Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 03.06.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Bulgarien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Einreise
Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich.
Bei Einreise sind keinerlei Dokumente über den Gesundheitszustand, Immunisierung oder andere Angaben dieser Art, beispielsweise hinsichtlich einer eventuellen Grippe-Infektion erforderlich. Wenn derartige Dokumente an der Grenze verlangt werden, sollte die nächst gelegene bulgarische Polizei-Dienststelle informiert werden.
Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert.
Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Landstraßen (s.u.).
Kriminalität
Sofern Bulgarien im Rahmen einer Pauschalreise besucht wird, dürfte das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, nicht größer sein als in anderen europäischen Urlaubsregionen. Generell sollte Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geübt werden.
Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Schließen Sie deshalb Ihr Fahrzeug immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.
Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung.
Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:
- Bericht über das Vorkommnis durch die dem Tatort nächstgelegene Polizei-Dienststelle;
- Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht;
- Überbestätigung durch den Generalstaatsanwalt.
Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112.
Geld/ Kreditkarten
Für den Umtausch von Bargeld sind eher Banken zu empfehlen als Wechselstuben. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, wobei der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, zur Zeit 400 Leva beträgt. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte, …) beachtet werden.
Straßenverkehr
Der Zustand vieler Straßen (innerörtlich und Landstraßen) ist sehr schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse kommen häufig vor. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen – vor allem der Stoßdämpfer und Achsen – wird von Fahrten bei Dunkelheit nachdrücklich abgeraten.
Polizeikontrollen
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen sind häufig. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einer Geldstrafe belegt werden, besteht zusätzlich die Möglichkeit des Führerscheinentzuges. In diesen Fällen werden die Führerscheine oft für ein bis zwei Monate entzogen und in der Regel durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.
Bei der Durchreise durch Bulgarien ist bezüglich der Zahlung von Geldstrafen folgendes zu beachten: Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen; Geldstrafen, die wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden, sind grundsätzlich nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu zahlen.
Sollten Sie dennoch zur Zahlung aufgefordert werden, notieren Sie sich die Kennnummer des Polizisten an der Uniform sowie dessen Namen. Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet. Der direkte Link dorthin lautet:
Zwischen dem 01. November und dem 01. März eines jeden Jahres ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die höchste zulässige Blutalkoholkonzentration ist 0,5 Promille.
Vignettenpflicht
Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an den bulgarischen Grenzübergängen und z.B. an Tankstellen in Bulgarien gekauft werden. Es wird dringend empfohlen, nach Einreise die erste Möglichkeit zum Vignettenkauf zu nutzen, da bereits im grenznahen Bereich mit Kontrollen zu rechnen ist. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld.
Für Pkw, Pkw mit Anhänger und Kleinbusse mit bis zu 8 Sitzplätzen kostet eine Jahresvignette umgerechnet etwa 34,00 Euro, eine Monatsvignette (gültig vom Tag des Kaufes bis zum gleichen Tag des folgenden Monats) 13,00 Euro und eine Wochenvignette (7 Tage einschließlich des Kauftages gültig) 5,00 Euro. Für Kleinbusse mit mehr als 8 Sitzplätzen beträgt die Gebühr entsprechend 256,00 Euro, 87,00 Euro und 33,00 Euro. Eine Tagesvignette kostet 10,00 Euro. Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.
Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1 Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt; dies ist nicht ungesetzlich, jedoch vermeidbar. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.
Erdbeben
Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Personalausweis |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Weitere Anmerkungen |
Ausnahmen von der 3-Monatsfrist sind möglich und die Regel. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja (mit Foto), Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Personalausweis |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja (mit Foto), Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Visum
Ein Visum ist für deutsche Staatsangehörige unter keinen Umständen mehr erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer. Diese benötigen auch für Kurzaufenthalte ein Visum.
Anmeldung
Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass sich die Personen bei der Polizei anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht“ beantragen. Diese Bescheinigung wird dann durch die zuständige bulgarische Ausländerbehörde erteilt.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
- bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck).
Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigunglos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.
Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hochbesteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Für Zigaretten gilt bis zum 31. Dezember 2009 eine absolute Höchstgrenze von 200 Stück.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bulgarien ist Transitland auf der so genannten „Balkan-Route“ des internationalen Drogenschmuggels. Überführte Straftäter müssen mit empfindlichen Haftstrafen rechnen.
Beim Versuch eines illegalen Grenzübertritts, etwa beim Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist) kann das Auto als „Tatwerkzeug“ eingezogen werden. Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung verdächtigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das u.U. für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrecht erhalten wird. Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.
Medizinische Hinweise
Influenza A/H1N1 („Neue Grippe“ oder auch „Schweinegrippe“)
Das Auswärtige Amt hat für Sie die aktuellen Informationen über die Krankheit zusammengestellt und publiziert (siehe Link in der rechten Randspalte).
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
Seit dem 01.01.2007, können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern direkt über die Versicherung abgerechnet werden, es erfolgt dann keine Barzahlung mehr. Hierzu muss die Europäische Versicherungskarte, erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland, vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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