Dauerhaft nur politische Lösung für Libyen

Dauerhaft nur politische Lösung für Libyen

Beratungen der EU-Außenminister
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EU-Außenminister beraten über Libyen-Sanktionen

Beratungen der EU-Außenminister

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Die Waffenruhe muss endlich und sofort eingehalten worden – nicht mit leeren Worten, sondern mit konkreten Taten“, forderte der Außenminister Guido Westerwelle am 25. März in Berlin. Die „zynische Verweigerung des jetzt geltenden internationalen Rechts“ durch das Gaddafi-Regime koste jeden Tag vielen unschuldigen Menschen das Leben.“ Eine dauerhafte Lösung könne dann nur politisch gefunden werden.

Die Bundesregierung dringt auf ein komplettes Ölembargo, damit dem Diktator „konsequent alle finanziellen Mittel entzogen werden, damit er seinen Kurs nicht fortsetzen kann“. Es sei auch ein Erfolg auch der deutschen Außenpolitik, dass die Sanktionen in Europa ausgeweitet werden – auch auf in Richtung auf ein Öl- und Gasembargo.

Die Europäische Union hat inzwischen eine dritte Runde von Sanktionen beschlossen, die über die Beschlüsse des VN-Sicherheitsrats hinausgehen. Die EU-Regierungen verhängten ein Flugverbot für sämtliche Flugzeuge aus Libyen und untersagten alle Flüge, mit denen Waffen oder Söldner nach Libyen transportiert werden könnten. Die „restriktive Maßnahmen“ gegen zentrale Bestandteile des libyschen Investitions- und Bankensystem – unter anderem auch die Nationale Ölgesellschaft – wurden erneut verschärft. Zudem waren die – bereits am 28. Januar beschlossenen – Visasperrungen erweitert worden, gegen 21 Führungspersonen des Regimes in Tripolis ist inzwischen ein Einreisestopp verhängt. 

Jedem müsse folgendes klar sein, betonte der Bundesaußenminister: „In Libyen wird es keine rein militärische Lösung geben“. Was man brauche sei ein politischer Prozess, der jetzt vorbereitet werden müsse. So sehr man Anteil nehme am Schicksal der Menschen, die für Freiheit und neue Lebenschancen eintreten, so könne man doch das Unrecht der Welt nicht dadurch lösen, dass man überall militärisch eingreife. Das ist nicht zu verwechseln mit Tatenlosigkeit oder Nichtparteinahme, aber am Ende ließen sich dauerhafte Lösungen nur politisch finden.

Sicherheitsrat beschließt Flugverbotszone

Sitzung des VN-Sicherheitsrats am 17. März zu Libyen
© UN Photo

Sitzung des VN-Sicherheitsrats am 17. März zu Libyen

Sitzung des VN-Sicherheitsrats am 17. März zu Libyen

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Bei der vorangegangenen Resolution des VN-Sicherheitsrats hatte sich Deutschland enthalten. „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, erklärte  Bundesaußenminister Guido Westerwelle am 18. März in Berlin. Ein intensiver und schwieriger Abwägungsprozess sei der Entscheidung vorausgegangen. Weite Teile der Resolution unterstütze Deutschland ausdrücklich. 

So begrüßte er die „wesentliche Verschärfung der internationalen Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime“. Deutschland habe diese mit initiiert und sich als eines der ersten Länder für eine eindeutige Haltung gegenüber Gaddafi  und Sanktionen eingesetzt. „Der Druck auf das Regime des Diktators muss erhöht werden“, betonte er.

Auch wenn man diejenigen verstehen könne, die sich aus ehrenwerten Motive für ein internationales militärisches Eingreifen in Libyen entschieden hätten, sei Deutschland zu dem Ergebnis gekommen, dass dies erhebliche Risiken in sich berge –  nicht nur für Libyen, sondern für die Region insgesamt. Deshalb werde man sich nicht mit deutschen Soldaten beteiligen und habe sich in der Abstimmung auch enthalten, so Westerwelle.

Die Deutsche Position gegenüber dem Gaddafi-Regime bleibe dabei unverändert. Der Diktator müsse die Gewalt gegen sein eigenes Volk sofort beenden. „Er muss gehen und für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden“, so Westerwelle.

Resolution 1973 fordert unter anderem ein sofortiges Ende der Gewalt und eine Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die libyschen Machthaber. Sie autorisiert alle notwendigen Maßnahmen, um die Zivilbevölkerung zu schützen – unter Ausnahme des Einsatzes von Bodentruppen – und beschließt dafür eine Flugverbotszone einzurichten. Zusätzlich beschloss der Sicherheitsrat die verschärfte und erweiterte Umsetzung der schon mit Resolution 1970 beschlossenen Maßnahmen (Waffenembargo, Reisebeschränkung und Einfrieren von Vermögenswerten) sowie eine Lande- und Überflugverbot für libysche Fluglinien.

Nothilfe für die libysche Bevölkerung

Neben den Sanktionen muss jetzt ein Hauptaugenmerk auf der Gewährung humanitärer Hilfe für die notleidende libysche Bevölkerung liegen, ist der Bundesaußenminister überzeugt. Deutschland leistet bei der humanitären Hilfe einen bedeutenden Anteil. Westerwelle begrüßte, dass die EU-Kommission bereits 30 Millionen Euro an Nothilfe zur Verfügung bereitgestellt hat und bei Bedarf diesen Betrag noch erhöhen wird.

Deutschland hat bisher 5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Das Geld wird über das Internationale Rote Kreuz und die Vereinten Nationen zur Versorgung und zum Schutz von Flüchtlingen in Libyen eingesetzt. Westerwelle schloss nicht aus, dass diese Summe bei einer Verschärfung der humanitären Situation in Libyen noch erhöht werden müsse.


Stand 25.03.2011

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