Cookinseln: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 19.10.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für die Cookinseln besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Auf den Cookinseln gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 4736 063
Fax: 0064 – (4) 4736 069
Internet:
Email: German.Embassy@iconz.co.nz
In Notfällen kann auch die deutsche Honorarkonsulin in Avarua / Cookinseln um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Tina Pupuke Browne
Browne Gibson Harvey P.C.
Parekura Place / P.O. Box 144
Avarua,
Tel.: 00682 – 24-567
Email:
Korrespondenzsprache: Englisch
Die Cookinseln unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Anfragen können jedoch an die neuseeländische Botschaft in Berlin gerichtet werden:
Adresse:
Botschaft von Neuseeland
Friedrichstr. 60
Atrium, 4. Stock
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 62 10
Fax: 030 / 20 62 11 14
Email:
Internet:
Geld/ Kreditkarten
Währung auf den Cookinseln ist der neuseeländische Dollar. Die Cookinseln geben daneben eigene Münzen heraus, die jedoch nur auf den Cookinseln verwendet und umgetauscht werden können.
Die Möglichkeiten, Reiseschecks einzulösen, sind beschränkt. Es empfiehlt sich daher, entweder in der Hauptstadt Avarua oder auf Aitutaki genügend Schecks für die Dauer des restlichen Aufenthaltes einzulösen. Gängige Kreditkarten werden in der Regel auf der Hauptinsel Rarotonga angenommen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja |
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Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, nur mit Foto |
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Weitere Anmerkungen |
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Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen werden Visa kostenlos am Flughafen ausgestellt. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt auf den Cookinseln hinaus gültig sein. Ferner müssen ein Rück- bzw. Anschlussflugticket vorgelegt sowie ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Für längere Aufenthalte muss ein Visum bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden:
Principal Immigration Officer
Ministry of Foreign Affairs and Immigration
P.O. Box 105
Rarotonga
Tel.: 00682 – 29 347
Fax: 00682 – 21 247
Email:
Geschäftsreisende benötigen ein Visum, falls sie sich länger als 30 Tage auf den Cookinseln aufhalten möchten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Landeswährung ist jedoch nur bis zu 250 neuseeländischen Dollar gestattet.
Zollfrei können 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 1 kg Tabak, außerdem 2 Liter Spirituosen beziehungsweise 2 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier sowie Geschenke bis zu einem Wert von
250 neuseeländischen Dollar eingeführt werden.
Die Einfuhr von Früchten und Pflanzen ist nicht gestattet. Tiefgefrorene, vakuumverpackte Lebensmittel sowie solche in Dosen müssen bei der Einreise deklariert werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfnachweise werden bei Einreise nicht verlangt. Hepatitis A und Typhus können auftreten. Ein wirksamer Insektenschutz (hautbedeckende Kleidung, Verwendung insektenabweisender Mittel, Anti-Mücken-Coils, Mückennetze etc.) wird empfohlen, um die Übertragung von Dengue-Fieber und Filariose zu verhindern. Die medizinische Notfallversorgung ist gut. Es sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000