Europäische Perspektive für Serbien

Europäische Perspektive für Serbien

Belgrad
© picture alliance / dpa

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Serbien hat wie alle Staaten des Westlichen Balkans die Perspektive, eines Tages der Europäischen Union beizutreten. Am 22. Dezember 2009 hat Serbien einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Der Rat der Europäischen Union hat am 25. Oktober 2010 die Weiterleitung des Beitrittsantrags an die Europäische Kommission beschlossen. Die Kommission wird ihre Stellungnahme im zweiten Halbjahr 2011 vorlegen.

Deutschland steht uneingeschränkt zur europäischen Perspektive des Westlichen Balkans. Diese bleibt wesentlich für die Stabilität der gesamten Region.

Maßgeblich auf dem Weg in die EU sind die Erfüllung der Bedingungen, die für alle Staaten gleich sind. Die Geschwindigkeit im EU-Heranführungsprozess ist abhängig vom Reformstand in den einzelnen Ländern. Jedes Land wird dabei individuell beurteilt. Die Staaten haben daher das Tempo der EU-Heranführung selbst in der Hand.

Die „Europäische Partnerschaft“

Die sogenannte Europäische Partnerschaft legt die kurz- und mittelfristigen Reformprioritäten fest. Vor allem die Bereiche Rechtsstaatlichkeit und Justizwesen, insbesondere der Kampf gegen Korruption und die organisierte Kriminalität, bedürfen weiterhin besonderer Aufmerksamkeit. Die Europäische Kommission überprüft in ihrer jährlichen Erweiterungsstrategie und den Fortschrittsberichten den Reformstand in allen Ländern des Westlichen Balkans.

Westerwelle und Tadić
© photothek / Grabowsky

Westerwelle und Tadić

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Die EU und Deutschland unterstützen die EU-Heranführung finanziell und durch technische Zusammenarbeit. In zielgerichteten Programmen werden sie auf eine künftige EU-Mitgliedschaft vorbereitet. 

Das EU-Instrument für Heranführungshilfe (IPA) stellt Serbien allein 2011 knapp 202 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders bewährt haben sich auch Twinning-Programme, bei denen Deutschland stark engagiert ist: hier gibt die deutsche Verwaltung gezielt ihre Expertise an die Partner in der Region weiter.

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Zentrales Element der EU-Heranführung ist der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Kernstück ist ein umfassendes Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). Das SAA zwischen Serbien und der EU wurde im April 2008 von den Außenministern unterzeichnet. Es muss zu seinem Inkrafttreten von allen Unterzeichnerstaaten innerstaatlich ratifiziert werden. 

Nachdem sich die Zusammenarbeit Serbiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verbessert hat, haben die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten im Juni 2010 beschlossen, das SAA nunmehr ihren nationalen Parlamenten zur Ratifikation vorzulegen. Die umfassenden handelsrechtlichen Bestimmungen gelten bereits seit Inkrafttreten eines Interimsabkommens am 1. Februar 2010.

Ein Hindernis auf dem Weg in die EU stellen weiterhin die ungelösten bilateralen Konflikte aus dem Auseinanderbrechen Jugoslawiens dar. Dem Willen zur Lösung bestehender Probleme im europäischen Geist sowie der gutnachbarlichen Zusammenarbeit kommen daher besondere Bedeutung zu.

Stand 05.01.2011

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