Estland: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 04.11.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Estland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Reisende mit Pkw sollten sich einer erhöhten Diebstahlgefahr bewusst sein und die üblichen Vorsichtsmaßregeln beachten (möglichst bewachte Parkplätze benutzen, möglichst nichts im Auto zurücklassen etc.).

Die Kleinkriminalität (Handtaschendiebstahl u.a.) konzentriert sich insbesondere in Tallinn.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, Kopien der Ausweisdokumente getrennt von den Originalen mitzuführen, damit bei Verlust die Ausstellung von Ersatzdokumenten erleichtert wird. Man sollte möglichst alle nicht benötigten Dokumente in der Unterkunft (z.B. im Hotelsafe) aufbewahren.

Reisen im Land

Die Republik Estland ist der nördlichste und kleinste der drei baltischen Staaten. Estland grenzt im Norden und Westen an die Ostsee, im Süden an Lettland und im Osten an Russland. Von den knapp 1,4 Millionen Einwohnern lebt etwa ein Drittel im Großraum der Hauptstadt Tallinn. Die Bevölkerung ist zu etwa zwei Dritteln estnischsprachig und zu etwa einem Drittel russischsprachig; Estnisch ist jedoch die alleinige Amtssprache. Viele Esten, insbesondere die im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handel tätigen, besitzen gute Kenntnisse der englischen, oft auch der deutschen Sprache. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Städten wie Tallinn, Pärnu und Tartu sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufrieden stellend.

Reisen mit dem Pkw

Der am 1. Januar 1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Wer in Estland mit dem Pkw unterwegs ist, muss bei Polizeikontrollen neben der gültigen Fahrerlaubnis auch den Versicherungsschutz durch eine Grüne Karte nachweisen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorlegen, anderenfalls droht eine Geldstrafe von rund 200 Euro.

In Estland ist während des ganzen Jahres und zu jeder Tageszeit das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben. Es gilt eine faktische „0,0-Promille-Grenze“; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig. Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 15. April gestattet. Am Steuer ist die Benutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt generell 50 km/h innerhalb und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Von Mai bis Oktober sind auf einigen gekennzeichneten Streckenabschnitten 100 km/h oder 110 km/h zulässig. Das Straßennetz ist ausreichend, hat aber noch nicht durchgehend mitteleuropäischen Standard.

Die Strafen für Verkehrsvergehen sind insgesamt hoch (z. B. 192 Euro für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts). Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände (z.B. erheblich überhöhter Blutalkoholgehalt, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Einreisebestimmungen

Estland ist dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland und den anderen Schengenstaaten eingestellt worden. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Estland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gehen oder gestohlen werden, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen.

Reisedokumente

Jeder Reisende muss ein gültiges Reisedokument – Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass – mitführen. Auch vorläufige Reisepässe und Personalausweise werden anerkannt.

Kinder können, wenn sie kein eigenes Reisedokument haben, bis zum Alter von 15 Jahren im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein, dabei ist für ein Kind ab dem 7. Lebensjahr ein Lichtbild erforderlich.

Ab dem 15. Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Hinweise für die Ausreise nach Russland

Reisende, die von Estland aus nach Russland ausreisen möchten, sollten folgendes beachten: Die russische Botschaft in Tallinn stellt Deutschen ein Visum aus, wenn sie in Estland wohnhaft sind oder sich längere Zeit im Lande aufhalten. Die Bearbeitung nimmt etwa zwei Wochen in Anspruch. Reisende, die von Russland aus nach Estland einreisen und anschließend nach Russland zurückreisen möchten (z.B. St. Petersburg – Tallinn – St. Petersburg), sollten unbedingt darauf achten, im Besitz eines Visums für zwei bzw. mehrere Einreisen zu sein. Entsprechendes gilt z.B. für Reisen über das Kaliningrader Gebiet und die baltischen Staaten nach St. Petersburg.

Besondere Zollvorschriften

Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Aus Nicht-EU-Staaten (Achtung bei Einreise aus Russland!) dürfen 40 Zigaretten und 50g loser Tabak/Schnupftabak eingeführt werden. Beachten Sie ab 2010 auch bei Reisen nach Finnland die dortigen Beschränkungen für die Einfuhr von Tabakwaren. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind in englischer Sprache der Homepage der estnischen Zollverwaltung (www.emta.ee) zu entnehmen. Auf dieser Website sind auch Informationen bezüglich der Einfuhr humanitärer Hilfslieferungen nach Estland verfügbar.

Einfuhr von Tieren

Auch in Estland gilt der innerhalb der EU geforderte Heimtierausweis, in den auch die Tollwutimpfung einzutragen ist.

Die Erstschutzimpfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage und die letzte Tollwutimpfung darf höchstens zwölf Monate vor der Einfuhr nach Estland liegen.

Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen nicht gegen Tollwut geimpft, aber klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt), bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.

Detaillierte Informationen sind auf den Websites des estnischen Veterinäramtes www.vet.agri.ee und des estnischen Landwirtschaftsministeriums www.agri.ee verfügbar.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

In Estland besteht ein gesetzliches Verbot auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu trinken. Verstöße dagegen werden mit Geldbußen bestraft.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.

Die medizinische Grundversorgung ist zumeist befriedigend.

Krankenversicherung

Es besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik „Urlaub im Ausland“.

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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