zeit vor allem kurz vor der Grenze zu El Salvador und zwischen Antigua und Guatemala- Stadt) werden vermehrt das Ziel bewaffneter Banden. Sie sollten während der Reise in Überlandbussen und in den Busbahnhöfen ständig auf Ihr Gepäck achten (möglichst nicht aufs Dach des Busses verladen lassen ) und das Handgepäck niemals aus den Augen lassen. Die öffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem technischem Zustand, so dass beträchtliche Unfallgefahr besteht. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse im Rahmen der von Reisebüros organisierten Touren, aber auch auf diese Busse werden vermehrt gezielte Anschläge verübt. Reisen sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken. Im Landesinneren sind Nebenstraßen sowie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit zu vermeiden.

Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT-Assistur (Tel. 00502-2421 2810 oder 15 50) ihre Reiseroute abklären und kostenlose Sicherheitsbegleitung anfordern.

Sonstige Hinweise

Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Ohne oder mit geringer zeitlicher Vorwarnung können an neuralgischen Punkten landesweit Blockaden errichtet werden.

Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) besonders in ländlichen Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen versichern. In Fällen, in denen die Fotografie aus religiösen oder anderen Gründen abgelehnt wird, sollte der Wunsch respektiert werden.

Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc. ) mit der Gefahr, dass die Bevölkerung Lynchjustiz anwendet.

Naturkatastrophen

Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: 0052 – 2421 2810) kann hierfür Polizeischutz angefordert werden.

Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November).

Allgemeine Reiseinformationen

Geld / Kreditkarten

Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden.

Mietwagen

Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!

Taxis

Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten Sie meiden!

Unterkunft

In den Zonen 1 und 13 (Nähe Flughafen) gibt es eine Reihe von billigen und auch in verschiedenen Reiseführern empfohlenen Hotels und Pensionen, die besonders von Rucksackreisenden bevorzugt werden. In vielen der Hotels der Zone 1 und in deren unmittelbarer Umgebung kommt es des Öfteren zu Diebstählen und Überfällen. Es wird deshalb empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu wählen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen.

Verhalten bei Unfällen

Nach Unfällen muss sich der Reisende darauf einstellen, dass Schadensersatz von Bustransportunternehmen und Inlandsfluggesellschaften nicht zu erhalten ist. Eigene Vorsorge ist daher besonders wichtig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. „CA-4“- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich/ Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

./.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig

Reisepass

Ja, gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, nur mit Lichtbild

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Reisen über die USA

Bitte beachten Sie die

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Sollten Sie im Besitz eines Vorläufigen Reisepasses sein, benötigen Sie für die Einreise in die USA oder auch für den Transitaufenthalt ein US- amerikanisches Visum.

Besondere Zollvorschriften

Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Jeglichen Kontakt zu Personen, die Verbindung zu Drogenhandel und -konsum haben könnten, gilt es zu meiden. Die guatemaltekische Drogengesetzgebung („Ley Antidrogas“) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor!

Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Für einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt könnten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angebracht sein.

Malaria/ Denguefieber

In den ländlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten übertragenen Denguefieber tritt verstärkt auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln (z.B. Autan, NoBite) schützen.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Hygiene

Auf folgende hygienische Maßnahmen wird besonders hingewiesen:

  • als Trinkwasser nur absolut sauberes Wasser (agua pura) verwenden, Leitungswasser nur abgekocht,
  • gekochte und gut durchgegarte Speisen sind unbedenklich, rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischen Standard verzehrt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC