Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 07.10.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen innerhalb Burundis sind mit Gefahren verbunden, insbesondere in den Provinzen Bubanza, Cibitoke und Bujumbura rural.
Burundi unterstützt mit einem Militärkontingent die Übergangsregierung von Somalia in Mogadischu. Infolge dieser Unterstützung gibt es Attentatsdrohungen islamistischer Akteure gegen Uganda und Burundi. Am 11. Juli kam es in der ugandischen Hauptstadt zu mehreren Selbstmordattentaten mit zahlreichen Tote und Verletzten. Ähnliche Anschläge können in Burundi nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher besondere Wachsamkeit und Vorsicht geboten. Abendliche Ausgänge sollten auf das Notwendige beschränkt, Menschenansammlungen gemieden werden.
Burundi ist ein Post-Konflikt-Land. Von Mai bis September 2010 haben Richtungswahlen statt gefunden, die der Regierungspartei CNDD-FDD eine überwältigende Mehrheit verschafft haben. Die Opposition hat die Wahlen boykottiert und ist nicht mehr in Parlament und Senat vertreten. Es herrscht großes Misstrauen zwischen Opposition und Regierung. Daher kann erneute Instabilität bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden, zumal eine große Zahl von kleinen Waffen zirkuliert. In traditionellen Hochburgen der früheren Rebellenbewegung FNL Cibitoke (insb. Rukoko) ist es im September 2010 zu Angriffen mit mehreren Todesopfern gekommen. Diese Gegenden sollten gemieden werden. Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft in Bujumbura dringend empfohlen. Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung für das Nachbarland „Demokratische Republik Kongo“. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.
Kriminalität
Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz merklicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit sind angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land wichtige Probleme Burundis. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Nach Einbruch der Nacht und bei Reisen ins Landesinnere ist besondere Vorsicht geboten. Reisen vor Ort sollten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.
Allgemeine Reiseinformationen
Flugverbindungen Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es zweimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Nairobi und (über Kigali/Ruanda nach) Addis Abeba.
Straßenverkehr Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Reisen über LandTouristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten jedoch aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung.
Geld /KreditkartenBargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Mit Kreditkarten Visa und MasterCard können fremdländische Währungen bei der Interbank ausgezahlt werden. Euroschecks werden nicht akzeptiert, Zahlungen mit Kreditkarten können nicht getätigt werden. Das Eintauschen von Travellerchecks in lokale Währungen ist möglich, jedoch muss eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen berücksichtigt werden. Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram innerhalb eines Tages ist möglich.
Telekommunikation Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
|
Reisepass |
ja |
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vorläufiger Reisepass |
nein |
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Personalausweis |
nein |
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vorläufiger Personalausweis |
nein |
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weitere Anmerkungen |
Impfpass sollte mitgeführt werden |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
nein |
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Reisepass |
ja |
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Personalausweis |
nein |
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vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
nein |
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noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
nein |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin erforderlich. Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist nicht möglich. Die Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Weitere offizielle Einreisebestimmungen der Republik Burundi sind nicht vorhanden. Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten (u.a. keine Einfuhr von Waffen, Drogen usw.).
Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Aufgrund des neuen Strafgesetzes wird Homosexualität mit einer Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 2 Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 50.000 – 100.000 BIF (entspricht ca. 30 – 60 Euro) geahndet.
Es ist zu beachten, dass der Flughafen sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.
Ansonsten existieren keine von europäischen Regelungen abweichenden strafrechtlichen Bestimmungen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert, siehe auch
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut ggf. auch Cholera (s.u.) empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig und landesweit. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin®, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV /AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Die HIV-Prävalenz liegt derzeit bei 6%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen – u.a. treten auch sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien wie gegenwärtig in Bujumbura sowie in den Provinzen Rumonge und Cibitoke auf. Für Risikoreisende könnte deshalb eine Cholera-Schluckimpfung zurzeit sinnvoll sein.
Meist lassen sich durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene Durchfallerkrankungen aber vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningitis
Die Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis August und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Bilharziose
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern. Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Infrastruktur
Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Probleme bei der Instandhaltung von Gebäuden und Mängel bei der Wartung von medizinischen Geräten sind unschwer zu erkennen. Eine hohe Personalfluktuation im Medizinsektor stellt ein weiteres Problem dar. Es gibt einige in Europa ausgebildete Ärzte, die ihre erworbenen Fähigkeiten wegen des beschriebenen Mangels nur zum Teil einsetzen können. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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