Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 07.04.2010
Aktuelle Hinweise
Heftige Regenfälle und abrutschende Schlammmassen haben seit Wochenbeginn im Großraum Rio de Janeiro zahlreiche Todesopfer gefordert. Umgestürzte Bäume, Schlamm -und Geröllmassen haben die Infrastruktur stark beeinträchtigt, der Straßenverkehr ist großflächig zum Erliegen gekommen.
Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen, sich umsichtig zu verhalten und den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.
Die Meteorologen sagen weitere Regenfälle voraus.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Überfälle und Gewaltverbrechen sind in Brasilien leider nirgends völlig auszuschließen. Besonders Großstädte wie Belém, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo weisen hohe Kriminalitätsraten auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch Allgemeine Reiseinformationen). Grundsätzlich ist Vorsicht angebracht, auch in als sicher geltenden Landes- oder Stadtteilen. Besonders betroffen sind Elendsviertel (Favelas). Von Favela-Besuchen wird dringend abgeraten Diese Gebiete werden teilweise von Kriminellen kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.
Eine Häufung ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zum Flughafen zu verzeichnen. Taxis sollten nach Möglichkeit nur per Bestellservice in Anspruch genommen werden. In größeren Flughäfen können Taxis auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden. Bei der Reise sollten Ausweispapiere nicht im Gepäck aufbewahrt werden. Am Zielort ist es empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Laptops sollten unauffällig, z.B. in einer Reisetasche, verstaut werden.
Auf auffällige Kleidung und Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) sollte beim Straßenbummel verzichtet werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen Geldbetrag im Wert von ca. 50,- Euro zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen.
Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten.
Pflanzen- und Tierwelt
Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften).
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesischkenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.
Besuch von Indianerschutzgebieten
Reisen in Indianerschutzgebiete bedürfen der vorherigen Genehmigung der FUNAI (Nationale Indianerstiftung). Wer in Schutzgebieten ohne eine solche Autorisierung angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
Flugverkehr
Nach erheblichen Störungen des innerbrasilianischen Flugverkehrs im Jahr 2006/7 hat sich die Lage inzwischen stabilisiert. Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird.
Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr
Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich das Mitführen des deutschen Führerscheins sowie eines zusätzlichen Identitätsnachweises (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein, besser noch eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen.
Lediglich für die alten „grauen“ Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird.
Seit Anfang 2008 gilt für Fahrzeugführer absolutes Alkoholverbot.
Geld und Kreditkarten
Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u.a. HSBC, Citibank, Banco24Horas) möglich, die vor allem an großen Flughäfen und in großen Städten zu finden sind. Pro Tag und Karte können max. 1.000 R$ abgehoben werden.
Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.
Mobiltelefone
Im Umkreis von Flughäfen, insbesondere in Rio, Foz de Iguaçu und São Paulo (hier auch teilweise übriges Stadtgebiet), sollten Handys, insbesondere des Systems TDMA, nicht eingeschaltet werden, um eine Klonung und unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden. Die Systeme GSM und CDMA scheinen derzeit noch nicht betroffen zu sein.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger in Brasilien möglich.
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
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Reisepass |
ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise |
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Vorläufiger Reisepass |
ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Weitere Anmerkungen |
Reisepass muss nicht zwingend biometrische Daten enthalten |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise |
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Reisepass |
ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise – biometrische Daten sind nicht zwingend notwendig |
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Personalausweis |
nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich) |
nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) |
nein |
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Weitere Anmerkungen |
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige |
Visum
Deutsche können für einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann in Brasilien bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal – Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Ein Anspruch auf die volle Aufenthaltsdauer besteht nicht. Es steht den zuständigen brasilianischen Behörden frei, die erlaubte Aufenthaltsdauer auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken.
Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.
Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn z.B. lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen. Techniker/Mechaniker, die Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten vornehmen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.
Minderjährige
Minderjährige, die nicht von beiden Elternteile oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere für die Ausreise aus Brasilien, bei der Einreise wird in der Regel nicht danach verlangt. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. In Brasilien geborene Minderjährige und vermutlich auch im Ausland geborene Minderjährige mit brasilianischem Pass bedürfen in der Regel einer Genehmigung eines brasilianischen Richters, wenn sie aus Brasilien ohne Begleitung beider Eltern ausreisen wollen. Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin unter
ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.
Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
Doppelstaater
Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen inzwischen nicht mehr zwingend mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Ein gültiger deutscher Reisepass reicht unter der Voraussetzung aus, dass zusätzlich ein gültiges Identitätspapier vorgelegt wird, das belegt, dass der Reisende auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt (z.B. die Carteira de Identitade). Besonders wer in Brasilien geboren ist oder einen brasilianischen Elternteil besitzt, sollte mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung klären, ob gegebenenfalls ein brasilianischer Reisepass oder eine Negativbescheinigung zur Einreise erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.
Jedoch müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10000,00 übersteigen, egal in welcher Währung und Form (bar, Schecks, … ), bei der Einreise deklariert werden.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter
oder
(auf englisch) zu finden.
Pflanzen und Tiere dürfen nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Nähere Informationen dazu erhält man bei der brasilianische Botschaft in Berlin bzw. oder auf den v.g. Websites.
