Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 24.09.2009
Aktuelle Hinweise
Auf Grund der politischen Lage in Honduras kommt es an den Grenzübergängen zwischen Guatemala und Honduras zu Behinderungen bis hin zu längeren Schließungen des Grenzverkehrs.
Am Rio Dulce und insbesondere in Livingston besteht erneut erhöhte Gefahr von Entführungen ausländischer Touristen durch Gruppen radikaler Landarbeiter.
Weitere Hinweise
Die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert sich zunehmend im gesamten Land.
Daher wird empfohlen, bei allen Reisen innerhalb Guatemalas erhöhte Sicherheitserwägungen (nächtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermärkten, Banken und Einkaufszentren ) anzustellen.
Insbesondere in Huehuetenango und Coatepeque kommt es immer wieder zu Unruhen, Gewalt und Brandschatzungen.
Überall im Land muss jederzeit mit unerwarteten gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Dabei können unbeteiligte Besucher Schaden nehmen. Reisenden wird entsprechend vorsichtiges Verhalten angeraten. Längere Aufenthalte bedürfen zusätzlicher Vorsorge.
Zunehmend kommt es zu Fällen von Lynchjustiz.
Außerdem häufen sich gewaltsame Auseinandersetzungen von Drogenbanden, insbesondere im Grenzgebiet zu Mexiko, in Alta- Verapaz (Cobán), San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Izabal, Jutiapa, Zacapa, Escuintla und Petén.
Die guatemaltekische Tourismusbehörde rät bis auf Weiteres ausdrücklich von einer Besteigung des Vulkans Tajamulco und von Reisen in die unmittelbare Umgebung dringend ab. Auch der Vulkan Acatenango / Chimaltenango war in den jüngsten Vergangenheit Schauplatz krimineller Übergriffe auf Touristengruppen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Bei Reisen nach Guatemala ist erhöhte Vorsicht geboten. Guatemala hat eine der höchsten Kriminalitätsraten in Lateinamerika. Vor allem im Stadtgebiet von Guatemala-Stadt aber auch im Landesinneren kommt es täglich zu bewaffneten Überfällen, deren Opfer häufig auch Touristen sind. Die Hemmschwelle zum Einsatz exzessiver Gewalt ist sehr niedrig.
Das gesamte Grenzgebiet Guatemala-Mexiko ist Einflussgebiet der organisierten Kriminalität sowie Schauplatz gewaltsamer Auseinandersetzungen von Jugendbanden. Die Grenzstadt nach Mexiko, Tecún Umán, gilt als Kriminellen-Hochburg.
Am Rio Dulce im Departement Izabal kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Segel- und Motoryachten, bei denen auch Gewalt angewendet wird. Es wird empfohlen, den Fluss nur tagsüber zu befahren und abends nicht allein zu ankern, sondern an einer der mehreren hoteleigenen Molen am Rio Dulce.
Der Besitz von Waffen ist weit verbreitet. Grundsätzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne irgendeine Warnung ausgegangen werden. Vermeiden Sie es deshalb, die Täter durch Widerstand herauszufordern. Es ist allemal sinnvoller, die geforderten Gegenstände (Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) widerstandslos herauszugeben und sich ruhig zu verhalten. Ratsam ist auch, stets einen „verzichtbaren“ Geldbetrag mit sich zu führen. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte Sicherheitskräfte bzw. Personen in Uniform begangen. Überfälle werden außer auf Einzelpersonen und öffentliche Busse auch auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren verübt.
Überfälle werden zwar nicht gezielt auf Mietwagen verübt, sind jedoch wegen der hohen Kriminalität häufig.
Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets u.ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ausweisen zu können.
Die Botschaft empfiehlt Ihnen dringend – vor der Einreise bzw. unmittelbar danach – Kopien Ihrer Reisedokumente an die Botschaft zu senden.
Guatemala-Stadt
Die Mehrzahl der Überfälle auf Einzelpersonen findet in der Zone 1, 4, 5, 9,10,14,18 und auf den verschiedenen Busbahnhöfen statt. Es wird geraten, die Zone 1 vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Überfälle sollten nicht durch das Tragen von wertvollen Gegenständen wie Schmuck, teuren Sonnenbrillen, Fotoapparaten u.ä, herausgefordert werden. Halsketten, Ohrringe und Uhren werden häufig ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen der Bestohlenen entrissen. Davor schützt erfahrungsgemäß auch das Tragen billigen Modeschmucks nicht. Mit Taschen- und Trickdieben muss überall gerechnet werden. Auch der bewaffnete Raub von Fahrzeugen („Carnapping“) ist an der Tagesordnung.
Von Fahrten in die um die Hauptstadt gelegenen Elendsviertel wird dringend abgeraten. Auch die insbesondere von Guatemalteken der Oberschicht und Ausländern bewohnten Stadtviertel, Zonen 9, 10, 13, 14, 15 und 16 sind nicht völlig sicher. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich möglichst nicht mehr allein auf die Straße begeben.
In der Zone 10 und 14 werden Geschäftsreisende und Touristen regelmäßig unmittelbar nach Verlassen der Hotels oder auch Bürogebäude überfallen. Eine Bande hat sich u.a. auf den Raub von Laptops und Mobiltelefonen spezialisiert. Auch bei Bankgeschäften ist besondere Vorsicht angezeigt.
In letzter Zeit mehren sich die Übergriffe auf Touristen nach vorheriger Verabreichung von sogenannten „k.o.- Tropfen“ ( Flumitrazepan, Rohypnol etc.)
Von der Benutzung von Stadtbussen ( rot ) – außer Transmetro ( grün) – wird dringend abgeraten.
Sonstige touristische Zentren
Antigua
In der Umgebung von Antigua und in Antigua selbst ist erhöhte Vorsicht geboten!
