Gabun: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 13.10.2009
Aktueller Hinweis
Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen kam es in Gabun an verschiedenen Orten zu gewalttätigen Demonstrationen. Insbesondere in der Stadt Port Gentil gab es Unruhen, die auch Todesopfer forderten. Inzwischen hat sich die Lage im ganzen Land wieder beruhigt. Da aber die Opposition die Wahlergebnisse nicht anerkennt und weiterhin zu Widerstand aufruft, sollten Reisende erhöhte Vorsicht walten lassen und sich von größeren Menschenansammlungen fernhalten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In ganz Gabun, insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (keine Wertgegenstände, kleinere Summen an Bargeld auf mehrere Taschen verteilt mitführen, um keine Gewaltanwendung seitens der Diebe oder Räuber zu provozieren, nach Einbruch der Dunkelheit in bestimmten Stadteilen nicht alleine zu Fuß unterwegs sein u.s.w.). Dies gilt auch für Strandspaziergänge am helllichten Tag.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Afrika-Durchquerer auf dem Landweg sollten sich bei Weiterreisen in das benachbarte Ausland (vor allem Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo) auf jeden Fall mit der Sicherheitslage in diesen Ländern vertraut machen. Durch zeitweise geschlossene Grenzen, innere Unruhen sowie hohe Kriminalität sind Reisen in diese Länder mit hohem Risiko verbunden.
Vor der Benutzung der in Gabun üblichen Sammeltaxen wird abgeraten. Es ist ratsam, nur leere Taxen anzuhalten und mit dem Fahrer einen Tarif für die Alleinfahrt zu vereinbaren. Dabei sollte man auch auf äußeren Zustand achten, die Mehrzahl der Taxis sind in miserablem, technischen Zustand. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum, das bei den gabunischen Auslandsvertretungen beantragt werden kann.
Visa können an der Grenze ausgestellt werden, wenn vor der Reise ein akkreditiertes gabunisches Reisebüro eingeschaltet wurde. Dieses im Flughafen ausgestellte Visum ist nur 72 Stunden gültig und muss bei der Direction Générale de l’Emi-Immigration (DGEI) verlängert werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Reisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gab. Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Weitere Anmerkungen |
Ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Reisepass mit Einreisevisum erforderlich. Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache. Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. In Zweifelsfällen wird empfohlen, mit der Botschaft der Gabunischen Republik in Berlin Kontakt aufzunehmen.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist untersagt und sollte daher unterlassen werden.
Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen sollte aus Respekt vor den Betroffenen ohne vorherige Erlaubnis unter allen Umständen unterlassen werden.
Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution stellen Straftatbestände dar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dieser Trugschluss kann u.U. sehr unangenehme Folgen haben.
Homosexualität ist nach gabunischem Recht als Verstoß gegen die guten Sitten unter Strafe gestellt. Homosexuelle Paare, die sich öffentlich entsprechend benehmen, begeben sich nicht nur wegen der strafrechtlichen Bedrohung in Gefahr, sondern gefährden auch ihre eigene Sicherheit durch aggressives Verhalten von Passanten, die zufällig Zeuge derartigen Benehmens sind.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Gelegentlich wird die Choleraimpfung an der Grenze als Nachweis zur Einreise verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Im Land gibt es eine Vielzahl anderer Erkrankungen wie Hepatitis A, B und C, Polio, Typhus, Cholera, Filariosen, Loa Loa, Chikungunya, Meningokokken-Meningitis, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut, Ebola-Fieber.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, landesweit für schwerere Erkrankungen oder Verletzungen nicht ausreichend und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch gut ausgebildete Ärzte. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Europa oder Südafrika behandelt werden.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend angeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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