Eine Quarantänefrist bei der Einfuhr nach Brasilien besteht für Haustiere nicht.
Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogen
Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig – oft unter schwer erträglichen Bedingungen – in Brasilien verbüßt werden.
Sexualstraftaten
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.
Baden „oben ohne“ / Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit
Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z.B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden.
Tier- und Pflanzenschutz
Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim
Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Tel: 0228/8491-4444
Fax: 0228/8491-1039
Besuch von Indianerschutzgebieten
Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Reisende, die aus einem Gelbfiebergebiet kommen und älter als 9 Monate sind, müssen für die Einreise nach Brasilien eine gültige Impfung gegen Gelbfieber vorweisen können (siehe http://www.who.int/ith/countries/en/index.html). Diese Gelbfieberimpfung wurde in der Vergangenheit teilweise auch im Hafen von Rio von Kreuzfahrtreisenden aus dem Amazonasgebiet verlangt. Fluggesellschaften kontrollieren den Impfnachweis u.U. bei Weiterreise in ein Gelbfieberendemiegebiet in Nachbarländern oder Brasiliens (z.B. Amazonasgebiet). Bei Nicht-Beachtung drohen Geldstrafen und Einreiseverbot.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt von über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Insbesondere in den Bundesstaaten Maranhão und Pará wurden wiederholt Tollwut-Infektionen mit tödlichem Ausgang durch den Biss von infizierten Flughunden („Vampiren“) registriert. Infektionen sind aber im ganzen Land möglich.
Meningitis
Im Bundesstaat Bahia sind eine Reihe von Personen an Meningitis erkrankt. Die Ursache für die Erkrankungen ist nicht bekannt. Grundsätzlich gibt es eine große Zahl an Viren, Bakterien und anderen Ursachen, die zu einer Hirnhautentzündung führen können. Reise- und tropenmedizinisch ist v.a. die sogen. Meningokokken-Meningitis A+C wichtig, die durch Meningokokken (Bakterien) ausgelöst wird. Gegen diese beiden Formen ist ein Impfschutz möglich. Prinzipiell sind die durch Bakterien verursachten Meningitisformen einer antibiotischen Therapie zugänglich. In jedem Fall braucht jede Meningitis bzw. meningitische Reizung intensive ärztliche Betreuung.
Gelbfieber
Aus dem Bundesstaat São Paulo wird ein Ausbruch von silvanem Gelbfieber gemeldet. Bis Mitte März 2009 gab es fünf bestätigte Erkrankungen und zwei Verdachtsfälle, wobei zwei der fünf Erkrankungen tödlich verliefen. Im Januar 2009 wurden bereits vier Gelbfiebertodesfälle aus Rio Grande do Sul gemeldet. Mit einem Übertragungsrisiko ist in allen ausgewiesenen Endemiegebieten sowie in deren Randzonen einschließlich der grenznahen Gebiete im benachbarten Paraguay und Argentinien zu rechnen. Der Impfschutz sollte beachtet werden. Eine Impfpflicht für Reisende bei unmittelbarer Ankunft aus einem nicht-endemischen Gebiet besteht nicht. Die Impfung wird aber für alle Reisen ins Landesinnere dringend empfohlen; das gilt auch für Besucher der dort gelegenen Städte sowie des Iguaçu-Nationalparks.
Denguefieber
Anfang 2009 ist die Zahl der Dengue-Erkrankungsfälle in einigen Regionen, wie in den Bundesstaaten Acre, Amapá, Bahia, Espírito Santo, Minas Gerais und Roraima, im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Allein im Bundesstaat Bahia sollen mehr als zehntausend Personen am Dengue-Fieber erkrankt und bereits zehn Personen verstorben sein. Die zuständigen Gesundheitseinrichtungen der betroffenen Bundesstaaten wurden in Alarmbereitschaft versetzt. Bei Reisen in diese Bundesstaaten wird deshalb zu erhöhter Vorsicht geraten. Allen Reisenden wird konsequenter Mückenschutz insbesondere tagsüber empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht unterhalb von 900 m Höhenlage in den Bergbau-, Siedlungs- und Waldgebieten der Bundesstaaten Acre (in den Tälern des Rio Acre, R. Abuná und R. Tarauacá sowie zwischen R. Tarauacá und R. Cruzeiro), Amapá (N und das Tal des Jari), Rondônia (N), Roraima (W), Amazonas (in der weiteren Umgebung und den Nachbarbezirken der Städte sowie an den Unterläufen der Flüsse Javarí, Negro, Madeira, Purús und Solimões), Maranhão (N), Mato Grosso (mittlerer W), Pará (N) und Tocantins (nördl. und zentrale Araguaia-Region). Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten einschließlich der Außenbezirke größerer Städte der o.g. Staaten sowie im Hinterland der Ilha de Marajo. Ein geringes bis sehr geringes Risiko besteht in den Stadtgebieten von Porto Velho, Boa Vista, Macapá, Manaus, Santarém und Marabá. Malariafrei sind die Städte an der Ostküste einschließlich Foz de Iguaçu und Fortaleza.
Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in den größeren Städten mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutschen Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Brasilien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe: http://www.dtg.org/).
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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