Im Stadtzentrum kommt es immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen auf Touristen. Oft werden auch Rucksäcke von Touristen mit Hilfe von Ablenkungsmanövern gestohlen. Taschen oder Rucksäcke sollten deshalb niemals z.B. neben den Stühlen in Cafés etc. abgestellt werden. Die Polizeipräsenz am Aussichtspunkt „Cerro de la Cruz“ ist verstärkt worden. In der Umgebung von Antigua sind operierende Jugendbanden für mehrere Überfälle auf Ausländer verantwortlich.
Insbesondere in den Abendstunden sollten Sie in Antigua nicht mehr allein auf die Strasse gehen. Es kommt hier u.a. immer wieder zu Überfällen und auch Vergewaltigungen.
Tikal
Die Maya-Ruinen von Tikal werden durch die Touristenpolizei (Politur) gesichert, die auf den Hauptwegen patrouilliert. Trotzdem kommt es auch dort zu sporadischen Überfällen. Für alle Ruinenstätten des Petén gilt, dass sie nur im Rahmen eines organisierten Ausflugs besichtigt werden sollten, die von einer Reihe von Reisebüros in der Hauptstadt und in Flores angeboten werden. Vor den sog. „sunrise- tours“ wird dringend abgeraten, da in den frühen Morgenstunden noch keine Polizeipräsenz im Park von Tikal gesichert ist. Gleiches gilt für die Ruinen in Sayaxché im Dept. Petén. Es empfiehlt sich, nach Flores per Flugzeug anzureisen.
Department Sololá
Fahrten insbesondere auf Seitenstraßen im Dept. Sololá und der CA-1 sind wegen sich häufender Überfälle gefährlich. Insbesondere die alte Strecke über Patzun gilt es zu vermeiden. Hier operiert eine Bande insbesondere an den Wochenenden. Autos, Busse etc. werden durch die Bande „gestaut“ und systematisch ausgeraubt.
Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See)
Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) sollten in den Abendstunden nicht allein aufgesucht werden. Vorsicht geboten ist bei Wanderungen um den Atilánsee. Insbesondere zwischen den Orten San Pablo la Laguna und San Marcos la Laguna kommt es nahezu täglich zu Überfällen auf Touristen.
Strecke zwischen Guatemala-Stadt und der Atlantikküste
Die Straße zwischen Guatemala-Stadt und der Atlantikküste wurde mehrfach Schauplatz brutaler Überfälle auf Touristen.
Reisen über Land
Das wichtigste Verkehrsmittel in Guatemala ist der Autobus. Überlandbusse, die sog. „chicken- busses“ (in letzter Zeit vor allem kurz vor der Grenze zu El Salvador und zwischen Antigua und Guatemala- Stadt) werden vermehrt das Ziel bewaffneter Banden. Auf der Strasse nach El Salvador (CA 1) zwischen den Kilometern 14 und ca. 60 kommt es immer wieder zu Überfällen. Sie sollten während der Reise in Überlandbussen und in den Busbahnhöfen ständig auf Ihr Gepäck achten und das Handgepäck niemals aus den Augen lassen. Die öffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem technischem Zustand, so dass beträchtliche Unfallgefahr besteht. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse im Rahmen der von Reisebüros organisierten Touren. Reisen sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken. Im Landesinneren sind Nebenstraßen sowie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit zu vermeiden.
Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde Inguat-Assistur (Tel. 00502-2421 2810 oder 15 50) ihre Reiseroute abklären und kostenlose Sicherheitsbegleitung anfordern.
Sonstige Hinweise
Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Ohne oder mit geringer zeitlicher Vorwarnung können an neuralgischen Punkten landesweit Blockaden errichtet werden.
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) besonders in ländlichen Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen versichern. In Fällen, in denen die Fotografie aus religiösen oder anderen Gründen abgelehnt wird, sollte der Wunsch respektiert werden.
Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc. ) mit der Gefahr, dass die Bevölkerung Lynchjustiz anwendet.
Naturkatastrophen
Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: 0052 – 2421 2810) kann hierfür Polizeischutz angefordert werden.
Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November).
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden.
Mietwagen
Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!
Taxis
Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten Sie meiden!
Unterkunft
In den Zonen 1 und 13 (Nähe Flughafen) gibt es eine Reihe von billigen und auch in verschiedenen Reiseführern empfohlenen Hotels und Pensionen, die besonders von Rucksackreisenden bevorzugt werden. In vielen der Hotels der Zone 1 und in deren unmittelbarer Umgebung kommt es des Öfteren zu Diebstählen und Überfällen. Es wird deshalb empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu wählen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen.
Verhalten bei Unfällen
Nach Unfällen muss sich der Reisende darauf einstellen, dass Schadensersatz von Bustransportunternehmen und Inlandsfluggesellschaften nicht zu erhalten ist. Eigene Vorsorge ist daher besonders wichtig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. „CA-4“- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend.
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente an die Botschaft zu senden.
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Jeglichen Kontakt zu Personen, die Verbindung zu Drogenhandel und -konsum haben könnten, gilt es zu meiden. Die guatemaltekische Drogengesetzgebung („Ley Antidrogas“) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor!
Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt könnten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angebracht sein.
Malaria/ Denguefieber
In den ländlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten übertragenen Denguefieber tritt gelegentlich – derzeit verstärkt im Departement Izabal – auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln (z. B. Autan, NoBite) schützen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Hygiene
Auf folgende hygienische Maßnahmen wird besonders hingewiesen:
- Als Trinkwasser nur absolut sauberes Wasser (agua pura) verwenden, Leitungswasser nur abgekocht.
- Gekochte und gut durchgegarte Speisen sind unbedenklich. Rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischen Standard verzehrt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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