Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 16.01.2010
Aktueller Hinweis
Das schwere Erdbeben in Haiti hat in der Dominikanischen Republik keine Schäden angerichtet, der Tourismus ist nicht beeinträchtigt. Infolge der umfangreichen humanitären Maßnahmen im Nachbarland Haiti kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise dominikanische Straßen von und nach Haiti sowie Flughäfen besonderen Anforderungen ausgesetzt werden. Reisende werden gebeten, die Medienberichterstauung aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität im Lande ist hoch. Sie richtet sich allerdings nur selten gezielt gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und daher auch die ausländischen Touristen und Residenten. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Beim Verlassen der Touristenzentren besteht insbesondere in einsameren, ländlichen Gegenden und für Einzelreisende die Gefahr von Überfällen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer.
Wertsachen sollten nur in unbedingt erforderlichem Umfang mitgeführt und stets – sofern vorhanden – in einem Safe deponiert werden. Auf Schmuck, auch billigen Modeschmuck, sollte verzichtet werden. Armenviertel sollten Sie nur in Begleitung Ortskundiger betreten. In größeren Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe, während Busfahrten, Tanzlokale etc.) sollten Sie besonders auf Geldbörse und Wertsachen achten. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass, Führerschein, Adressenlisten etc.) sollten nur in Fotokopie mitgeführt und Originale im Safe des Hotels hinterlegt werden. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden.
Dominikaner tragen teilweise Handfeuerwaffen mit sich und setzen diese auch immer wieder im Konfliktfall als Drohmittel ein. Vermeiden Sie daher generell bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch, seltener auf Deutsch, mit Einschränkungen möglich.
Naturkatastrophen
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter abrufbar.
Infrastruktur
Die Dominikanische Republik ist eines der touristischen Schwerpunktländer in der Karibik. Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Abseits dieser Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge der letzten Überschwemmungen, sind häufig.
Straßenverkehr
Im Straßenverkehr ist wegen der im Lande üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch.
Anmietung von Motorrädern
Beim Mieten von Motorrädern ist Vorsicht geboten, da diese immer wieder gestohlen werden und die örtlichen Versicherungen nicht für diesen Verlust haften. Der Mieter ist gemäß dem üblichen Mietvertrag verpflichtet, den Wert des Motorrades zu ersetzen. Die Kosten betragen in der Regel 2.000-3.000 US-Dollar, bei Nichtbezahlung droht die Festnahme.
Erwerb von Immobilien
Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Vor Angeboten unseriöser Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt.
Geld
Devisen, nach Möglichkeit US-Dollar–Traveller-Schecks, sollten nur bei hierzu autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro bei den hiesigen Geschäftsbanken möglich. Auf der Straße sollten Devisen jedoch auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, die in das MAESTRO-System integriert sind, und an denen mit der EC-Karte Bargeld gezogen werden kann.
Kreditkarten
In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten Sie Ihre Aufenthalte klar und nachweisbar dokumentieren, um sich bei einer möglichen Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut erklären zu können.
Hilfe in Notfällen
In Notfällen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Reiseleitung. Bei Pauschalreisen ist es üblich, dass das Unternehmen seinen Kunden in einer Notlage hilft. Sollte die Reiseleitung Ihr Problem nicht beheben können, wird Ihnen die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Santo Domingo im Rahmen ihrer Möglichkeiten gern weiterhelfen.
Auslandsreisende sollten auf jeden Fall auch an den Krankenversicherungsschutz denken. Es existiert mit der Dominikanischen Republik, wie mit fast allen außereuropäischen Staaten, kein Sozialversicherungsabkommen. Eine Krankheit oder ein Unfall können teuer werden und deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Daher empfiehlt es sich, auf jeden Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei der Einreise muss eine Touristenkarte für 10,- US-Dollar gekauft werden.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20,– US-Dollar zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen muss zusätzlich eine progressive Gebühr gezahlt werden. Die aktuellen Gebührensätze können Sie auf der Internetseite der dominikanischen Migrationsbehörde unter einsehen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja / Noch mindestens 3 Monate Gültigkeit bei Einreise |
vorläufiger Reisepass |
Ja / Noch mindestens 3 Monate Gültigkeit bei Einreise |
Personalausweis |
Nein |
vorläufiger Personalausweis |
Nein |
weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja / Noch mindestens 3 Monate Gültigkeit bei Einreise |
Reisepass |
Ja / Noch mindestens 3 Monate Gültigkeit bei Einreise |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja / Noch mindestens 3 Monate Gültigkeit bei Einreise, für Kinder älter als 3 Jahre muss der Kinderreisepass mit eine Foto versehen sein. |
weitere Anmerkungen |
Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine von der Procuraduría General de la Republica beglaubigte Genehmigung. |
Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Auskunft zu Einreisebestimmungen gibt die Botschaft der Dominikanischen Republik, Dessauer Str. 28-29, 109 63 Berlin, Tel.: (030) 257 5776-0, Fax: (030) 2575776-1. E-Mail:
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen. Nach Drogenkurieren wird gezielt gefahndet. Dabei wurden in letzter Zeit vermehrt auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Es ist dringend davor zu warnen, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.
Im Fall einer Verhaftung wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.
Besondere Zollvorschriften
Gemäß des Gesetzes zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- USD oder mehr für Reisende, die in die Dominikanische Republik ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die bei Ankunft ausgehändigt wird. Zuwiderhandlung ist strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Denguefieber
In und nach der Regenzeit (Mai bis November) treten Dengue-Fieber-Epidemien auf, deren Intensität von Jahr zu Jahr schwankt. Die Erkrankung wird von tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen. Informationen zu Denguefieber finden Sie im Merkblatt des Gesundheitsdienstes – siehe Link in der rechten Randspalte.
Malaria
Vorkommen ganzjährig, ausschließlich Malaria tropica, ohne Resistenzen. Mittleres Risiko im Tiefland der westlichen Provinzen (Castanuela, Hondo Valle, Pepillo Salcedo), geringes Risiko im Tiefland der östlichen Provinzen einschließlich der küstennahen Feuchtbiotope. Sehr geringes Risiko in den Touristenressorts an der Küste, in Santo Domingo und den übrigen Landesteilen.
Gelegentlich kommt es zu Ausbrüchen, die auch zu Erkrankungen bei Touristen (meist nach Rückkehr) führen. Temporär wird dann eine Chemoprophylaxe mit Chloroquin empfohlen. Hierzu bitte die aktuellen Hinweise der Tropeninstitute beachten. Generell sind bei Aufenthalt im Übertragungsgebie Mückenschutzmaßnahmen empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Flaschenwasser gilt als unbedenklich.
Ciguatera
In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden.
HIV / Aids
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondome bieten einen relativen Schutz und sind insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
TollwutIn der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, zumeist bei Hunden, Katzen und Fledermäusen. Erkrankungen von Menschen an Tollwut sind in 1 bis 3 Fällen jährlich festgestellt worden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch vorgebildeter Laien gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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