Auswahlverfahren für die Beamtenlaufbahn – wie verlaufen die Concours der Europäischen Kommission?
Auswahlverfahren für die Beamtenlaufbahn – wie verlaufen die Concours der Europäischen Kommission?
Um aus der Vielzahl der Bewerbungen, die aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingehen, die geeigneten Bewerber/innen auswählen zu können, veranstaltet das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) Auswahlverfahren, die sogenannten Concours. Mit dem EPSO Development Programme (EDP) hat EPSO das bestehende Auswahlverfahren radikal reformiert. Das Ergebnis ist ein gestrafftes und transparenteres Verfahren, das stärker auf das Abprüfen kognitiver Fähigkeiten und notwendiger Kompetenzen ausgerichtet ist. Die einzelnen Schritte des Verfahrens sollen im Folgenden kurz dargestellt werden:
Wie verlaufen die Concours der Europäischen Institutionen?
Erster Schritt: Die Online-Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt ausschließlich online über die Website des Europäischen Amts für Personalauswahl, EPSO (www.eu-careers.eu). Sie benötigen dazu ein so genannten EPSO-Postfach mit ihren persönlichen Daten, das Sie bereits vor der Bewerbung einrichten können. Wenn die Eingabe der Daten abgeschlossen ist, erhält der/die Betreffende eine Zusammenfassung seiner/ihrer Anmeldedaten sowie eine Bewerbernummer, mit denen er/sie auch auf sein/ihr elektronisches Postfach bei EPSO, über das alle weiteren Nachrichten (z.B. Einladungen zur Prüfungsteilnahme) übermittelt werden, zugreifen kann.
Zweiter Schritt: Der Vorauswahltest
Sobald die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Bewerbungsdaten innerhalb der Bewerbungsfrist verbindlich validiert haben, können sie über ihre EPSO-Datei zu den Vorauswahltests eingeladen werden und werden gebeten, elektronisch über ihr EPSO-Postfach einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Die Vorauswahltests finden dezentral in allen 27 Mitgliedstaaten und auch ausserhalb der EU (USA, Peking, Sydney) statt. Die jeweiligen Prüfzentren werden erst in diesem Zusammenhang bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht nur die Mindestpunktzahl erreichen, sondern auch unter die in der Ausschreibung genannte Bestengruppe kommen müssen, um sich für die weitere Prüfung zu qualifizieren.
Dritter Schritt: Das Assessment Center
Das Europäische Amt für Personalauswahl wertet die Vorauswahltests aus und ermittelt in einem Ranking die erfolgreichen Teilnehmer/innen. Aufgrund der elektronischen Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird der Bewerber zum Assessment Center zugelassen.
Die Aufnahme in die Eignungsliste
Die im Assessment Center erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Concours bestanden und werden in eine sogenannte Eignungs- oder Reserveliste aufgenommen. Alle Reservelisten (mit Nennung aller erfolgreichen Bewerber) sowie deren aktuelle Gültigkeit werden auf der Seite von EPSO veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden. Für die im Rahmen des reformierten Verfahrens zu erstellenden Reservelisten ist eine Gültigkeit von zunächst einem Jahr vorgesehen, die verlängert werden kann.
Die Einstellung
Die Organe der Europäischen Union dürfen ihre neuen Laufbahnbeamten ausschließlich aus den Reservelisten rekrutieren. Zwar werden die erfolgreichen Bewerber grundsätzlich von den Institutionen kontaktiert, es hat sich aber als zweckmäßig erwiesen, gleichzeitig proaktiv auf mögliche künftige Arbeitgeber zuzugehen und sich dort vorzustellen. Während bislang von der Erstellung der Reserveliste bis zur Einstellung mehrere Jahre vergehen konnten, hat das EDP zum Ziel, jedem erfolgreichen Bewerber auf der Reserveliste binnen Jahresfrist mindestens ein Jobangebot zu unterbreiten.
Zu den Inhalten der einzelnen Prüfungsphasen
Die folgenden Informationen bilden exemplarisch einen Concours im Rahmen des reformierten Verfahrens gemäß „EPSO Develoment Plan (EDP)“ ab. Der Aufbau der Prüfungen, die Sprachen und die Inhalte können jedoch im Einzelfall abweichen. Grundsätzlich gilt der Wortlaut der Ausschreibung im Amtsblatt der EU als verbindlich.
Mit Multiple-Choice-Tests (Vorauswahltests) werden geprüft:
- Fähigkeit des sprachlogischen Denkens
- Fähigkeit des numerischen Verständnisses
- Fähigkeit des abstrakten Denkens
- Fähigkeit des situativen Denkens
Für die Auswahlverfahren ist die Kenntnis zweier Amtssprachen erforderlich – Hauptsprache ist dabei i.d.R. die Muttersprache, als Zweitsprache stehen dem Bewerber Deutsch, Englisch oder Französisch zur Auswahl (darf aber nicht mit der Erstsprache identisch sein). Die Vorauswahltests und das Assessment Center finden 2010 noch in der gewählten zweiten Sprache statt. Ab 2011 sollen voraussichtlich die Vorauswahltests in der Hauptsprache erfolgen.
Das Assessment Center ist mit dem vieler größerer Unternehmen und Behörden in Deutschland vergleichbar. Es enthält folgende Komponenten (einzelne Teile finden nur auf bestimmte Profile Anwendung):
- Umfassende Fallstudie
- Praktische Sprachtests (nur Linguisten)
- Mündlicher Vortrag (nur Referenten)
- Gruppenübung (nur Referenten)
- Postkorbübung (nur Assistenten)
- Strukturiertes kompetenzbezogenes Interview
Grundlage des Assessment Centers ist ein von EPSO definierter Kompetenzrahmen. Geprüft werden demnach folgende Kernkompetenzen:
- Analyse und Problemlösung
- Kommunikation
- Liefern von Qualität und Ergebnissen
- Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
- Prioritätensetzung und Organisationsvermögen
- Belastbarkeit
- Kooperative Zusammenarbeit
- Führungsfähigkeit (Zusatzkompetenz für AD und Linguisten)
Bitte lesen Sie aufmerksam den Ausschreibungstext und den Bewerbungsleitfaden des Concours, für den Sie sich bewerben wollen. Diesen Unterlagen können Sie verbindlich das Bewerbungsprozedere und den voraussichtlichen zeitlichen Ablauf des Auswahlverfahrens entnehmen! Näheres hierzu erfahren Sie auf der Internetseite von EPSO. Das Auswärtige Amt bietet Vorbereitungsseminare für das neue Verfahren an.
Stand 18.01.2011