Deutsche Position
Deutsche Position
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Der aktuelle EU-Finanzrahmen 2007 bis 2013 umfasst ein Volumen von knapp 1.000 Milliarden Euro, zu dem Deutschland rund 20 Prozent beiträgt. Die 2011 beginnenden Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2014 müssen vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen in fast allen europäischen Ländern in Übereinstimmung mit den Prinzipien einer strengen Haushaltsdisziplin geführt werden. Deutschland hat hier ein besonderes Interesse an der Begrenzung der Ausgaben vor dem Hintergrund seiner eigenen Konsolidierungsanstrengungen und der Belastung als unverändert größter Nettozahler der Union.
Auch für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 muss eine strikte Begrenzung der Gesamtausgaben auf höchstens ein Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens gelten. Die Koalitionsvereinbarung 2009 definiert ein Zieldreieck von Ausgabenbegrenzung, Erreichen von Kerninteressen der Bundesrepublik und der Eröffnen von Spielräumen für neue Herausforderungen.
EU-Steuer
Europäische Kommission und Europäisches Parlament fordern eine neue EU-Eigenmittelquelle (EU-Steuer) mit dem Ziel, die Dominanz der von den Mitgliedstaaten abzuführenden Beiträge (BNE-Eigenmittelquelle) zu reduzieren. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das gegenwärtige Eigenmittelsystem ausreichend Finanzmittel generiert und es insofern keiner EU-Steuer bedarf. Um das Eigenmittelsystem zu vereinfachen, tritt die Bundesregierung dafür ein, die Mehrwertsteuer-Eigenmittelquelle abzuschaffen.
Korrekturen exzessiver Nettobelastungen
Zur Herstellung der notwendigen Akzeptanz für europäische Ausgaben ist es unabdingbar, dass sich die großen Nettozahler der Gemeinschaft auf Augenhöhe befinden, es also zu vergleichbaren finanziellen Belastungen unter den wirtschaftlich leistungsfähigeren Mitgliedstaaten kommt. Verwerfungen auf der Ausgabenseite müssen durch Korrekturen an den Eigenmittelleistungen ausgeglichen werden. Dieses Vorgehen sichert Beitragsgerechtigkeit für die Mitgliedstaaten.
Politikbereiche
Auf der Ausgabenseite stehen die beiden großen Ausgabenblöcke Agrar- und Strukturpolitik (zusammen knapp 80 Prozent der EU-Ausgaben) im Mittelpunkt.
Die Kohäsionspolitik (auch Regionalpolitik oder Strukturpolitik) umfasst in der laufenden Förderperiode insgesamt 348 Milliarden Euro (36 Prozent der EU-Ausgaben). Davon gehen rund 80 Prozent an die bedürftigsten Regionen (Ziel „Konvergenz“; früher Ziel 1), 20 Prozent der Mittel gehen an reichere Regionen (Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ – RWB; früher Ziel 2) und grenzüberschreitende Projekte (Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“; früher Ziel 3).
Deutsche Hauptforderung in der Kohäsionspolitik (so auch Koalitionsvertrag) ist es, großzügige Übergangsregelungen für ehemalige Ziel 1-Regionen (d.h. zugunsten der neuen Bundesländer) festzulegen. Zwar gilt grundsätzlich das Prinzip, die Mittel auf die bedürftigsten Regionen (Regionen mit einem BIP unterhalb von 75 Prozent des EU-Durchschnitts; entspricht der Förderfähigkeit im Ziel „Konvergenz“) zu konzentrieren. Die Bundesregierung verfolgt jedoch gemäß des Koalitionsvertrags das Ziel, die flächendeckende Förderung in allen Regionen der Union fortzuführen. Dabei geht es vor allem um die Fortsetzung des jetzigen Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“. Auch die reicheren Regionen sollen gezielt beim Ausbau ihrer Kompetenzen unterstützt werden, da sie schon heute einen maßgeblichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU in einer globalisierten Welt leisten.
Die Gemeinsame Agrarpolitik macht mit 366 Milliarden Euro (42 Prozent) den größten Teil der EU-Ausgaben aus, wobei die Ausgaben im Wesentlichen in die beiden Bereiche Marktordnungen und Direktzahlungen (Säule 1; 80 Prozent) und ländliche Entwicklung (Säule 2; 15 Prozent) fließen. Der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung darauf, eine starke erste und zweite Säule sicherzustellen.
Politisch sind sich die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich einig, dass die EU stärker in die sog. neuen Herausforderungen (Klima, Energie, Wettbewerbsfähigkeit) investieren muss. Auch die Bundesregierung ist gemäß Koalitionsvertrag gefordert, diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten. Es wird eine intensive Debatte darüber geben, ob hierfür zusätzliche Mittel bereitgestellt werden oder die erwünschten Mittel durch Umschichtungen generiert werden.
Stand 05.01.2011