Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Unverändert gültig seit: 03.11.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien – insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien sind unterbrochen.

Vor Reisen in das Konfliktgebiet Südossetien sowie in dessen unmittelbare Nähe wird gewarnt.

Von Reisen in das Konfliktgebiet Abchasien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage abgeraten. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Außenministerium und das Reintegrationsministerium

1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen

In Georgien gibt es seit Beginn der 1990 er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien. Im August 2008 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und Russland; in beiden Konfliktgebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind seitdem russische Truppen stationiert. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren,  siehe  Englischer Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments unter

Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim  Ausreiseversuch  über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Von Reisen nach Abchasien wird daher grundsätzlich abgeraten.

Aus der angrenzenden georgischen Region Sugdidi ist der Zugang nach Abchasien über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss unter bestimmten eingeschränkten Umständen, z.B. für humanitäre Organisationen, möglich. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen.

Südossetien: Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Nach dem Krieg von 2008 bleibt die Lage in Südossetien weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des  Waffenstillstandes kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist über die russisch-georgische  Grenze des Gebietes Südossetien nicht möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die  russisch-georgische Grenze  des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.

Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.

2. Sicherheit im übrigen Georgien

Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken.

Kriminalität

Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.

In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtvierteln wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebieten (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.

Straßenverkehr

Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein

Vorläufiger Reisepass

 

Personalausweis

Ja, der Personalausweis  muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

 

Weitere Anmerkungen

Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit Air Baltic) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja, der Kinderreisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein

Reisepass

Ja, der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein

Personalausweis

Ja, der Personalausweis  muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

 

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja

Weitere Anmerkungen

Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.

 

Visum/ Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.

Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.

Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).

Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.

Besondere Zollvorschriften

Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.

Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.

Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.

Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

HIV/ AIDS

HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen / Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).

Weitere Infektionskrankheiten

Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an.

Tuberkulose

Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge.

Tollwut

Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. 2007 sind 7 Menschen in Georgien an Tollwut verstorben.

Radioaktive Risiken

Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.

In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.:   oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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