Großbritannien / Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 17.11.2009
Aktueller Hinweis
Auch im Vereinigten Königreich sind Fälle von Influenza A(H1N1) bei Menschen aufgetreten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die Sicherheitsvorkehrungen bleiben landesweit auf hohem Niveau.
Die britischen Behörden warnen vor der Möglichkeit terroristischer Anschläge im Vereinigten Königreich und haben daher Landsleute wie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen.
Die zuständigen Stellen haben in hohem Maße Vorsorge getroffen und die Bevölkerung in öffentlichen Erklärungen über ihre Sicherheitsvorkehrungen unterrichtet
Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen können unter folgender Telefonnummer des Home Office erfragt werden: (0044)-020 7210 8500 oder (0044)-020 7035 4848.
Aktuelle Hinweise im Zusammenhang mit der Situation im Vereinigten Königreich für Reisende nach und aus London können Sie der deutschsprachigen Website
entnehmen.
Nordirland
Die Sicherheitslage in Nordirland hat sich seit der Bildung einer gemeinsamen Regierung von Democratic Unionist Party und Sinn Fein im Mai 2007 merklich entspannt. Dennoch hat es vereinzelte Gewaltakte radikaler Splittergruppen gegeben. Ein Wiederaufflackern gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen protestantischen und katholischen Gruppierungen ist nicht vollkommen auszuschließen.
Auskunft zur aktuellen Lage wird über eine Rufnummer der Polizei in Belfast, Tel.: (0044) 2890 650-222, erteilt.
Wählen Sie die o.a. Telefonnummer vom Vereinigten Königreich aus an, ist die in Klammern gesetzte internationale Vorwahl durch eine „0“ zu ersetzen. Von Irland aus ist die internationale Vorwahl durch“048″ zu ersetzen .
Besondere Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla
Die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla liegen in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison von Juni bis Ende November).
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Hinweis für Montserrat
Die vulkanischen Aktivitäten des Soufrière Hills Vulkans auf der Ostkaribikinsel Montserrat sind unverändert. Angesichts neuer Eruptionen im Januar 2009 wurde die Gefährdungsstufe auf Anraten des Montserrat Vulkan Observatoriums (MVO – Internet: http://www.mvo.ms) von 3 auf 4 (von insgesamt 5) angehoben. Seit Mitte Februar 2009 gilt wieder die mittlere Gefährdungsstufe 3. Bereits zwei Drittel des Landes sind inzwischen unbewohnbar und aus Sicherheitsgründen wurde der südliche Inselabschnitt unterhalb des Belham Valley zum Sperrgebiet erklärt. Die gesamte Bevölkerung von nur noch etwa 4.000 Bewohnern (vor dem Vulkanausbruch 1995 lebten etwa 12.000 Einwohner auf Montserrat) hält sich seitdem, ebenso wie Touristen, ausschließlich im Norden der Insel auf. Nach Angaben des MVO wächst die Gefährdung für nördlichere und damit bewohnte Teile Montserrats (Isles Bay, Waterworks, Teile von Old Towne und Happy Hill). Zudem wird davon ausgegangen, dass sich an der Spitze des Kraters zunehmend Lava ansammelt, was die Gefährdung zusätzlich erhöht. Eine Evakuierung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vorgesehen. Es wurde ein inselweites Sirenen-Alarmsystem eingeführt, das die Bevölkerung vor vulkanischen Aktivitäten warnt. Im Falle einer Sirenenwarnung sollte sofort Radio Montserrat ZJB 88.3 FM oder 95.5 FM eingeschaltet werden, um aktuelle offizielle Informationen zu erhalten. Deutsche Reisende oder Residenten auf Montserrat sollten auf einen umfassenden Reise- und Krankenversicherungsschutz inkl. Rücktransportversicherung achten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
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Reisepass |
Ja / gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Personalausweis |
Ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Vorläufiger Personalausweis |
ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Weitere Anmerkungen: |
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Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Reisepass |
ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Personalausweis |
ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja/ muss gültig sein |
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bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja/ gültig oder seit höchstens 1 Jahr ungültig |
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Weitere Anmerkungen: |
Bei Reisedokumenten ohne Foto (z.B. Kinderausweisen) kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Es wird daher die Ausstellung eines Kinderpasses oder Reisepasses mit Foto empfohlen |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Haustieren
Bei Haustieren, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme (PETS) entsprechen, besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist.
Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge. Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung in das Vereinigte Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. 24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung in das Vereinigte Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Pflanzen
Reisende aus EU Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen, die frei von Symptomen von Schädlingsbefall oder Krankheit sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in einem EU Land erzeugt wurden.
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge.
Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem verboten: Großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition.
Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird – selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/).In Großbritannien gehört die Impfung gegen Menigokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder, wird darüber hinaus aber bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Gastlandes erhalten (www.dg.gov.uk)
Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch empfiehlt sich als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
Bei beabsichtigter Inanspruchnahme privater Leistungen wird wegen der sehr hohen Kosten empfohlen, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik „Urlaub im Ausland“.
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Medizinische Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla
Impfschutz
Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.
Für Kurzreisen empfiehlt sich neben den Standard-Impfungen für Kinder und Erwachsene (siehe Impfkalender der Ständigen Impfkommission STIKO unter www.rki.de) ein Impfschutz gegen Hepatitis A, für einen einen Langzeitaufenthalt auch gegen Hepatitis B und Typhus.
Malaria
Kein Risiko.
Denguefieber
Die durch Mücken übertragene Denguefieber-Infektion tritt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche zu schützen, z.B. langärmlige Kleidung und mückenabweisende Mittel, die ggf. auch tagsüber anzuwenden sind.
HIV/ Aids und andere venerische Infektionen
Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/Aids sind wie auch auf anderen Karibikinseln verbreitet.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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