Außenminister Westerwelle kritisiert Chodorkowski-Urteil

Außenminister Westerwelle kritisiert Chodorkowski-Urteil

Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew vor Gericht
© picture-alliance/dpa

Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew vor Gericht

Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew vor Gericht

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Im Prozess gegen die beiden russischen Unternehmer Michail Chodorkowski und Platon Lebedew legte ein Gericht in Moskau das Strafmaß am 30. Dezember auf vierzehn Jahre Haft für die Angeklagten fest. Bereits am 27. Dezember waren die beiden schuldig gesprochen worden. Sie hätten unter anderem in großen Mengen Öl unterschlagen und Geldwäsche betrieben. 

Bei der Bundesregierung stießen Verfahren und Strafmaß auf Kritik. Außenminister Westerwelle nannte die Verurteilung den “bedauerlichen Schlusspunkt eines von vielen Zweifeln begleiteten Prozesses”. Die Umstände des Verfahrens würfen “ein kritisches Schlaglicht auf die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Russland und die Bemühungen um eine Modernisierung des Landes”.

Chodorkowski war 2003 festgenommen und im Mai 2005 in einem weithin als politisch motiviert kritisierten Verfahren wegen Steuerhinterziehung  zu einer achtjährigen haftstrafe verurteilt worden. Ihm und seinem Geschäftspartner Lebedew waren in einem seit März 2009 laufenden zweiten Strafprozess Unterschlagung von Öleinnahmen und Geldwäsche vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für die Angeklagten vierzehn Jahre Haft gefordert, auf die die achtjährige Haftstrafe des ersten Verfahrens angerechnet würde. Mit seinem Urteil folgte der Richter im Wesentlichen dem Antrag der Anklage. Damit werden Chodorkowski und Lebedew voraussichtlich bis 2017 in Haft bleiben. Das Urteil ist noch nicht in Kraft, die Anwälte haben angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Westerwelle mit dem Anwalt von Michail Chodorkowski in Moskau
© photothek / Köhler

Westerwelle mit dem Anwalt von Michail Chodorkowski in Moskau (Archiv)

Westerwelle mit dem Anwalt von Michail Chodorkowski in Moskau

© photothek / Köhler

Außenminister Westerwelle hatte den Chodorkowski-Prozess während seines Besuchs in Moskau am 1. November angesprochen und seine ernsthafte Besorgnis über das Verfahren zum Ausdruck gebracht. 

Die Bundesregierung hat den Prozess über die Deutsche Botschaft in Moskau sowie durch Prozessteilnahmen des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, und des Russlandbeauftragten der Bundesregierung, Andreas Schockenhoff, intensiv verfolgt. Westerwelle machte deutlich:

Zusatzinformationen

Es liegt im eigenen russischen Interesse, die Sorgen der internationalen Öffentlichkeit zu dem Ergebnis und Ablauf des Prozesses ernst zu nehmen.

Stand 30.12.2010

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