Côte d’Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 24.03.2010

Aktuelle Hinweise

Nach mehreren gewaltsamen Demonstrationen im Februar und März 2010, die unter den Demonstranten mehrere Todesopfer gefordert hatten, hat sich die Sicherheitslage seit der Bildung einer neuen Regierung zwar zunächst beruhigt, kurzfristige Verschlechterungen sind aber jederzeit wieder möglich.

Es wird geraten, die Lage aufmerksam zu verfolgen und neue Entwicklungen abzuwarten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr

Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.

Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.

Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.

Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d‘ Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d’Ivoire ausgestellt wird, bei Bedarf unter Einschaltung eines Serviceunternehmens (www.visaexpress.de). Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht möglich.

Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.

Vorläufiger Reisepass

Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja: jedoch nur mit Foto.

Reisepass

Ja: Bei Visaantragstellung noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

 

Impfungen

Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.

Ausreise

Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,– (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d‘ Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe

Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.

Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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