Brunei Darussalam: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 19.03.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Brunei Darussalam besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie. Es empfiehlt sich, den landesüblichen Ethik- und Moralkodex zu beachten (Kleidung, Verhalten, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit).
Drogen
Es wird auf die eindringlichen Warnungen der Behörden vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art hingewiesen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen führt – ebenso wie der Besitz von Waffen – zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe.
Souvenirs, Reiseandenken
Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt werden dürfen.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln – bitte informieren Sie sich!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
|
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja (mit Foto) für Kinder |
Reisepass |
Ja (für Kinder ab 12 Jahre) – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nur Kinder, die das12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
|
Reisedokumente / Visum
Deutsche Touristen erhalten bei Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Es wird in jedem Fall geraten, sich rechtzeitig mit der Botschaft von Brunei Darussalam zwecks Einzelheiten der Visumserteilung in Verbindung zu setzen.
Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich.
Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime von Alkohol auf 2 Flaschen Wein oder höherprozentige Getränke sowie 12 Dosen Bier pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr und Besitz von Waffen sowie Drogen ist verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen – und sogar mit Todesstrafe – geahndet.
Sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts und zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe.
Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Umwelteinflüsse
Während der sommerlichen Trockenzeit kommt es immer wieder in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder empfindliche Personen sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen. Darüber hinaus wird empfohlen, sich – gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Brunei Darussalam – über die Smogsituation vor Ort zu unterrichten.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B.
Durchfallerkrankungen, Hygiene
Durchfallerkrankungen treten auch in Brunei gelegentlich auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sie sich häufig vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Das Land ist seit Jahren frei von typischen Tropenkrankheiten wie Malaria, Japanische Encephalitis, Typhus oder Dengue, diese Erkrankungen werden vereinzelt noch diagnostiziert, wenn sie in Nachbarstaaten erworben wurden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, bietet aber eine gut strukturierte notfallmäßige und stationäre Versorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden trotzdem empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000