Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 06.10.2010
Aktuelle Hinweise
Am 30. September 2010 erfassten Unruhen mehrere große Städte, darunter auch Quito. Es kam zu erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Flugplätze und auch einige Hauptverkehrsachsen wurden gesperrt oder blockiert. Der Ausnahmezustand wurde verhängt. In der Zwischenzeit wurden alle Flughäfen wieder geöffnet. Das öffentliche Leben hat sich normalisiert. Reisenden nach und in Ecuador wird dennoch empfohlen, die Medienberichte aufmerksam zu verfolgen.
Der Vulkan Tungurahua ist seit einem Ausbruch am 28. Mai 2010 aktiv. Bei Reisen in das Touristengebiet Baños raten wird dringend, sich zuvor bei den örtlichen Behörden über aktuelle Einschränkungen der Sicherheit zu informieren. Seit dem Ausbruch vom 28. Mai 2010 kam es wiederholt zu Evakuierungen, unpassierbaren Straßen sowie kurzzeitigen Schließungen der Flughäfen in Guayaquil und Cuenca wegen Ascheflugs.
Auch der Vulkan Reventador zeigt derzeit eine erhöhte Aktivität.
Generell wird auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen von Flughäfen) hingewiesen. Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage informieren. Informationen in spanischer Sprache können auf der Internetseite abgerufen werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeiner Hinweis
Im gesamten Land müssen Touristen zunehmend mit (bewaffneten) Überfällen und Vergewaltigungen rechnen – dies gilt auch für traditionell als sicher geltende Orte (z.B. Ferienanlagen). Die Täter schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück, sodass von Gegenwehr in jedem Fall abzuraten ist. Ausreichende medizinische Behandlung und anschließende Strafverfolgung sind nicht garantiert.
Reisen über Land
Ecuador weist eine der höchsten Unfallraten Lateinamerikas auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Fahrten in Überlandbussen sollten weitestgehend vermieden werden; dies gilt in besonderem Maße bei Nacht.
Allgemein wird die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, v.a. in der Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen beeinträchtigt. Auch wenn in letzter Zeit keine Entführungen oder sonstige gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor Reisen, beispielsweise in die Urwaldlodges im Amazonasgebiet, mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana und Napo sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo und der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten.
Allgemein entspricht die medizinische Betreuung in öffentlichen Krankenhäusern nicht deutschen Standards. Auch bei privaten Krankenhäusern sind erhebliche Qualitätsunterschiede zu verzeichnen. Es ist dringend zu empfehlen, trotz der angebrachten Sicherheitsbedenken stets eine Kreditkarte mit ausreichendem Limit mit sich zu führen – Privatkliniken bestehen zumeist auf einer vorherigen Bezahlung der Behandlung. Dies gilt leider, wie der kürzliche Tod einer jungen Europäerin gezeigt hat, auch in Notfällen.
Bei sportlichen Aktivitäten (z.B. Bergsteigen, Rafting u.ä.) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen nicht deutschen Standards. Auch in dieser Hinsicht ist es bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sinnvoll, Sicherheitsmaßnahmen vorher abzufragen. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
Kriminalität
Nicht nur in größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen und Raubüberfällen. Die Täter wenden dabei u.a. folgende Tricks an:
- diverse Ablenkungsmanöver mit vorgetäuschten Pannen und Missgeschicken,
- Kreditkartenbetrug,
- „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen,
- Raub nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen in Form von Speisen und Getränken, oft auch beim Überreichen von Prospekten bzw. Faltblättern, die wie Werbematerial verteilt werden,
- Überfälle durch Taxifahrer, überwiegend aber nicht ausschließlich in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.
Grundsätzlich sollte auf das Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt werden.
Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (insbesondere Lagune San Pablo bei Otavalo und Vulkan Pichincha via Cruz Loma) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen.
Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden bzw. sollten solche abgefragt werden.
Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine Gegenwehr geleistet werden.
Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten und es wird empfohlen sich umgehend ein sog. Postexposure-Kit zu besorgen. Dies ist in Notfällen auch über die UN in Quito, Oficina DSS, 3er piso, Tel.: 094761807; 02-2465995 oder 094761369, (02) 380 9600 (dom) erhältlich. Bei Bedarf stehen manchmal auch von der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung.
Polizei und Strafverfolgungsbehörden
Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen.
In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei, welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía Judicial“ an der Ecke der Straßen Juan León Mera und Vicente Roca aufgegeben werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie desselben. Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit.
Die Verfolgung von Straftaten durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft –v.a. in Fällen allgemeiner Kriminalität – ist nicht immer sichergestellt.
Naturkatastrophen
Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.
Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der Internetseite des Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden:
In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die neben der Küstenregion teilweise auch das Hochgebirge betreffen. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Geldversorgung
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.
Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union“ von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. „Western Union“ verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig.
Einreisebestimmungen
Visum
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort keinerlei Möglichkeit der Verlängerung von Touristenvisa. Der Aufenthalt kann auch nicht durch kurzzeitige Ausreise, z.B. nach Kolumbien oder Peru, verlängert werden.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
vorläufiger Reisepass |
Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Personalausweis |
Nein |
vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
– |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Reisepass |
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise |
Personalausweis |
Nein |
vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, aber nur zur Einreise! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten |
Weitere Anmerkungen |
– |
Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden (mindestens 200 US-Dollar), bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Website der Botschaft unter abrufbar.
Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador“.
Zuständige Behörde
Dirección Nacional de Migración
José Félix Barreiro N50-45 y de los Alamos / Quito
Tel. 00593 2 2412 633/00593 2 2413 282
E-mail:
Hinweis für die Ausreise
Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.
Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.
Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) gefordert.
Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos and Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.
Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. Tollwut und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Denguefieber
Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in Ecuador saisonal mit der Hauptregenzeit auf. Die Ausbrüche konzentrieren sich auf die Provinzen Loja, Guayas und Esmeraldas. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen und Hautausschlag einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber ist dringend empfohlen.
Malaria
Die meisten Erkrankungen werden aus den ländlichen Gebieten unter 1500m gemeldet. Ein hohes Risiko besteht demnach in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza.
Ein mittleres Risiko besteht im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago.
Kein oder nur ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den Galapagos-Inseln.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil kann neben der Expositionsprophylaxe durch Kleidung, Mückenschutz und Moskitonetz auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein. Die Auswahl des verschreibungspflichtigen Medikaments sollte ein Tropen- oder Reisemediziner vornehmen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Höhenkrankheit
Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Ecuador durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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